NÜRNBERGER LAND – Die Kreisgremien im Nürnberger Land stehen momentan vor einer wichtigen Entscheidung, die die Abfallgebühren für die Jahre 2025 und 2026 betrifft. In den kommenden Tagen wird der Kreisausschuss die vorangegangene Diskussion des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft aufgreifen, die sich am Montag mit den Vorbereitungen zu diesem Thema beschäftigt hat. Letztendlich wird der Kreistag am 21. Oktober darüber abstimmen, wie die Abfallgebührenstruktur zukünftig aussehen soll.
Das Kommunalabgabengesetz fordert eine Vorausberechnung der Abfallgebühren, was bedeutet, dass die aktuellen Gebühren vor Ablauf des Kalkulationszeitraums am 31. Dezember festgelegt werden müssen. Die Verwaltung rechnet aufgrund von stark gestiegenen Preisen damit, dass die vorgesehenen Gebühren nicht ausreichen werden. So wird für beide Jahre eine jährliche Unterdeckung von rund 600.000 Euro prognostiziert.
Neuerungen beim Sperrmüll
Im Rahmen der letzten Treffen der interfraktionellen Arbeitsgruppe Abfall, die seit Ende 2022 existiert, wurde deutlich, dass kurzfristige Anpassungen im Abfallwirtschaftskonzept nötig sind. Im ersten Schritt haben sich die Mitglieder darauf geeinigt, die Anzahl der Sperrmüllabfuhren pro Haushalt von zwei auf eine pro Jahr zu reduzieren und die Gebühren für Abfallbehälter um drei Prozent zu erhöhen. Für die gängigste 60-Liter-Restmülltonne wird dies eine Steigerung der monatlichen Kosten um 52 Cent zur Folge haben.
Ein Blick auf die Inflationsentwicklung der letzten zwanzig Jahre zeigt, dass die Abfallgebühren im Landkreis mit einer durchschnittlichen Steigerung von nur 0,9 Prozent deutlich hinter der allgemeinen Inflation zurückbleiben, die im gleichen Zeitraum bei rund zwei Prozent lag. Dies wirft Fragen auf, ob die aktuelle Gebührenstruktur noch zeitgemäß ist und wie sich die Kosten für die Bürger in Zukunft entwickeln werden.
Außerdem wird die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises in Teilen an die Mustersatzung des bayerischen Landkreistags angepasst. Für private Haushalte bleibt jedoch vieles unverändert. So dürfen beispielsweise Altreifen in haushaltsüblichen Mengen nach wie vor an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Neu ist allerdings die Regelung, dass keine Kunststoffe in die Biotonnen gehören, selbst wenn sie als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ gekennzeichnet sind. Diese Produkte erfordern aufwändige Trennverfahren in den Verwertungsanlagen.
Die neue Satzung betrifft auch gewerbliche Abfallentsorger. Betriebe, Bildungseinrichtungen und andere Institutionen müssen sich an neu festgelegte Mindestmengen an Restmüll orientieren. So muss ein Industriebetrieb mit 100 Mitarbeitenden künftig mindestens eine 1100-Liter-Restmülltonne anmelden. Die Verwaltung hat hier niedrigere Werte angesetzt, um eine Mehrbelastung der Betriebe zu vermeiden, dennoch wird durch diese Regelung eine höhere Rechtssicherheit im Umgang mit Abfall geschaffen.
Das Thema wurde bereits am 7. Oktober im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft diskutiert. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder, darunter auch Landrat Armin Kroder, erachtete die geplante Gebührenerhöhung um drei Prozent als angemessen. Allerdings gab es zu den Änderungen beim Sperrmüll unterschiedliche Meinungen: Einige Ausschussmitglieder sahen die ländlichen Regionen benachteiligt, weil lange Wege zu den Wertstoffhöfen nötig werden könnten, wenn weniger Abfuhren angeboten werden. Die Diskussionen zu diesen Aspekten werden am 14. Oktober im Kreisausschuss fortgesetzt.
Für detaillierte Informationen zur Situation und den Entwicklungen rund um die Abfallentsorgung im Nürnberger Land verweisen wir auf n-land.de.