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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506060925/ladezone-wird-zur-todesfalle-kind-7-nach-lkw-unfall-verstorben/):
- Ein siebenjähriger Junge ist nach einem Lkw-Unfall in Wörgl, Tirol, gestorben.
- Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf Freitag, nachdem das Kind am Donnerstagfrüh von dem Lkw erfasst und teilweise überrollt wurde.
- Der Junge wurde in die Klinik Innsbruck gebracht und notoperiert, erlag jedoch seinen schweren Verletzungen.
- Der 54-jährige Lkw-Fahrer wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr ermittelt.
- Der Unfall passierte, als der Junge mit einem weiteren Kind auf dem Schulweg war und rechts am Lkw vorbeiging.
- Der Lkw hatte zuvor Ladetätigkeiten durchgeführt und fuhr mit geringer Geschwindigkeit an.
- Der 32-jährige Vater des Jungen leistete Erste Hilfe und rief den Notruf.
- Der Unfallhergang wird weiterhin ermittelt, eine Obduktion des Leichnams wurde angeordnet.

Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrlaessige-toetung-bei-verkehrsunfaellen-welche-strafe-droht-anwalt-fuer-verkehrsrecht-und-strafrecht-228018.html):
- Am 30.05.2024 sprach das Landgericht Berlin einen Lkw-Fahrer im Berufungsverfahren frei.
- Der Fahrer war im Mai 2021 in einen tödlichen Unfall mit einer Radfahrerin verwickelt.
- Die Radfahrerin war von einem blockierten „Pop-Up-Radweg“ auf die Fahrbahn ausgewichen, ohne die Verkehrssituation zu prüfen.
- Der Lkw-Fahrer überrollte die Radfahrerin, die am Unfallort verstarb.
- Bereits im September 2023 hatte das Amtsgericht Tiergarten den Fahrer freigesprochen.
- Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein und argumentierte, der Fahrer hätte durch eine Vollbremsung den Unfall vermeiden können.
- Das Gericht stellte fest, dass dem Fahrer keine Schuld trifft und er nicht mit dem Verhalten der Radfahrerin rechnen konnte.
- Der Lkw fuhr unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
- Fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
- Nebenstrafen können Fahrverbote und Punkte im Fahreignungsregister umfassen.
- Fahrlässige Tötung wird durch unachtsames Verhalten verursacht, ohne dass die Absicht besteht, den Tod herbeizuführen.
- Sorgfaltspflichtverletzung wird anhand objektiver und subjektiver Kriterien beurteilt.
- Im Jahr 2020 wurden 648 Personen wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verurteilt, davon 48 Fälle in Trunkenheit.
- Die häufigsten Sorgfaltspflichtverletzungen resultieren aus Missachtung der Verkehrsregeln.
- Der Vertrauensgrundsatz gilt für verkehrsgerechtes Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer.
- Im vorliegenden Fall gab es keine Anhaltspunkte für ein verkehrswidriges Verhalten der Radfahrerin.
- Die Strafbarkeit entfällt, wenn der Tod auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Fahrers eingetreten wäre.
- Die Verjährungsfrist für fahrlässige Tötung beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB fünf Jahre.

Source 3 (https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/unfall/fahrlaessige-toetung/):
- Fahrlässigkeit bedeutet in der Umgangssprache verantwortungslose oder unvorsichtige Handlungen.
- Beispiel: Ein Verkehrsteilnehmer überfährt eine rote Ampel und verletzt einen Fußgänger tödlich.
- Gesetzliche Regelung: Fahrlässige Tötung ist eine Straftat gemäß § 222 StGB.
- Strafmaß für fahrlässige Tötung: Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
- Fahrlässige Tötung unterscheidet sich von vorsätzlicher Tötung, die eine Tötungsabsicht erfordert.
- Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Unfallverursacher die erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr missachtet hat.
- Beispiele für fahrlässige Handlungen: Kurven schneiden, Überholen bei unklarer Verkehrslage.
- Sorgfaltspflichtverletzung wird festgestellt, indem das Verhalten eines besonnenen Menschen in der Situation betrachtet wird.
- Vertrauensgrundsatz: Ein verkehrsgerecht handelnder Fahrer kann auf das verkehrsgerechte Verhalten anderer vertrauen, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte für verkehrswidriges Verhalten.
- Bei bestimmten Personengruppen (z.B. Kindern) gilt dieser Vertrauensgrundsatz nicht.
- Fahrlässiger Mord existiert nicht, da Mord vorsätzliches Töten ist.
- Unterscheidung von Fahrlässigkeit:
- Unbewusste Fahrlässigkeit: Unkenntnis über den Straftatbestand.
- Bewusste Fahrlässigkeit: Wissen um mögliche Folgen, Hoffnung, dass nichts passiert.
- Grobe Fahrlässigkeit: Erhebliche bewusste Fahrlässigkeit, z.B. Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
- Fahrlässige Tötung durch Unterlassen: Oft bei Ärzten, wenn Sorgfaltspflichten in der medizinischen Betreuung vernachlässigt werden.
- Strafe für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Strafe hängt von den Umständen der Tat und der Persönlichkeit des Täters ab.
- Mindeststrafe: Geldstrafe, ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
- Führerscheinentzug bei tödlichem Unfall im Straßenverkehr: Gericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn der Fahrer als ungeeignet gilt.
- Taten, die zur Unfähigkeit führen können: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Alkohol/Drogen am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs.
- Bei einem Urteil nach § 222 StGB erlischt die Fahrerlaubnis und es gibt drei Punkte in Flensburg.
- Unfall mit Todesfolge unter Alkohol: Grob fahrlässige Tötung, höhere Strafe als bei nüchternem Zustand.
- Beispiel: Autofahrer mit 1,23 Promille verursacht tödlichen Unfall, Gericht verurteilt zu 18 Monaten auf Bewährung.

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Erstellt am: 2025-06-06 09:27:06

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