Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld: Ukraine-Flüchtlinge profitieren bis 2026!
Ukrainische Vertriebene in Österreich erhalten bis Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, trotz politischer Kontroversen.

Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld: Ukraine-Flüchtlinge profitieren bis 2026!
Am 15. Oktober 2025 hat der Nationalrat einen wichtigen Beschluss gefasst, der die finanzielle Unterstützung für geflüchtete Ukrainer:innen in Österreich betrifft. Diese Personen erhalten weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld über den Monat Oktober hinaus. Die Voraussetzungen für den Bezug dieser Leistungen bleiben bestehen: Erwerbstätigkeit oder die Meldung beim Arbeitsmarktservice (AMS) sind erforderlich. Der Gesetzentwurf verlängert den Anspruch bis Ende Juni 2026, nachdem er ursprünglich Anfang März 2025 ausgelaufen wäre, wie parlament.gv.at berichtet.
Besonders hervorzuheben ist, dass bestimmte Gruppen, darunter Personen über 65 Jahre und Betreuer von schwerbehinderten Kindern, von der Meldepflicht beim AMS ausgenommen sind. Trotz dieser positiven Entwicklung äußerte die FPÖ Bedenken und stimmte gegen den Koalitionsantrag, indem sie Vorrang für österreichische Familien fordert. In einer Vielzahl von Anträgen war außerdem der Vorschlag zu finden, Ukrainer:innen aus anderen EU-Ländern und Studierende ebenfalls von der Meldepflicht zu befreien, jedoch erhielt der diesbezügliche Abänderungsantrag der Grünen keine Mehrheit.
Erweiterte Krankenversicherung und finanzielle Unterstützung
Mit der Entscheidung des Nationalrats wird auch die Einbeziehung geflüchteter Ukrainer:innen in die gesetzliche Krankenversicherung bis Ende Mai 2025 verlängert. Dies betrifft etwa 26.200 Personen, wovon 9.700 Kinder sind, die andernfalls ihre Krankenversicherung verloren hätten. Der Bund wird für diese Maßnahme voraussichtlich rund 7 Millionen Euro aufwenden. Die Sozialministerin, Korinna Schumann, bezeichnete diese Verlängerung als dringend notwendig, wie ots.at festhält.
Die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld wird rückwirkend ab 1. Januar 2025 von 8.100 € auf 8.600 € erhöht. Diese Entscheidung wurde separat auf Verlangen der FPÖ abgestimmt, wobei alle Parteien zustimmten. Familienministerin Claudia Plakolm betonte die Wichtigkeit, klare Kriterien für den Bezug von Familienleistungen festzulegen, um möglichen Missbrauch zu vermeiden.
Wirtschaftliche Aspekte und soziale Verantwortung
ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber wies darauf hin, dass nicht genügend Flüchtlinge aus der Ukraine am Arbeitsmarkt verfügbar seien und befürwortete die bestehende Meldepflicht beim AMS. Dies wirft Fragen bezüglich der praktischen Umsetzung und der Effektivität der Hilfsmaßnahmen auf. Die FPÖ kritisierte hingegen die Gewährung von Familienleistungen an ukrainische Vertriebene aufgrund der finanziellen Belastungen für heimische Familien.
In der Debatte wurden auch die Vorwürfe gegen SOS-Kinderdörfer angesprochen. Der Nationalrat fordert eine umfassende Aufklärung dieser Vorkommnisse sowie einen Runden Tisch zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe. Plakolm sprach von einem „schweren Versagen“ in den betroffenen Einrichtungen und forderte weitreichende personelle und organisatorische Konsequenzen.
Für Familien mit Wohnsitz in Österreich gilt, dass sie grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen haben, wenn ihr Lebensmittelpunkt hier verankert ist. Mehr Informationen zu den Bedingungen und der Beantragung von Familienleistungen sind auf der Webseite des Bundeskanzleramtes zu finden, einschließlich Kontaktdaten wie familienservice@bka.gv.at und der Hotline 0800 240 262.
Die laufenden Entwicklungen zeigen, wie wichtig es ist, dass der soziale Schutz in Krisenzeiten gewährleistet wird, und unterstreichen die Verantwortung, die Österreich in der Unterstützung von geflüchteten Personen übernimmt.