Manfred Genditzki, der mehr als 13 Jahre unschuldig im Gefängnis verbrachte, erhielt eine Entschädigung von 1,31 Millionen Euro vom Freistaat Bayern. Sein Fall gilt als einer der gravierendsten Justizirrtümer in Deutschland. Genditzki wurde im Jahr 2010 in einem als „Badewannenmord“ bekannten Verfahren vom Landgericht München II wegen Mordes verurteilt, nachdem die 87-jährige Liselotte K. leblos in ihrer Badewanne mit Blutergüssen gefunden wurde. Genditzki, der als Hausmeister in der Wohnanlage tätig war, wurde rasch als Hauptverdächtiger identifiziert, weil er der rentenberechtigten Frau Hilfe beim Einkaufen geleistet hatte.

Die Anklage besagte, dass Genditzki die Frau im Streit ertränkt habe. In zwei Prozessen und einer Revision wurde er gegen alle Wahrscheinlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Neuere Beweise und Gutachten, die im Wiederaufnahmeverfahren vorgelegt wurden, zeigten jedoch, dass Liselotte K. wahrscheinlich durch einen Sturz im Badezimmer starb. Genditzkis Anwältin konnte belegen, dass der Todeszeitpunkt nicht mit Genditzkis Alibi übereinstimmte, was letztendlich zu seinem Freispruch am 7. Juli 2023 führte, nachdem er bereits 2022 die Nachricht von seiner Freilassung in der Justizvollzugsanstalt Landsberg erhalten hatte.

Umfang der Entschädigung

Die Entschädigung, die Genditzki nun erhält, deckt alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, der Haft sowie dem Wiederaufnahmeverfahren ab. Ursprünglich wurde eine Entschädigung von 75 Euro pro Hafttag vorgesehen, was knapp 400.000 Euro entsprechen würde. Allerdings fügen sich weitere 450.000 Euro aufgrund von entgangenem Verdienst und nicht gezahlten Rentenbeiträgen hinzu. Dennoch muss Genditzki einen Teil der Entschädigung versteuern und Verbindlichkeiten wie Anwaltshonorare begleichen.

Das Justizministerium bezeichnete die fehlerhafte Verurteilung als „unerträgliche Vorstellung“ und hat nach dem Fall Genditzki Maßnahmen zur Verbesserung der Verfahren ergriffen. So werden Wiederaufnahmeanträge künftig in Sonderdezernaten behandelt, und es gibt ein neues Konzept zur Unterstützung von Betroffenen nach ungerechtfertigter Haft. Darüber hinaus plant das Ministerium eine Erhöhung der Entschädigungsleistungen auf 100 Euro pro Hafttag, um Menschen in ähnlichen Lagen wie Genditzki besser zu unterstützen.

Ein schmerzhafter Neuanfang

Nach seiner langen Inhaftierung möchte Genditzki nun Zeit mit seiner Familie verbringen. In seiner Anwältin fand er eine Unterstützerin, die die einvernehmliche Lösung begrüßte, auch wenn sie der Ansicht ist, dass die verlorene Zeit nicht zurückgegeben werden kann. Der Fall Genditzki ist nicht nur ein Beispiel für die Tragweite von Justizirrtümern, sondern verdeutlicht auch die Dringlichkeit, die Verfahren im deutschen Justizsystem zu reformieren. Laut Spiegel gibt es zahlreiche ähnliche Fälle von Menschen, die zu Unrecht verurteilt wurden und deren Schicksale oft in Vergessenheit geraten, was einen notwendigen Diskurs über Justizirrtümer anstößt.