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Bildungskarenz ade: Welche Änderungen die Weiterbildungszeit bringt!

Die Bildungskarenz, ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungsförderung in Österreich, wird zum 1. Januar 2026 durch die neue Regelung namens "Weiterbildungszeit" ersetzt. Dies wurde am 2. April 2025 von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) vorgestellt. Die Entscheidung zur Abschaffung wurde getroffen, um Sparpläne zu realisieren und die Wirksamkeit der Bildungskarenz zu optimieren. Anstatt die Bildungskarenz fortzuführen, verfolgt die Regierung das Ziel, eine standortpolitische Maßnahme zur Erhöhung der Arbeitsstunden und zur Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern zu schaffen. Wie 5min.at berichtet, wird die Weiterbildungszeit ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und eine verpflichtende Bildungsberatung einführen.

Die bisherigen Regelungen der Bildungskarenz enden am 31. März 2025, wobei die letzte Möglichkeit zur Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bis zum 28. Februar 2025 abgeschlossen werden kann. Diese Übergangsbestimmungen ermöglichen es, weiterhin Weiterbildungsgeld zu beziehen, solange die Maßnahmen bis zum 31. Mai 2025 beginnen. Wer sich bereits eine Bildungskarenz gesichert hat, kann diese bis zum Ende durchführen, detailliert Arbeiterkammer erklärt.

Strengere Auflagen für die Weiterbildungszeit

Die kommende Regelung der Weiterbildungszeit bringt strengere Auflagen mit sich, die vor allem darauf abzielen, Missbrauch zu verhindern. So beträgt das Mindest-Stundenausmaß für eine Bildungsmaßnahme künftig 20 Wochenstunden. Für Studiengänge müssen Arbeitnehmer mindestens 20 ECTS-Punkte erwerben, anstatt der bisher geforderten 8 Punkte. Diese Neuregelung wurde ebenfalls von Bildungsminister Christoph Wiederkehr betont, der die Bedeutung für individuelle Bildungslaufbahnen und die Volkswirtschaft hervorhob. Eine Beeinträchtigung durch die Überprüfung der Relevanz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wird ebenfalls angestrebt, wie Puls24 berichtet.

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Ein wichtiger Bestandteil ist die Verpflichtung, dass Arbeitnehmer mindestens ein Jahr bei ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein müssen, bevor sie die Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen können. Zudem wird der Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz nicht mehr möglich sein. Es ist auch erforderlich, dass Arbeitnehmer vor Beginn der Weiterbildungszeit gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber den aktuellen Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel definieren.

Finanzierung und Zielgruppen

Die Finanzmittel für die neue Regelung werden mit maximal 150 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Der Fokus liegt auf denjenigen Personen, die über eine geringere formale Bildung verfügen und durch finanzielle Unterstützung zur Weiterbildung befähigt werden sollen. Die Bundesregierung erwartet sich durch diese Maßnahmen nicht nur eine Stärkung der individuellen Bildungswege, sondern auch substanzielle Einsparungen für den Staat, die sich auf mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr summieren sollen. Die endgültige Ausarbeitung des Modells soll noch vor dem Sommer 2025 erfolgen, um eine rechtzeitige Implementierung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sicherzustellen.

Obwohl die Bildungskarenz als Konzept aus der Förderlandschaft verschwindet, können Bildungskarenz und Bildungsteilzeit weiterhin ohne staatliche Unterstützung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Diese Übergangsoptionen sind wichtig, um den bisher bestehenden Rahmen für Weiterbildung abzumildern, während die neuen Regeln in Kraft treten. Einmalige Änderungen während der Bildungskarenz und Kündigungsoptionen während dieser Zeit wurden ebenfalls festgelegt.

Insgesamt zeigt sich, dass die österreichische Regierung entschlossen ist, die Weiterbildungsmöglichkeiten an die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Einführung der Weiterbildungszeit könnte eine neue Ära in der beruflichen Weiterbildung im Land einleiten.

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Sparpläne, Wirksamkeit der Bildungskarenz
Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
puls24.at

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