Heute ist der 9.06.2025
Datum: 9.06.2025 - Source 1 (https://www.dolomitenstadt.at/2025/06/07/st-johann-zwei-verletzte-nach-unfall-durch-wildwechsel/):
- Datum des Vorfalls: 6. Juni, 19:20 Uhr
- Ort: Felbertauernstraße B108, Gemeindegebiet von St. Johann
- Beteiligte: 18-jähriger Fahrer und vier Mitfahrer:innen
- Ereignis: Rehkitz sprang auf die Straße
- Fahrer versuchte auszuweichen, was misslang
- Fahrzeug erfasste das Rehkitz frontal
- Fahrer verlor die Kontrolle über das Fahrzeug
- Fahrzeug kam von der Straße ab und touchierte zwei Leitpflöcke
- Fahrzeug stoppte nach 200 Metern
- Verletzte: 18-jähriger Fahrer und 19-jähriger Beifahrer
- Verletzungen: unbestimmten Grades
- Transport zur Unfallambulanz nach Lienz durch Rettung
Source 2 (https://wissenswert.debeka.de/wildunfaelle.html):
- Fahrer fährt mit 100 km/h auf der Straße.
- Ein Reh taucht 60 Meter vor dem Fahrzeug auf.
- Bremsweg des Fahrzeugs beträgt 79,2 Meter.
- Aufprallgeschwindigkeit bei Kollision mit dem Reh beträgt 61,1 km/h.
- Bremsweg wird mit der Formel: (Geschwindigkeit in km/h / 10)² berechnet.
- Bei 100 km/h ergibt sich ein Bremsweg von 100 Metern.
- Schäden bei Kollision können Karosserieschäden, Scheibenbruch, Motor- oder Getriebeschäden, Achsenbruch, Auslösung des Airbags und Verletzungen der Insassen umfassen.
- Empfehlung: In Gebieten mit Wildwechsel-Schildern vorsichtig fahren und genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.
Source 3 (https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/wildunfaelle/):
- Wildunfälle in Deutschland: Alle zwei Minuten ein Unfall, 2022 rund 265.000 Wildunfälle gemeldet.
- Über eine Million Wildtiere sterben jährlich bei Unfällen (Deutscher Jagdverband).
- Höchste Gefahr für Wildunfälle in den Abend- und frühen Morgenstunden.
- Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug durch Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Wildschwein, Reh).
- Notbremsassistenten sind nicht für die Erkennung von Wild optimiert.
- Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, Wildunfälle zu vermeiden.
- Wildtiere überqueren häufig Straßen in Waldabschnitten und an Feldrändern.
- Verhalten bei Wildunfällen: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern.
- Polizei unter 110 verständigen, Jäger informieren (in vielen Bundesländern).
- Tote Tiere sollten an den Randstreifen gezogen werden, nicht mit bloßen Händen anfassen.
- Wild darf nicht vom Unfallort entfernt werden, sonst droht Anzeige wegen Wilderei.
- Schadenregulierung: Teilkaskoversicherung für Schäden durch Wild, Vollkaskoversicherung bei nicht nachweisbarem Schaden.
- Aufwendungsersatz ("Rettungskosten") kann bei Ausweichmanövern gefordert werden, Nachweis oft schwierig.
- Haftung bei Auffahrunfällen: Vordermann haftet, wenn wegen Kleintier gebremst wird.
- Schadenersatzansprüche gegen Jagdpächter oder Waldbesitzer in der Regel nicht möglich.
- Verkehrszeichen "Wildwechsel" muss an Gefahrenstellen angebracht sein.
- ADAC Crashtest mit Wildschwein-Dummy: Kollision bei 80 km/h, Fahrer bleibt unverletzt.
- Zwei Fahrzeuge (VW T-Cross, Mitsubishi Eclipse Cross) getestet, Notbremsassistenten unterstützen, verhindern aber nicht immer Aufprall.
- Nachtsichtassistenten können Tiere erkennen, sind jedoch meist nur in teuren Fahrzeugen verfügbar.
- Notbremsassistenten sind Pflicht, aber nicht für Wild-Erkennung optimiert.
- Experten empfehlen Integration der Wildtiererkennung in Notbremsassistenten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.