Die gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente erfahren aktuell eine signifikante Anpassung, die viele Betroffene positiv stimmen dürfte. Dies betrifft vor allem die Höhe der Rentenbezüge für Personen, die aufgrund von chronischen Krankheiten oder Unfällen leistungsreduziert sind. Ein bedeutender Aspekt dieser Entwicklung ist die sogenannte Zurechnungszeit, die nun für einen kräftigen Anstieg der Rentenzahlungen sorgt.
In München wurde auf Anfrage der Deutschen Rentenversicherung bekannt gegeben, dass die monatliche Nettorente für die im Jahr 2023 neu Erwerbsgeminderten nun bei durchschnittlich 1001 Euro liegt. Dies markiert einen Anstieg um 51 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Für diejenigen, die im Jahr 2013 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhielten, beträgt der Unterschied sogar fast 390 Euro. Diese statischen Veränderungen verdeutlichen, dass die neuen Regelungen signifikante Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Betroffenen haben.
Die Rolle der Zurechnungszeit
Ein zentraler Faktor für die Gestaltung dieser Rentenhöhen ist die Zurechnungszeit. Diese Zeit wird genutzt, um die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Erwerbsminderung und dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu berücksichtigen. Hierbei zeigt sich, dass die Erwerbsminderungsrenten von der Erhöhung der Zurechnungszeit profitieren, was zu einer relevanten Verbesserung der Rentenansprüche geführt hat. In den letzten Jahren wuchs die Zurechnungszeit um fast zwei Entgeltpunkte, was dem aktuellen Wert von etwa 75 Euro entspricht.
Die Zurechnungszeit ist entscheidend für die jährliche Höhe der Rentenansprüche. Ein Entgeltpunkt, der durch ein Jahr Einzahlung in die Rentenkasse erzielt werden kann, wird aktuell mit 39,32 Euro vergütet. Somit profitieren neue Rentenempfänger von einem erheblichen monatlichen Plus, das durch die Regelungen zur Zurechnungszeit ermöglicht wird. Das ergibt einen Anstieg von nahezu 500 Euro brutto, auch wenn der hohe Rentenabschlag, insbesondere für Neurentner, diese Summe schmälert.
Anpassungen für die Zukunft
Die Deutsche Rentenversicherung warnt allerdings auch vor möglichen Rückgängen bei den Rentenzahlungen in der Zukunft. Der Grund dafür liegt im ansteigenden Renteneintrittsalter für Erwerbsgeminderte, welches in den letzten Jahren auf 54 Jahre erhöht wurde. Zusätzlich ist zu beachten, dass viele der neuen Erwerbsgeminderten aus Berufsfeldern mit allgemein geringen Löhnen stammen.
Ab dem Juli dieses Jahres plant die Deutsche Rentenversicherung, Zuschläge für etwa drei Millionen Erwerbsminderungsrenten zu gewähren. Diese Regelung soll auch auf Alters- und Hinterbliebenenrenten angewandt werden, die unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließen. Dieser Zuschlag wird automatisch gewährt und verlangen keine zusätzlichen Anträge von den Berechtigten. Die Information über die Höhe und den Zeitraum der Zahlung erfolgt durch einen Bescheid, der den Anspruchsberechtigten im Juli zugestellt wird.
Für Personen, deren Rente zwischen den Jahren 2001 und 2018 beginnt, sind Zuschläge vorgesehen: Bei einem Rentenbeginn bis Mitte 2014 beträgt dieser 7,5 Prozent, während der Zuschlag für Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Ende 2018 bei 4,5 Prozent liegt. Diese Entwicklungen weisen eindeutig darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrenten palliativen Einfluss auf die finanzielle Absicherung der Betroffenen haben.
– NAG