In der Weihnachtszeit genießen viele Österreicherinnen und Österreicher ihren wohlverdienten Urlaub. Doch was passiert, wenn man während dieser Zeit krank wird? Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) klärt wichtige arbeitsrechtliche Fragen zu diesem sensiblen Thema. Laut einem aktuellen Bericht von Krone müssen Urlauber, die länger als drei Tage erkranken, nicht mit ihren Urlaubstagen rechnen. „Die Tage, die man krank ist, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht“, erläutert Michael Trinko, ÖGB-Experte. Eine rechtzeitige Meldung an den Arbeitgeber ist entscheidend; spätestens am dritten Krankheitstag muss diese erfolgen. Die Mitteilung kann telefonisch, per E-Mail oder SMS erfolgen. Nach der Rückkehr zur Arbeit ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Erkrankung im Urlaubsland
Besonders wichtig sind die Regeln, wenn Urlauber während ihres Aufenthalts im Ausland krank werden. Neben der ärztlichen Bestätigung ist auch eine behördliche Bestätigung notwendig, die bestätigt, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine Zulassung hat. Diese spezielle Bestätigung entfällt, wenn der Urlauber nachweisen kann, dass er in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurde, so Trinko in einer weiteren Betrachtung, auch berichtet von OTS.
Es ist ebenfalls entscheidend zu wissen, dass sich der Urlaub nicht automatisch verlängert, wenn man während der freien Tage erkrankt. Die ursprünglich vereinbarten Urlaubstage bleiben bestehen und enden zum festgelegten Termin. Für viele Beschäftigte ist das beruhigend, da sie sich im Krankheitsfall nicht zusätzlich um die Erholung sorgen müssen. Michael Trinko betont, dass auch bei einer Abwesenheit von der Arbeit alles erlaubt ist, was die Genesung nicht beeinträchtigt.
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