Tourismus unter Druck! Ab sofort müssen Urlauber in Spanien eine umstrittene Regelung beachten, die massive Strafen von bis zu 30.000 Euro für Hotels und Vermietungsagenturen zur Folge haben könnte. Dies berichtet oe24.at. Am 2. Dezember wurde ein neues Register für Beherbergungs- und Autovermietungsbetriebe aktiviert, das die Erfassung sensibler Daten von Touristen vorschreibt. Dazu gehören neben dem Namen und der Ausweisnummer auch Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geschlecht. Diese strengen Auflagen zielen darauf ab, gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität vorzugehen, jedoch sorgt die Regelung vor allem bei Hoteliers für Unmut. Bei Verweigerung der Informationen durch die Urlauber treffen die Konsequenzen ausschließlich die Unterkunftsanbieter.
Schockierende Bußgelder im Datenschutz
Währenddessen skandalisiert die französische Datenschutzbehörde CNIL mit einer Rekordstrafe für Google, die sich auf insgesamt 100 Millionen Euro beläuft. Laut datenschutzkanzlei.de wurde Google bestraft, weil das Unternehmen ohne vorherige Zustimmung unzulässige Werbe-Cookies auf den Geräten der Nutzer platzierte. Die CNIL entdeckte gleich drei Verstöße gegen das französische Datenschutzgesetz. Besonders schockierend ist, dass die Cookies gesetzlich erforderlich sind, um die Nutzung transparenter zu gestalten und den Nutzern zu ermöglichen, ihre Zustimmung zu erteilen. Das Unternehmen hat nun drei Monate Zeit, um die Geldstrafe zu begleichen und Maßnahmen zu ergreifen. Ansonsten drohen weitere empfindliche Strafen von 100.000 Euro pro Tag.
Diese Entwicklungen werfen ein grelles Licht auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Tourismus. Sowohl der Druck im spanischen Tourismus als auch die hohen Geldstrafen im Online-Bereich zeigen, wie ernst Regierungen den Schutz persönlicher Daten nehmen und welche Konsequenzen Unternehmen zu erwarten haben, die die Vorschriften missachten.