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EuGH entscheidet: Beschwerden überschwemmen Datenschutzbehörde!

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine Datenschutzbehörde nicht einfach Beschwerden ablehnen kann, nur weil sie in hoher Zahl eingereicht werden. Diese Entscheidung erfolgte im Kontext eines österreichischen Falls, in dem ein Bürger die Datenschutzbehörde anrief, nachdem diese nicht innerhalb eines Monats auf seinen Antrag reagiert hatte. Der Österreicher hatte in den letzten 20 Monaten insgesamt 77 ähnliche Beschwerden eingereicht, was dazu führte, dass die Behörde diese als „exzessiv“ einstufte und die Bearbeitung verweigerte, so berichtete die Kleine Zeitung.

Der EuGH stellte klar, dass es nicht ausreicht, die Anzahl der Anfragen heranzuziehen, um diese als exzessiv zu qualifizieren. Die Aufsichtsbehörde muss vielmehr nachweisen, dass die Anfragen absichtlich gestellt wurden, um ihre Arbeit zu blockieren. Max Schrems, ein renommierter Datenschützer, bezeichnete das Urteil als „schallende Ohrfeige“ für die österreichische Datenschutzbehörde. Er kritisierte, dass diese bereits seit Jahren Methoden entwickelt, um Beschwerden gegen Unternehmen abzuwenden. Dies steht im Einklang mit den jüngsten Erläuterungen des Generalanwalts, die besagen, dass nicht allein die Anzahl der Beschwerden entscheidend sei, sondern auch die Motivation hinter diesen, wie in einem Bericht von MeineBerater betont wird.

Relevanz für die Datenschutzpraktiken

Das Urteil bringt erhebliche Konsequenzen für die Handhabung von Beschwerden im Datenschutzsektor mit sich. Es signalisiert, dass Unternehmen und Behörden bei der Ablehnung von Anfragen sehr vorsichtig sein müssen. Die Maßnahmen der Datenschutzbehörden zur Ablehnung müssen gut begründet sein und dürfen nichtwillkürlich erfolgen. Insbesondere die Frage, ob eine Beschwerde das Ziel hat, die Behörde zu lähmen, wird nun strenger geprüft. Sowohl die Zahl der Beschwerden als auch ihr Inhalt müssen dabei in Betracht gezogen werden, um festzustellen, ob ein Missbrauch vorliegt.

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Beste Referenz
kleinezeitung.at
Weitere Quellen
meineberater.at

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