Für Hausbesitzer in Nürnberg, Erlangen und Fürth steht eine wichtige finanzielle Umstellung bevor: Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Grundsteuer-Hebesätze. Diese Entwicklungen folgen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das vorherige System für verfassungswidrig erklärte. Immobilienspekulanten und Eigentümer werden nun die nächste Zeit dazu anregen, ihre Finanzen durchzurechnen und sich auf die kommenden Veränderungen in der Steuerbelastung vorzubereiten.
Die Städte haben nun die Hebesätze für die Grundsteuer veröffentlicht: In Nürnberg soll der Hebesatz auf 780 Prozent erhöht werden, im Vergleich zu bislang 555 Prozent. Erlangen plant eine Anhebung auf 625 Prozent von zuvor 425 Prozent. Auch in Fürth wird eine Erhöhung auf 660 Prozent angestrebt, wo der vorherige Satz 555 Prozent betrug. Die Stadt Schwabach hat hingegen noch keinen definitiven Wert festgelegt, strebt jedoch eine „leichte Steigerung“ vom aktuellen Satz von 450 Prozent an. Über diese Angelegenheiten müssen jedoch noch die Stadträte entscheiden, was im Oktober und November 2023 geschehen soll.
Einfluss der Hebesätze auf die Steuereinnahmen
Obwohl die neuen Hebesätze steigen, bedeuten sie nicht automatisch, dass die Städte mehr Geld einnehmen möchten. Vielmehr wurde in gemeinsamen Erklärungen betont, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet werden soll. Dies heißt, dass es im Gesamten zwar keine höheren Einnahmen geben soll, jedoch individuelle Belastungen für die Bürger durchaus variieren können. Es ist möglich, dass einige weniger zahlen müssen, während andere mit höheren Steuerbeträgen rechnen müssen.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch die Formel: Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Alle Immobilieneigentümer in Bayern sollten mittlerweile einen Bescheid über ihren persönlichen Grundsteuermessbetrag erhalten haben. Damit ist die Grundlage für die Berechnung der künftigen Grundsteuer geschaffen.
„Obwohl es vereinzelte Mehrbelastungen geben könnte, weisen die Städte darauf hin, dass die individuellen Grundsteuermessbeträge im Durchschnitt in allen großen bayerischen Städten durch diese Reform deutlich sinken werden”, wird aus einer Pressemitteilung zitiert. Um diese Aufkommensneutralität zu wahren, seien die Hebesätze jedoch notwendig zu erhöhen.
Haben Sie bereits mit dem Rechnen begonnen? Das Büro für Immobilienverwaltung ist bereit, Fragen zu beantworten, falls sich herausstellt, dass Sie im Vergleich zu vorher eine erhebliche Erhöhung oder Senkung der Grundsteuer erwarten können. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich direkt an das Team unter desk@vnp.de wenden.
Für weitere Details und aktuelle Informationen über die Grundsteuer und deren Entwicklungen besuchen Sie www.nn.de.
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