Weihnachtsfeiern: So vermeiden Sie die steuerliche Falle!
Weihnachtsgeschenke und Feiern im Unternehmen: Tipps zu steuerlichen Risiken und Freibeträgen für 2025. Informieren Sie sich jetzt!

Weihnachtsfeiern: So vermeiden Sie die steuerliche Falle!
Der 24. November 2025 naht und mit ihm die alljährliche Vorfreude auf die Weihnachtsfeiern in Unternehmen. Während diese Veranstaltungen häufig das Betriebsklima stärken, gibt es auch wichtige steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte, die Arbeitgeber beachten müssen. Laut Leadersnet sollten Unternehmen genau wissen, welche Zuwendungen abgabenfrei sind und wie sie gesetzlichen Ansprüchen aus dem Weg gehen können.
Experten weisen darauf hin, dass Sachgeschenke an Mitarbeiter:innen bis zu einem Betrag von 186 Euro pro Person und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind. Zu den beliebten Geschenken zählen Gutscheine, Wein, Geschenkkörbe, Bücher oder auch Goldmünzen. Wichtig ist, dass diese Geschenke entweder an alle Mitarbeitenden oder an definierte Gruppen innerhalb des Unternehmens vergeben werden. Bargeld oder bar einlösbare Gutscheine dagegen unterliegen der Steuerpflicht.
Regelungen für Betriebsveranstaltungen
Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern muss für alle Mitarbeitenden offenstehen, um steuerliche Vorteile zu gewährleisten. Diese Veranstaltungen werden steuerlich als Betriebsveranstaltung klassifiziert, was spezielle Regelungen mit sich bringt. Beispielsweise können die Kosten bis zu 365 Euro pro Person und Jahr abgabenfrei bleiben, wie EY erklärt.
Bei der Planung solcher Feiern ist es entscheidend, nicht nur die Feier selbst, sondern auch zusätzliche Aufwendungen wie Raummiete und musikalische Unterhaltung zu berücksichtigen. Lediglich die Selbstkosten des Arbeitgebers, etwa für die Lohnbuchhaltung oder den eigenen Energieverbrauch, finden hierbei keine Berücksichtigung. Zudem ist zu beachten, dass Arbeitgeber die Ausgabenlohnversteuerung von 25 % (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) in Anspruch nehmen können, sollten die Freibeträge überschritten werden oder eine Beschränkung der Teilnehmenden vorliegen.
Ein weiterer Punkt, den Arbeitgeber ansprechen sollten, ist die Tatsache, dass die Teilnahme an mehreren Veranstaltungen im Jahr steuerlich Auswirkungen haben kann. Arbeitnehmer können aus mehreren Feierlichkeiten auswählen, für welche sie den Freibetrag nutzen wollen, es sind allerdings maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr begünstigt.
Vermeidung von Ansprüchen
Darüber hinaus sollten Unternehmen darauf achten, dass regelmäßige Geschenke zu einem Rechtsanspruch führen könnten. Um dem entgegenzuwirken, empfehlen Fachleute, Geschenke zu variieren oder einen Freiwilligkeitsvorbehalt zu kommunizieren. Dies gibt den Mitarbeitenden eine klare Vorstellung, dass es sich um freiwillige Zuwendungen handelt und schützt das Unternehmen vor unerwarteten arbeitsrechtlichen Folgen.
Insgesamt erfordert die Planung von Weihnachtsfeiern und Geschenken in Unternehmen ein feines Gespür für steuerliche und arbeitsrechtliche Regelungen. Eine nachhaltige Gestaltung der Feierlichkeiten und die Einhaltung der entsprechenden Freibeträge ermöglichen es Unternehmen, unbeschwerte und feierliche Anlässe zu gestalten, ohne sich mit unerwarteten Kosten und Verpflichtungen auseinandersetzen zu müssen. Weitere hilfreiche Informationen bietet Steuerberaten.