Revolution am Arbeitsmarkt: Löhne transparent – Gleichheit für Alle!
Die EU verabschiedet eine Richtlinie zur Entgelttransparenz, um Lohnunterschiede zwischen Geschlechtern bis 2026 anzugehen.

Revolution am Arbeitsmarkt: Löhne transparent – Gleichheit für Alle!
Die EU hat mit der neuen Richtlinie zur Entgelttransparenz, die am 10. Mai 2023 verabschiedet wurde, einen bedeutenden Schritt unternommen, um die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen. Diese Regelung stellt sicher, dass bis spätestens 7. Juni 2026 alle Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen müssen. Ziel ist es, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ unabhängig vom Geschlecht durchzusetzen. Die Richtlinie gilt für alle Vergütungskomponenten, einschließlich Grundgehalt, variabler Bestandteile, geldwerter Vorteile und Sachleistungen, berichtet Kosmo.
Ein zentraler Aspekt der Richtlinie ist die Definition von „gleichwertiger Arbeit“, die sich an Tätigkeiten mit vergleichbaren Qualifikationsanforderungen, Verantwortungsumfang, Arbeitsbedingungen und Belastungen orientiert. Sowohl der private als auch der öffentliche Sektor sind betroffen, wobei Arbeitgeber ab bestimmten Unternehmensgrößen spezifischen Berichtspflichten unterliegen.
Wichtige Maßnahmen für Arbeitgeber
Die Richtlinie schreibt vor, dass Arbeitgeber in Stellenausschreibungen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsbandbreite angeben müssen. Auch die bisherige Praxis, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen, wird untersagt. Arbeitnehmer erhalten das Recht, Informationen über die Kriterien zur Entgeltfestsetzung sowie zu den Durchschnittsgehältern ihrer Kollegen einzuholen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen regelmäßig geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede offenlegen und Maßnahmen bei signifikanten Lücken ergreifen.
Für Unternehmen unter 100 Mitarbeitern ergeben sich jedoch Erleichterungen: Diese müssen keine Berichterstattung durchführen, während Unternehmen mit 250 Beschäftigten bis zum 7. Juni 2027 einen ersten Bericht vorlegen müssen, gefolgt von jährlichen Aktualisierungen. Firmen mit 150 bis 249 Beschäftigten sind zur Berichterstattung alle drei Jahre verpflichtet, und Unternehmen mit 100 bis 149 Mitarbeitern haben bis zum 7. Juni 2031 Zeit für ihren ersten Bericht.
Gesetzgebungsverfahren und Umsetzung
Die Umsetzung der Richtlinie könnte erhebliche zusätzliche Anforderungen für die Wirtschaft mit sich bringen. EU-Staaten dürfen zwar arbeitnehmerfreundlichere Regelungen einführen, müssen jedoch das von der EU geforderte Schutzniveau einhalten. Im deutschen Recht wird das bestehende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) novelliert, um die Richtlinie zu integrieren. Bis Ende 2025 soll eine Kommission Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten, und ein erster Gesetzesentwurf wird für Anfang 2026 erwartet, so Deloitte.
Ein Teil dieser Anpassungen betrifft die Bemessungsparameter für gleichwertige Arbeit sowie die Erweiterung des Entgeltauskunftsanrechts auf bestehende Mitarbeitende und Bewerber. Zudem werden Bußgelder für Verstöße gegen das EntgTranspG eingeführt und die Berichtspflichten auf Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten ausgeweitet.
Die Erarbeitung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstreicht die Relevanz der neuen Richtlinie für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und dient dem Ziel, geschlechtsunabhängige Entgeltgleichheit zu fördern. Weitere Informationen zu den Bestimmungen der Richtlinie finden sich unter EUR-Lex.