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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/sektorales-bettelverbot-in-urfahr-bereits-ab-10-juni/636343511):
- Der Linzer Gemeinderat hat am Donnerstag die Erweiterung des sektoralen Bettelverbots beschlossen.
- Das Verbot gilt für Teile von Linz-Urfahr.
- Entscheidung basierte auf Beschwerden von Bürgern und Gewerbetreibenden sowie dokumentierten Vorfällen durch den Ordnungsdienst.
- Das neue Verbot tritt am 10. Juni mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
- Verordnung basiert auf dem Oö. Polizeistrafgesetz.
- Gültigkeit: täglich von 8 Uhr bis 19 Uhr, ausgenommen an Sonntagen.
- Betroffene Straßenzüge in Linz-Urfahr:
- Hauptstraße beidseitig vom nördlichen Ende der Nibelungenbrücke bis zur Kreuzung Hauptstraße – Freistädter Straße.
- Hinsenkampunterführung inklusive eines 5-Meter-Radius im Bereich der Zu- und Abgänge sowie bei den Haltestellen oberhalb der Unterführung.
- Freistädter Straße beidseitig auf Höhe der Hausnummern 2, 2a und 4.
- Schmiedegasse beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Schmiedegasse bis zum Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße.
- Gstöttnerhofstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße bis zum Kreuzungsbereich Gstöttnerhofstraße – Blütenstraße.
- Blütenstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gstöttnerhofstraße.
- Gerstnerstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gerstnerstraße bis zu den Hausnummern 15 und 18.
- Kaarstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Kaarstraße – Mühlkreisbahnstraße.
- Mühlkreisbahnstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Rudolfstraße.
- Grünmarkt.

Source 2 (https://ooe.orf.at/stories/3308185/):
- In Linz-Urfahr soll ein Bettelverbot eingeführt werden.
- Der Linzer Gemeinderat hat bereits ein Bettelverbot beschlossen.
- Das Verbot soll auf den Stadtteil Urfahr ausgeweitet werden.
- Ziel des Verbots ist es, die öffentliche Ordnung zu verbessern.
- Die Stadt Linz verfolgt mit dem Verbot eine klare Linie gegen aggressive Bettelpraktiken.
- Die Ausweitung des Verbots wird von der Stadtregierung unterstützt.

Source 3 (https://www.linz.at/medienservice/2025/202503_130561.php):
- Anstieg der organisierten Bettelei in Linz, insbesondere in der Hauptstraße in Urfahr.
- Ordnungsdienst der Stadt Linz (OSL) dokumentierte im Februar 2025 insgesamt 125 Fälle von Bettelei.
- Vergleich: Im Februar 2024 wurden 46 Fälle erfasst, ein Jahr später bereits 73.
- Insgesamt 578 Fälle von illegaler Bettelei zwischen Februar 2024 und Februar 2025 gemeldet.
- Hauptstraße in Urfahr verzeichnete im Februar 2025 allein 35 Fälle.
- Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml betont die Notwendigkeit, organisiertes Betteln einzudämmen.
- Es gibt ein breites Unterstützungsnetz für Arme und Obdachlose in Linz.
- Aggressives Betteln ist illegal, während stilles Betteln in Oberösterreich erlaubt ist.
- Sektorales Bettelverbot in stark frequentierten Bereichen der Stadt seit April 2016.
- Bettlergruppen bestehen häufig aus jungen Männern aus Rumänien und der Slowakei.
- Organisierte Bettler agieren in hierarchischen Strukturen und verteilen sich gezielt auf Standorte.
- Bisherige sektoralen Bettelverbote haben sich als wirksam erwiesen, insbesondere in der Innenstadt.
- Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Betteln.
- Bettlergruppen nutzen zunehmend reguläre Wohnungen und leerstehende Abbruchhäuser als Unterkünfte.
- Betteln vor Supermärkten wird als Problem wahrgenommen; Ordnungsdienst kann auf Privatgrund nicht eingreifen.
- Sicherheitsstadtrat Raml appelliert an Supermarktbetreiber, Maßnahmen gegen Betteln zu ergreifen.
- Geplante Erweiterung der sektoralen Bettelverbotsverordnung auf die Urfahraner Hauptstraße.
- Bevölkerung wird aufgefordert, Bettelvorfälle über die Plattform „Schau auf Linz“ oder Bürgerservice zu melden.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-06 15:51:10

Autor:

OE24