Nach 42 Jahren: Frau erhält 22.000 Euro durch AK-Überprüfung!

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Eine Frau aus Niederösterreich erhält nach 42 Jahren im Dienst 22.000 Euro nach Überprüfung ihrer Ansprüche durch die Arbeiterkammer.

Eine Frau aus Niederösterreich erhält nach 42 Jahren im Dienst 22.000 Euro nach Überprüfung ihrer Ansprüche durch die Arbeiterkammer.
Eine Frau aus Niederösterreich erhält nach 42 Jahren im Dienst 22.000 Euro nach Überprüfung ihrer Ansprüche durch die Arbeiterkammer.

Nach 42 Jahren: Frau erhält 22.000 Euro durch AK-Überprüfung!

In Niederösterreich hat eine Frau nach 42 Dienstjahren ihre Ansprüche bei der Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich überprüfen lassen. Dies war ein entscheidender Schritt, wie 5min.at berichtet. Bei dieser Überprüfung wurden mehrere Ansprüche festgestellt, die entweder nicht berücksichtigt oder falsch berechnet worden waren. Die Frau konnte Betriebsvereinbarungen und eine detaillierte Urlaubsaufstellung der letzten Jahre vorlegen, was zu der Feststellung von offenen Ansprüchen führte. Zu den festgestellten Ansprüchen gehören Urlaubsersatzleistungen für 92 Arbeitstage, Sonderzahlungen, die Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfassen, sowie ein Abfertigungsanspruch.

Die Nachberechnung ergab, dass der Frau offene Ansprüche in Höhe von 22.000 Euro netto zustehen. Peter Reiter, der Bezirksstellenleiter der AK, wies darauf hin, wie wichtig es ist, die eigenen Ansprüche regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alles korrekt erfasst und berechnet wird.

Wichtigkeit der Ansprüche

Die Ansprüche einer Arbeitnehmerin auf Urlaubsersatzleistungen unterliegen der Beitragspflicht, außer im Todesfall. Hierbei wird die Urlaubszeit auf Kalendertage umgerechnet. So sind für je sechs Werktage Urlaubsersatzleistung zusätzliche Tage zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer gut beraten sind, ihre Urlaubsansprüche im Blick zu behalten, da nicht konsumierter Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird, was ebenfalls in den Informationen von wko.at unterstrichen wird.

Das Thema Urlaub ist für Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr, was 30 Werktagen oder 25 Arbeitstagen in einer 5-Tage-Woche entspricht. Dieser Anspruch wächst in den ersten sechs Monaten anteilig. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie ihren Urlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Urlaubs ins nächste Jahr ist möglich, jedoch verjährt der Anspruch frühestens zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, wie arbeiterkammer.at erläutert.

  • Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
    • Urlaubsersatzleistungen
    • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
    • Abfertigungsansprüche

Zusammenfassend zeigt der Fall der Niederösterreicherin, wie wichtig die Kontrolle und Überprüfung von Arbeitsansprüchen ist. Mitarbeiter sollten sich dazu ermuntern, regelmäßig ihre Ansprüche zu überprüfen, um möglichen Verlusten von finanziellen Mitteln und Rechten vorzubeugen.