Wiener Einkaufsstraßen: Barrierefreiheit bleibt ein unerfüllter Traum!
Eine aktuelle Studie zeigt kaum Fortschritte bei der Barrierefreiheit in Wiens Einkaufsstraßen, trotz gesetzlicher Vorgaben.

Wiener Einkaufsstraßen: Barrierefreiheit bleibt ein unerfüllter Traum!
In einer aktuellen Studie des ÖZIV Bundesverbands zeigt sich, dass die Barrierefreiheit auf den Einkaufsstraßen Wiens in den letzten zehn Jahren kaum Fortschritte gemacht hat. Als einzige Ausnahme kann die Mariahilfer Straße genannt werden, die kontinuierliche Verbesserungen verzeichnet hat. Laut der Untersuchung ist weniger als die Hälfte der Eingänge stufenlos erreichbar, was im Widerspruch zu den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes steht, das seit 2016 Barrieren, einschließlich stufenloser Zugänge zu Geschäften, verbietet. ÖZIV analysiert seit 2014 regelmäßig die Barrierefreiheit in den Wiener Einkaufsstraßen und hat für 2024 keine allgemeinen Verbesserungen festgestellt.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass im Jahr 2022 41,7 % der Geschäftseingänge stufenlos waren, jedoch 2024 dieser Anteil auf lediglich 35,5 % gesunken ist. Dies könnte zum Teil auf eine eingeschränkte Stichprobe zurückzuführen sein. Besonders besorgniserregend ist, dass 47,7 % der Eingänge Stufen besitzen, 11,8 % zwei Stufen und 5 % sogar drei oder mehr Stufen aufweisen. Auf der Mariahilfer Straße hat sich der Anteil stufenloser Eingänge von 64 % im Jahr 2014 auf 79,9 % im Jahr 2024 verbessert. Im Gegensatz dazu haben die Lerchenfelder Straße nur 17,7 % stufenlose Geschäfte und die Josefstädter Straße lediglich 23,6 %.
Enttäuschung über Fortschritte
Rudolf Kravanja, Präsident des ÖZIV, äußert seine Enttäuschung über die fehlenden Fortschritte seit 2014 und appelliert an die Beteiligten, Initiativen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu ergreifen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit bei den meisten Geschäften, die eine Stufe besitzen, relativ leicht durch bauliche Veränderungen wie Rampen hergestellt werden könnte. Diese baulichen Maßnahmen scheitern jedoch häufig an notwendigen Baugenehmigungen, so Kravanja.
Bundesinitiative Barrierefreiheit
Im Kontext der Barrierefreiheit hat sich die Bundesregierung verstärkt dem Abbau von Barrieren gewidmet. Im November 2022 verabschiedete sie einen Kabinettsbeschluss, der Barrierefreiheit als ressort- und ebenenübergreifende Aufgabe definiert. Diese Schritte sind Teil der Bundesinitiative Barrierefreiheit, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) koordiniert wird. Ziel dieser Initiative ist es, Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ihr Recht auf uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.
Seit dem Start der Initiative wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen zu verbessern. Die Verpflichtung zur Schaffung barrierefreier Umgebungen bleibt sowohl für die Bundesregierung als auch für die Länder und Kommunen bestehen. Die Bundesinitiative Barrierefreiheit ist unbefristet und arbeitet auf verschiedenen Ebenen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, wie BMAS berichtet.
Zusammengefasst zeigt die aktuelle Situation in Wien, dass trotz einiger positiver Entwicklungen auf der Mariahilfer Straße der Großteil der Einkaufsstraßen weiterhin erhebliche Barrieren für Menschen mit Behinderungen aufweist. Dies illustriert das dringende Bedürfnis nach wirksamen Initiativen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Hauptstadt, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und die Lebensqualität aller Bürger zu erhöhen, wie vienna.at anmerkt und ORF Wien berichtet.