Die Insolvenz des Möbelhauses kika/Leiner steht nun fest: Nach dem Scheitern der Bemühungen um einen Investor soll es zur Schließung von 17 Filialen kommen. Dies hat zur Folge, dass 1.350 Mitarbeiter ihre Stellen verlieren werden, wie der Kreditschutzverband 1870 berichtete. Obwohl die Löhne bis Ende des Jahres gesichert sind, ist die Unsicherheit für die Beschäftigten greifbar. Der Insolvenzverwalter, Volker Leitner, wies in einer offiziellen Mitteilung darauf hin, dass nun der bestehende Warenbestand verkauft wird und eine Prüfung offener Kundenaufträge läuft. Kundinnen und Kunden sollen am 9. Dezember über die Ergebnisse informiert werden.
Einblicke in rechtliche Aspekte der Insolvenz
Anhand der Informationen von rechtsberaterdeutschland.de wird klar, welche Rechte Mitarbeiter in einer solchen Situation haben. Gehaltsansprüche sind vis-à-vis des Insolvenzverwalters anzumelden; dies sichert, dass die Arbeitnehmer trotz der Insolvenz zumindest einen Teil ihres ausstehenden Gehalts erhalten können. In der Regel zahlt das Arbeitsamt Insolvenzgeld für bis zu drei Monate rückständige Gehälter. Die Anmeldungen müssen fristgerecht erfolgen, da ansonsten Ansprüche verloren gehen können.
Das Möbelhaus blickt auf eine schwierige Zeit zurück, die durch wirtschaftliche Unsicherheiten und die Folgen der COVID-19-Pandemie verschärft wurde. Einen Sozialplan zur Abfederung sozialer Härten könnte es in diesem Fall nicht geben, was den Mitarbeitern die Möglichkeit nimmt, zusätzliche Unterstützungsleistungen während der Übergangszeit zu erhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und welche Maßnahmen für die betroffenen Angestellten noch getroffen werden können.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung