Amtsgeheimnis-Award: ÖGK und Innenministerium im Fokus der Kritik!
Am 28.09.2025 wurden die Negativpreise für Informationsverweigerung in Österreich vergeben, während ein neues Gesetz für mehr Transparenz in Kraft tritt.

Amtsgeheimnis-Award: ÖGK und Innenministerium im Fokus der Kritik!
Am 28. September 2025 hat das Forum Informationsfreiheit im Rahmen des internationalen Tags der Informationsfreiheit den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ verliehen. Dieser Negativpreis wird an staatliche Institutionen vergeben, die sich durch mangelnde Transparenz und Verweigerung von Auskünften hervorgetan haben. Ausgezeichnet wurden in diesem Jahr unter anderem die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und das Innenministerium.
Die Kleine Zeitung berichtet, dass die ÖGK den ersten Platz einnahm, weil sie Anfragen zu Beratungskosten mit dem Argument abgelehnt hat, der Begriff „Beratung“ sei nicht definiert. Das Innenministerium belegte den zweiten Platz, da es eine Anfrage zu sieben Fällen wegen „zu hohem Verwaltungsaufwand“ nicht beantwortet haben soll. Auch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz erhielt für ihre Geheimhaltung der Quelle eines Legionellenausbruchs, bei dem neun Menschen intensivmedizinisch betreut werden mussten, eine Auszeichnung.
Transparenz durch neues Gesetz
Parallel zu diesen Auszeichnungen tritt am 1. September 2025 ein neues Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das die Amtsverschwiegenheit beenden soll, die nahezu hundert Jahre lang bestand. Laut der Plattform amtsgeheimnis.com wird dieses Gesetz staatliche Stellen dazu verpflichten, relevante Informationen proaktiv zu veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit ein verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht auf Zugang zu Daten.
Vor Einführung des Gesetzes hatte es in Österreich elf verschiedene Auskunftspflichtgesetze gegeben, die häufig für Verwirrung sorgten. Behörden waren oft nicht verpflichtet, wichtige Dokumente und Verträge bereitzustellen, was die Transparenz stark eingeschränkt hat. Mit dem neuen Ansatz sollen Informationen nun schneller und digital zugänglich werden, auch für staatsnahe Unternehmen und Interessenvertretungen.
Wesentliche Änderungen im Zugang zu Informationen
Das neue Gesetz wird darüber hinaus ein zentrales Informationsregister schaffen, in dem Informationen veröffentlicht werden, die von allgemeinem Interesse sind. Dazu gehören Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Studien und Gutachten.
Wie die Webseite oesterreich.gv.at erläutert, ist die Regel im neuen Gesetz die proaktive Veröffentlichung von Informationen, während Geheimhaltung die Ausnahme darstellt. Verwaltungsorgane, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit sind verpflichtet, Informationen unabhängig von Anfragen zur Verfügung zu stellen. Einzelanfragen können weiterhin gestellt werden und müssen innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, wobei es Ausnahmen für nationale Sicherheit und sensitive Daten gibt.
Die Bürgerrechts-NGO, die den Negativpreis ins Leben gerufen hat, äußert die Hoffnung, dass durch die Reformen das dafür nötige Bewusstsein für Transparenz und Informationsfreiheit gefördert wird, sodass solcherlei Auszeichnungen nicht mehr nötig sind.