Potsdam, die Landeshauptstadt Brandenburgs, steht mitten in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Grundsteuerreform auf kommunaler Ebene. Bürgermeister Burkhard Exner informierte die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft über den aktuellen Stand des Verfahrens, welches viele Grundstückseigentümer verunsichert hat. „Die Thematik ist komplex und ich verstehe die Fragen der Bürger gut. Es ist uns wichtig, für Klarheit zu sorgen“, so Exner.
Die Reform umfasst einen mehrstufigen Prozess. Zunächst sind die Finanzämter des Landes Brandenburg dafür verantwortlich, die Grundstücke neu zu bewerten. Diese Neubewertung enthält sowohl die Festlegung des Grundsteuerwerts als auch den Grundsteuermessbetrag. Viele Eigentümer haben bereits Bescheide über die neuen Werte erhalten, doch diese sagen noch nichts über die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer aus.
Vorgehensweise der Grundsteuererhebung
Der zweite Schritt sieht vor, dass die Stadt Potsdam die zu zahlende Grundsteuer ermitteln muss. Dazu wird der Grundsteuermessbetrag mit einem Hebesatz multipliziert. Um jedoch die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu halten, wird die Stadt angehalten, die bisherigen Hebesätze zu überprüfen und voraussichtlich zu senken. „Die Eigentümer sollten durch die Reform nicht übermäßig belastet werden. Höhere Bewertungen werden durch niedrigere Hebesätze nivelliert“, erläutert Exner.
Potsdam plant, die Überprüfung der Hebesätze bis ins erste Quartal 2025 abzuschließen. Die Grundstückseigentümer können demnach erwarten, ihre neuen Grundsteuerbescheide, basierend auf dem voraussichtlich gesenkten Hebesatz, im Laufe dieses Zeitraums zu erhalten. „Diese Umstellung wird sich etwas verzögern, aber wir arbeiten daran, alle erforderlichen Daten rechtzeitig zu verarbeiten“, fügt der Bürgermeister hinzu.
Die Herausforderungen bei der Grundsteuerreform sind erheblich. Wie Exner erklärt, müssen die technischen Voraussetzungen zur digitalen Verarbeitung der von den Finanzämtern übermittelten Daten geschaffen werden. Zudem steht die Entwicklung eines Transparenzregisters an, das unverbindliche Richtwerte für die Hebesätze der Städte in Brandenburg bereitstellen soll. Dieses Register soll bis Ende 2024 verfügbar sein.
Aktuell rechnet die Stadt Potsdam damit, bis Ende September 2024 etwa 35 Prozent der notwendigen Daten verarbeitet zu haben. Erst wenn mindestens 50 Prozent der Grundstücksdaten übermittelt wurden, kann die Ermittlung der Hebesätze beginnen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 den Stadtverordneten als Satzungsentwurf vorgelegt. Der Beschluss des Rates und die anschließende Versendung der Grundsteuerbescheide sind dann der letzte Schritt in einem langwierigen Prozess.
Die Grundsteuerreform ist also eine bedeutende Veränderung, die viele Eigentümer in Potsdam betrifft. Die Stadtverwaltung strebt danach, die gesetzlich geforderten Anpassungen so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten, während gleichzeitig den administrativen Herausforderungen Rechnung getragen werden muss.