Gasbohrung vor Borkum: Vertrag verletzt Grundgesetz und Klimaschutz!
Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Gasbohrung vor Borkum verstößt gegen Grundgesetz und internationales Recht.

Gasbohrung vor Borkum: Vertrag verletzt Grundgesetz und Klimaschutz!
Ein Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden zur grenzüberschreitenden Erdgasausbeutung vor Borkum ist als verfassungs- und völkerrechtswidrig eingestuft worden. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das von der Rechtsanwältin Roda Verheyen im Auftrag von Greenpeace erstellt wurde. Der Vertrag, der die niederländische Firma „One Dyas“ berechtigt, Erdgas auf deutscher Seite abzubauen, verstößt gegen das Pariser Klimaschutzabkommen sowie gegen das Klimaschutzgebot im Grundgesetz, speziell Artikel 20a GG, das zur Herstellung der Klimaneutralität verpflichtet. Laut oekonews ist Deutschland völkerrechtlich an das Pariser Abkommen gebunden, das die Begrenzung der globalen Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C zum Ziel hat.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Unterstützung für das umstrittene Gasprojekt ausgesprochen. In diesem Zusammenhang erteilte das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die endgültige Genehmigung für den Bohrstart. Kritiker aus Bürgerinitiativen und Umweltverbänden bringen ihre Besorgnis über die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens zum Ausdruck. Seit der Zustimmung des niedersächsischen Landtags im Jahr 2022 gibt es einen kontinuierlichen Widerstand gegen das Projekt.
Umweltbedenken und Proteste
Die geplante Gasbohrung könnte die Natur des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer gefährden. Greenpeace hat zudem schützenswerte Steinriffe in der Nähe der Bohrstelle entdeckt, die durch die Bauarbeiten in Gefahr sind. Trotz der Aussicht, dass der aus Borkum geförderte Gasanteil lediglich maximal 1% des deutschen Gasverbrauchs decken würde, stehen die geplanten Erdgasprojekte in direktem Konflikt mit den Klimazielen der Bundesregierung, die eine Senkung der Treibhausgasemissionen anstrebt.
Das Greenpeace-Gutachten verdeutlicht, dass die Bundesregierung mit dem Vertrag gegen das Grundgesetz verstößt. Für eine endgültige Umsetzung müssen sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag einem Ausführungsgesetz zu dem Vertrag zustimmen. Klagen gegen das Projekt sind derzeit noch anhängig, während Greenpeace-Aktivist:innen vor Ort mit einem Protestcamp gegen die Pläne von „One Dyas“ mobil machen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Klimaschutz in Deutschland sind klar definiert. Deutschland ist verpflichtet, nationale gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, die aufgrund internationaler Abkommen wie dem Kyoto-Protokoll und dem Pariser Abkommen festgelegt wurden. Diese Gesetze beinhalten unter anderem das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das Nettotreibhausgasneutralität bis 2045 und signifikante jährliche Reduktionsziele festlegt. Zusätzliche Instrumente zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sind im Umweltbundesamt regelmäßig aktualisiert.
Angesichts dieser rechtlichen Vorgaben steht der Vertrag zur Gasausbeutung vor Borkum in einem scharfen Widerspruch zu den Zielen der deutschen Energie- und Klimapolitik. Die Kontroversen rund um den Vertrag verdeutlichen den Spannungsfeld zwischen kurzfristigen energiepolitischen Entscheidungen und den langfristigen Klimazielen des Landes.