Radebeul. Ein Aufschrei der Empörung erschüttert die Stadt! Ulrike V., die Wahlkämpferin der AfD, hat sich in den Fokus der Kritik gerückt, indem sie ihre politischen Botschaften direkt an Kinder richtet. Mit ihrem Stand an der belebten Ecke Bahnhofstraße und Harmoniestraße, nur einen Steinwurf von der Grundschule Kötzschenbroda entfernt, verteilt die Rentnerin Gummibärchen und Süßigkeiten, die mit dem Logo ihrer Partei versehen sind. Dies geschah nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach, unter anderem am Martinstag und zum Weltkindertag.
Ein besorgter Vater äußert seine Bedenken: „Ich war erstaunt, die AfD-Gummibärchen in den Händen der Kinder zu sehen. Wie kann es sein, dass Werbematerial einer als rechtsextrem eingestuften Partei in einem Ort verteilt wird, der sich für Vielfalt einsetzt?“ Die Kinder, die auf ihrem Weg vom Unterricht zum Hort vorbeikommen, werden von Ulrike V. direkt angesprochen. Die Aufregung ist groß, denn der sächsische Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Verteilung von Süßigkeiten an Kinder wirft Fragen auf: Ist das eine geschickte Taktik, um die Jüngsten für ihre politischen Ansichten zu gewinnen?
Die „Großen“ wollen keinen „Kinderkram“
Die Reaktionen sind heftig! Ein Familienvater sieht in dieser Aktion eine Gefährdung für die Kinder: „Es ist empörend, wie die AfD versucht, ihr Gedankengut mit Süßigkeiten schmackhaft zu machen.“ In einer Zeit, in der Eltern und Lehrer Kinder dazu erziehen, skeptisch gegenüber fremden Erwachsenen zu sein, wird diese Initiative als gefährlich erachtet. Ulrike V. selbst rechtfertigt ihr Handeln: „Ich wollte die Kinder über die Geschichte des heiligen Martin aufklären.“ Doch der Eindruck bleibt: Hier wird ein gefährliches Spiel mit der Unschuld der Kinder betrieben.
„Wer nicht wirbt, der stirbt“
René Hein, der Vorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion, verteidigt die Aktionen von Ulrike V. und bezeichnet sie als private Initiative. Die Stadtverwaltung von Radebeul hat jedoch auf die Sensibilität des Themas hingewiesen und erklärt, dass solche Wahlstände genehmigungspflichtig sind. Die Stadt hat die Antragstellerin darauf hingewiesen, dass es vor Schulen und Kitas besondere Vorsicht geboten ist. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen der AfD bislang keine Steine in den Weg legen. Die Diskussion um die Grenzen der politischen Werbung wird damit neu entfacht!