Chronik

Neue Regelung zur Vertretung von pflegebedürftigen Personen entlastet sowohl häusliche als auch stationäre Pflege

Lehner: Vertretungsmöglichkeit für Einzelpersonen und Institutionen entlastet Pflege

Die Sozialversicherung in Österreich hat beschlossen, dass zukünftig eine Vertretung von pflegebedürftigen Personen durch Einzelpersonen und Institutionen möglich sein wird. Diese Maßnahme soll sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege entlasten, so Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Der entsprechende Antrag wurde von dem Gremium einstimmig angenommen. Lehner betont, dass diese Erleichterungen durch die konsequente und umfassende Digitalisierung der Sozialversicherung ermöglicht werden.

Es ist geplant, dass eine E-Berechtigung für ausgewählte Apotheken eingeführt wird. Wenn ein Patient für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Apotheke festlegt, kann der Pfleger oder Betreuer die erforderlichen Medikamente ohne die E-Card des Patienten abholen. Neben der bereits bestehenden SV-Vollmacht soll es auch eine E-Card-Vollmacht geben. Diese digitale Vertretungsermächtigung gilt solange der Betreuungsvertrag besteht und die zu pflegende Person der Stellvertretung zugestimmt hat. Diese E-Card-Vollmacht kann an Einzelpersonen oder institutionelle Pflegeorganisationen vergeben werden.

Die technische Umsetzung dieser Lösung wird von der Sozialversicherung vorangetrieben. Gleichzeitig müssen jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das Projekt voranzubringen und die Pflege aktiv zu entlasten.

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Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen:

| Maßnahme | Auswirkungen/Erklärung |
|---------------------------------------------|-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|
| Vertretung von pflegebedürftigen Personen | Einzelpersonen und Institutionen können pflegebedürftige Personen vertreten |
| E-Berechtigung für Apotheken | Pfleger oder Betreuer können ohne E-Card des Patienten die erforderlichen Medikamente abholen |
| E-Card-Vollmacht | Digitale Vertretungsermächtigung für einzelne Personen oder institutionelle Pflegeorganisationen |
| Technische Umsetzung und gesetzliche Rahmenbedingungen | Die Sozialversicherung arbeitet an der Umsetzung, während die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen |

Dieser Schritt ist eine wichtige Erleichterung für die Pflege in Österreich. Durch die Möglichkeit der Vertretung können pflegebedürftige Personen besser versorgt werden und die Belastung für die Pflegenden wird verringert. Die Einführung der digitalen E-Card-Vollmacht und E-Berechtigung für Apotheken ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen und effizienten Organisation der Pflege. Die Sozialversicherung setzt sich dafür ein, dass diese Lösungen rasch umgesetzt werden, um die Pflege aktiv zu entlasten und den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden.

Es bleibt abzuwarten, wie schnell die technische Umsetzung und die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden können. Doch bereits jetzt ist absehbar, dass diese Vertretungsmöglichkeiten einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Pflege in Österreich leisten können.



Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger / ots

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