In der Vorweihnachtszeit dürfen sich die Tarifbeschäftigten der Elektro- und Metallindustrie über ein stattliches Weihnachtsgeld freuen. Laut dem Merkur erhalten 77 Prozent der tarifgebundenen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld, wobei dieses im Durchschnitt bei 2.987 Euro brutto liegt – ein stolzer Anstieg von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Interessant ist, dass die Bonuszahlungen stark von der Betriebszugehörigkeit abhängen: Nach sechs Monaten erhält man 25 Prozent eines Monatsverdienstes, nach zwei Jahren sogar 45 Prozent, und nach drei Jahren sind es bis zu 55 Prozent.
Für viele Beschäftigte hängt das Weihnachtsgeld direkt mit ihrem Tarifvertrag zusammen. Ohne einen solchen Vertrag erhalten lediglich 41 Prozent der Mitarbeiter eine Sonderzahlung. In der Metall- und Elektroindustrie, wo die IG Metall hart für diese Leistungen gekämpft hat, sind die Ansprüche klar definiert. Zudem genießen auch Arbeitnehmer mit Langzeiterkrankungen einen ungekürzten Anspruch auf das Weihnachtsgeld, was in vielen anderen Branchen nicht der Fall ist.
Gesicherte Ansprüche und Regelungen
Ein zentraler Aspekt ist, dass der volle Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Regel nach einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren besteht. Dieses Geld bleibt auch im Fall einer Kündigung bestehen, es sei denn, spezielle Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag sind vorhanden. Umso überraschender ist es, dass Frauen, die häufig in weniger tarifgebundenen Branchen arbeiten, oft weniger Weihnachtsgeld erhalten als ihre männlichen Kollegen – 48 Prozent der Frauen und 54 Prozent der Männer bekommen Weihnachtsgeld, wobei die Tarifbindung einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Zahlungen hat.
In der Eisen- und Stahlindustrie wird sogar das 110-Prozent-Weihnachtsgeld gezahlt, bei dem Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst werden. Trotz der verschiedenen Regelungen ist eines klar: Weihnachtsgeld bleibt in der Sicht der Tarifbeschäftigten ein bedeutender finanzieller Bonus zum Jahresende.
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