Im vergangenen Jahr hat das Zollamt Österreich insgesamt 92 Hunde und 26 Katzen aus den Händen von Schmugglern gerettet. Die meisten Tiere wurden bei mobilen Kontrollen aufgegriffen und waren oft viel zu jung. Der illegale Tierhandel verursacht erhebliches Tierleid und zeigt die Verantwortungslosigkeit gegenüber schutzlosen Lebewesen. Finanzminister Magnus Brunner lobte die Arbeit der Zollbeamten und betonte die Bedeutung ihres Einsatzes sowohl zum Schutz von Menschen als auch von Tieren.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der aufgegriffenen Tiere leicht an, von 90 Hunden und 19 Katzen im Jahr 2022 auf 92 Hunde und 26 Katzen im Jahr 2023. Es gibt auch klare Trends in Bezug auf die Schmuggelwege. Die meisten Aufgriffe erfolgten über den Straßenverkehr, mit 102 Aufgriffen im Jahr 2022 und 114 Aufgriffen im Jahr 2023. Im Gegensatz dazu wurden im Flugreiseverkehr nur drei Fälle im Jahr 2023 aufgedeckt.
Auffällig ist auch, dass der Schmuggel in den meisten Fällen einen kommerziellen Nutzen hatte. 97 Fälle im Jahr 2022 und 110 Fälle im Jahr 2023 waren auf Gewinnabsichten zurückzuführen. Nur in wenigen Fällen wurde der Tierhandel für den privaten Gebrauch betrieben. Die Schmuggler legten oft gefälschte Dokumente vor und täuschten damit sowohl die Behörden als auch die Käufer. Dies stellt nicht nur eine Täuschung dar, sondern gefährdet auch die Tiere selbst und erhöht das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten.
Die meisten der geretteten Tiere stammen aus dem südosteuropäischen Raum und sind meist junge Tiere. Bei Tieren aus Drittländern wird der grenztierärztliche Dienst oder der Amtstierarzt hinzugezogen, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund sind und die erforderlichen Impfungen erhalten haben. Die weiteren Maßnahmen erfolgen auf Anweisung des Grenztierarztes oder Amtstierarztes, der eine Zurückweisung in den Einfuhrstaat, Quarantäne oder die Abnahme der Tiere anordnen kann. In den Fällen der Abnahme werden die Tiere in Tierschutzeinrichtungen gebracht, wo sie versorgt, untersucht, geimpft und gechipt werden. Die weitere Behandlung und Abgabe der Tiere erfolgt dann durch die Tierschutzeinrichtungen.
Die Täter, die in den illegalen Tierhandel verwickelt sind, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Bei Schmuggel aus Drittländern werden Eingangsabgaben fällig und bei Verstößen gegen das Tierseuchenrecht oder die veterinärbehördliche Einfuhrverordnung können Strafen von bis zu 4.360 Euro verhängt werden. Verstöße gegen das Tiertransportgesetz werden mit Geldstrafen zwischen 400 Euro und 5.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall können sie sogar bis zu 7.500 Euro betragen. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz können Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 15.000 Euro von den Behörden verhängt werden.
Insgesamt zeigt die Bilanz des Zollamts Österreich die Bedeutung und den Erfolg der Maßnahmen gegen den illegalen Tierhandel. Durch den Einsatz der Zöllnerinnen und Zöllner konnten viele Tiere vor weiterem Leid bewahrt werden. Es bleibt jedoch eine dringende Notwendigkeit, gegen den Tierhandel vorzugehen und das Bewusstsein für die Konsequenzen des illegalen Handels zu schärfen.
Eine Tabelle mit Informationen über die Anzahl der geretteten Tiere, die Schmuggelwege und den kommerziellen Nutzen könnte einen zusätzlichen Überblick über die Situation bieten.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen / ots