Ein Vorfall in Gaisbeuren sorgt für Schlagzeilen: Lucas Harreiter, ein 30-jähriger Fahrer, der Menschen mit Behinderung transportiert, wurde von der Polizei während einer Routinekontrolle aufgefordert, einen Urintest abzulegen. Diese Kontrolle fand vor etwa zwei Wochen statt, als Harreiter mit seinem speziell ausgestatteten Bus unterwegs war. Er bemerkte zunächst nicht, dass die Polizei ihn im Visier hatte und fuhr schließlich in eine Parkbucht, als das Blaulicht anging. Die Beamten, darunter ein etwa 40-jähriger Mann, führten eine sogenannte allgemeine Personenkontrolle durch, die Harreiter als unangemessen empfand. Besonders seine bunte Strickmütze, die ihm aus Marokko mitgebracht wurde, schien dabei im Mittelpunkt zu stehen, wie er selbst äußerte.
Doch das wurde nur der Beginn einer seltsamen Situation. Nachdem die Polizei bei Harreiter Anzeichen von Drogenkonsum vermutete – obwohl er klarstellte, dass er keine Drogen nehme – musste er sich einem freiwilligen Urintest unterziehen. Harreiter wurde deutlich gemacht, dass er alternativ auch einen Bluttest im Polizeirevier hätte machen können. Unter dem Druck der Beamten sah er sich gezwungen, am Straßenrand zu urinieren, was ihn und einige Passanten in eine peinliche Lage brachte. Denn die Polizei beschreibt diesen Test als „freiwillig“, obwohl die Möglichkeiten stark eingeschränkt waren, wie Harreiter bestätigte. Trotz seiner Bedenken über die Intimsphäre des Tests ließ die Polizei keine Gnade walten, und nach einem Schnelltest durfte er schließlich weiterfahren, während er auf die Bedeutung seines Jobs hin gewiesen wurde, bei dem Drogenkonsum nicht in Frage kommen dürfe. Die Polizei betont, dass sie, wann immer möglich, auf die Intimsphäre achten wolle, doch der Vorfall wirft Fragen zu den Kontrollpraktiken auf, wie Schwäbische Zeitung berichtet.
Rassistische Beleidigungen in Dresden
In einem weiteren Vorfall im Dresdner Stadtteil Löbtau wurde die Polizei am gleichen Tag alarmiert, nachdem mehrere Jugendliche Alkohol konsumiert hatten. Die Beamten trafen 10 Minderjährige im Alter von 14 bis 17 Jahren an, die teilweise alkoholisiert waren und mussten sie anschließend zu ihren Erziehungsberechtigten zurückbringen. Der Vorfall zeigt erneut die Herausforderungen, mit denen die Polizei konfrontiert ist, wenn es um die Sicherheit und den Schutz der Jugend geht.
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