Skandalöse Sozialhilfe-Reformen: Armutsbetroffene im Blindflug!

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Kritik an Sozialhilfe-Reformen in Österreich: Armutskonferenz warnt vor gefährlichem Wettlauf und negativen Auswirkungen.

Kritik an Sozialhilfe-Reformen in Österreich: Armutskonferenz warnt vor gefährlichem Wettlauf und negativen Auswirkungen.
Kritik an Sozialhilfe-Reformen in Österreich: Armutskonferenz warnt vor gefährlichem Wettlauf und negativen Auswirkungen.

Skandalöse Sozialhilfe-Reformen: Armutsbetroffene im Blindflug!

Heute, am 18. November 2025, übt die Armutskonferenz scharfe Kritik an den jüngsten Reformen der Sozialhilfe in mehreren Bundesländern. Die Konferenz weist auf einen „gefährlichen Wettlauf“ hin, bei dem sich die Bundesländer darin übertrumpfen, wer am „widerlichsten zu den Ärmsten“ sei. Diese Entwicklung wird als besorgniserregend erachtet, da die Maßnahmen vor allem die sozial Schwächsten treffen und die Bekämpfung von Armut verfehlen, indem man stattdessen die Armen attackiert.

Besonders im Fokus stehen die Verschärfungen in der Steiermark und Oberösterreich, die bereits jetzt negative Auswirkungen zeigen. Die Netzwerk Armutskonferenz mahnt, dass die Soforthilfe nicht funktioniert. Zudem fehlt eine klare Definition von Alleinerziehenden, und die Wohnkosten sind vor den Reformen bereits nicht tragbar. Menschen mit Behinderungen wird durch die neuen Regelungen ein selbstbestimmtes Leben verweigert.

Problematische Gesetzesänderungen

Die Entscheidungsfristen bei den Ämtern sind zu lang, und es gibt erhebliche Mängel im Vollzug der neuen Gesetze. Diese Missstände werden in der öffentlichen Debatte leider häufig als „blinde Flecken“ wahrgenommen. Auch die Sozialhilfenovellen in der Steiermark und Oberösterreich werden klar als „schlecht“ für das soziale Netz bezeichnet. In Oberösterreich sind zudem drastische Sanktionsstufen geplant: Bei Verstößen im Rahmen der „Bemühungspflicht“ können Bezüge um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

Kritik gibt es auch an den Änderungen im steirischen Gesetz, die als „unsachlich“ und teilweise verfassungswidrig angesehen werden. Kürzungen betreffen dabei nicht nur die Höhe der Sozialhilfe, sondern auch Wohnkostenpauschalen und Zuschläge für Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen. Außerdem bleiben Härtefallregelungen aus, und es besteht kein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härten, was die Situation der Betroffenen weiter verschärft.

Sanktionen und Stigmatisierung

Die Einführung von Mindest- und Ersatzfreiheitsstrafen für die Nichteinhaltung von Vorgaben wird als „Kriminalisierung von Armutsbetroffenen“ kritisiert. Diese Sichtweise wird durch Amnesty International Österreich unterstützt, die besorgt über die abwertenden Narrative gegenüber Menschen in Armut ist. Die Organisation hebt hervor, dass mehr als 50 Prozent der Sozialhilfebezieher*innen nicht arbeiten können, sei es wegen ihrer Altersgruppe oder aufgrund von Betreuungsaufgaben.

Um am Arbeitsmarkt vermittelbar zu sein, müssen Hilfebezieher*innen Sprachkurse und Qualifikationen nachweisen. Bei Nichteinhaltung drohen ihnen Verwarnungen und sogar Haftstrafen von bis zu sechs Wochen. Diese restriktiven Maßnahmen führen zu einer weiteren Stigmatisierung der Betroffenen, die bereits genug Schwierigkeiten haben.

Ausblick und Forderungen

Die Armutskonferenz warnt vor den langfristigen Folgekosten dieser Verschärfungen, darunter eine erhöhte Gefahr von Delogierungen und Obdachlosigkeit. Daher fordert sie einen Umdenkprozess in der Sozialpolitik: Der Fokus soll auf der tatsächlichen Bekämpfung von Armut liegen, nicht auf der Diskriminierung der Armen. Auch Amnesty International fordert von der Bundesregierung die Schaffung eines Verfassungskonvents zur Stärkung sozialer Rechte, um sicherzustellen, dass diese nicht durch zukünftige Maßnahmen und Gesetzesänderungen untergraben werden.

Die aktuelle Situation macht deutlich, dass die Gewährleistung sozialer Sicherheit als Menschenrecht betrachtet werden muss, das ein selbstbestimmtes Leben in allen Lebensphasen garantieren soll. Mit einem Anteil von nur 0,27 Prozent des BIP für die Sozialhilfe im Jahr 2024 im Vergleich zu 0,23 Prozent im Jahr 2023 zeigt sich, wie wenig Priorität diesen Themen eingeräumt wird.


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