Im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen, das für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung zuständig ist, wurden im Jahr 2023 insgesamt nur 336 Personen rückgeführt. Angesichts von 2.658 ausreisepflichtigen Menschen, die zur Jahresmitte 2024 im Regierungsbezirk lebten, wirft die geringe Zahl von Rückführungen Fragen auf. Immer wieder scheitern Abschiebungen, oft wegen fehlender Identitätsnachweise oder aufgrund komplexer Genehmigungsverfahren, so das Regierungspräsidium.
Im aktuellen Jahr wurde der Rückgang an Rückführungen deutlich: Obwohl 2.946 Abschiebungen in Hessen geplant waren, konnten 1.540 nicht durchgeführt werden – das sind 52%. Ein Grund für die Schwierigkeiten liegt in den unzureichenden Kooperationen einiger Herkunftsländer, wie Iran und Afghanistan, wo Rückführungen praktisch unmöglich sind. Die Identität vieler Betroffener ist nicht klärbar, was die Rückführung erheblich erschwert.
Hintergründe zu gescheiterten Rückführungen
Die Liste der Abschiebungshürden ist lang: 752-mal wurden die Behörden nicht angetroffen, während in 166 Fällen der Zielstaat die Übernahme verweigerte. Auch die Umstände der Rückführungen können Monate oder gar Jahre in Anspruch nehmen, abhängig von Rechtsverfahren oder der Kooperation des Herkunftslandes. Besonders brisant ist die Situation bei ausreisepflichtigen Personen mit Sicherheitsbezug, bei denen die Zahl im Jahr 2023 über die grundsätzlichen Schwierigkeiten hinausgeht.
Die Verantwortung für die Problematik liegt nicht allein in der Hand der hessischen Landesregierung: Sie kann nur begrenzt auf die internationalen Rahmenbedingungen und die Bereitschaft inkompatibler Herkunftsstaaten Einfluss nehmen. Ein weiteres Hindernis sind organisatorische Herausforderungen innerhalb des Rückführungsprozesses, die von verschiedenen Staaten auferlegt werden. Dies lässt die Frage offen, wie die Regulierung der Rückführungen in Zukunft aussehen kann.