
In Denklingen wurden die geplanten Bauvorhaben von Investor Stefan Friebe, der bereits für 80 Wohnungen und sechs Reihenhäuser in der Gemeinde verantwortlich ist, abgelehnt. Die Bauprojekte sahen die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils sechs Wohnungen sowie einer Lagerhalle vor. Ursprünglich war ein drittes Mehrfamilienhaus an Stelle der Lagerhalle geplant, diese Variante wurde jedoch zurückgewiesen.
Die Ablehnung des Gemeinderates, die in der Dezembersitzung beschlossen wurde, basiert auf der Einstufung des Gebiets als Mischgebiet, das für gewerbliche Nutzung ausgelegt ist und nicht für Wohnzwecke. Zudem wurde die Abweichung zur Stellplatzsatzung und zur Garagenstellplatzverordnung nicht genehmigt. Die zuständige Behörde, das Landratsamt Landsberg, muss nun die Abweichung zur Garagenstellplatzverordnung prüfen.
Details zu den Bauanträgen
Das Bauantrag auf dem Grundstück an der Industriestraße wurde offiziell eingereicht und benötigt gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO eine Baugenehmigung. Eine Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO ist in diesem Fall nicht gegeben. Der Antrag bezieht sich auf ein Mischgebiet, wo sowohl Wohnzwecke als auch gewerbliche Betriebe zulässig sind. Trotz des Bürgerentscheids im Mai 2022, der eine maximal zulässige Einheit pro 225 Quadratmetern vorschreibt, fiel der Antrag im Hinblick auf die Stellplatzsituation durch. Die geplante Tiefgaragenrampe entsprach nicht den Vorgaben der Gemeinde in Bezug auf Neigung und Stellplatzgröße, was die Gemeinde nicht befürworten konnte.
Das Grundstück hat eine Fläche von 2.636 Quadratmetern, und gemäß den Vorgaben hätten maximal 12 Wohneinheiten errichtet werden dürfen, was beinahe im Rahmen des Bürgerentscheids liegt. Die geltenden Vorgaben zur Geschoßflächenzahl wurden mit 0,45 im Vergleich zu der maximalen Zulässigkeit von 0,6 eingehalten. Allerdings wäre nur eine Genehmigung für 9 Wohneinheiten ohne Abweichungen ausgesprochen worden.
Die Gemeinde plant weiterhin einen positiven Vorschlag des Bauherrn, der den Bau von fünf Reihenhäusern westlich der Hauptstraße im Oberdorf vorsieht. Diese sollen im Stil eines traditionellen Bauernhofs gestaltet werden, mit einem Holzverkleidung und Fenstern, und statt einer Garagenzeile sollen Carports auf der Westseite des Grundstücks errichtet werden. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, den Charakter des Dorfes an der Hauptstraße zu erhalten.
Für weitere Informationen zu den Bauvorhaben und der Ablehnung der Anträge können die Berichte auf Merkur und Bürgerinfo Denklingen gelesen werden.
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