
Die Zukunft des Reisens am Flughafen könnte durch die Einführung von Gesichtserkennungstechnologie revolutioniert werden. Laut oe24 wird es bald möglich sein, ohne Bordkarte oder Reisepass einzuchecken. Das neue System, entwickelt von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), zielt darauf ab, den Eincheckprozess zu vereinfachen und die Abläufe am Flughafen zu beschleunigen. Reisende könnten ihre biometrischen Gesichtsbilder in einer App hinterlegen und wären dann in der Lage, sich am Flughafen durch einen Gesichtsscan zu identifizieren.
Der Prozess sieht vor, dass nach der Flugbuchung ein digitales Ticket heruntergeladen wird. Dies geschieht in Verbindung mit einer verschlüsselten digitalen Datei, die persönliche Angaben sowie ein biometrisches Gesichtsbild enthält. Diese Daten sollen auf modernen Reisepässen mit Chips, Smartphones oder Smartwatches gespeichert werden. Flughafenbetreiber und einige Fluggesellschaften haben bereits Tests dieser Methode durchgeführt, unterstützt von Amadeus, das Buchungssysteme für Airlines bereitstellt.
Datenschutz bei biometrischen Daten
Die zunehmende Verwendung von Gesichtserkennungstechnologie wirft jedoch auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in einer Stellungnahme [EDPB] betont, dass Einzelpersonen die größtmögliche Kontrolle über ihre biometrischen Daten haben sollten. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass biometrische Daten besonders sensible Informationen darstellen, die nicht ohne Weiteres verarbeitet werden dürfen. Der EDSA fordert daher alternative, weniger aufdringliche Methoden, um den Passagierfluss zu optimieren.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Risiken, die mit der Verarbeitung dieser Daten verbunden sind, darunter Identitätsbetrug und Diskriminierung. Die Stellungnahme analysiert außerdem, wie die Durchführung der Gesichtserkennung mit den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Eine zentrale Speicherung von biometrischen Daten ohne Kontrolle durch die Einzelpersonen gilt als nicht DSGVO-konform. Die EDSA hat klargestellt, dass Daten entweder lokal auf Geräten der Nutzer gespeichert oder zentral gesichert werden sollten, wobei der Verschlüsselungsschlüssel in den Händen der Betroffenen bleibt.
Zukünftige Entwicklungen
Während das neue Gesichtserkennungssystem noch nicht flächendeckend im Einsatz ist, zeigen Tests, die bereits von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden, dass eine Änderung in naher Zukunft möglich ist. Das langfristige Ziel besteht darin, einen einheitlichen Standard für den internationalen Luftverkehr zu entwickeln. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Technologien.
Die EDSA wird weiterhin nationale Untersuchungen zu Datenschutzverstößen anregen und hat klargestellt, dass die Teilnahme an solchen Technologien auf einer aktiven Zustimmung der Reisenden beruhen sollte, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dies unterstreicht die hohe Priorität, die dem Datenschutz in der Entwicklung dieser neuen Technologien eingeräumt wird.Datenschutzticker berichtet ebenfalls über die Notwendigkeit strenger Regelungen zum Schutz von biometrischen Daten, da Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften sicherstellen müssen, dass die Verarbeitung im Einklang mit der DSGVO erfolgt.
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