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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.fireworld.at/2025/06/05/bundesfeuerwehrverband-zeigt-sich-ueber-fpoe-petition-angesaugt-at-ueberrascht/):
- Am 4. Juni 2025 startete die FPÖ die Petition „Angesaugt.at – Weniger Bürokratie. Mehr Einsatzkraft“.
- Ziel der Petition: Reduzierung bürokratischer Hürden für Freiwillige Feuerwehren in Österreich zur Stärkung der Einsatzbereitschaft.
- FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, seit über 30 Jahren Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, betont die Notwendigkeit optimaler Rahmenbedingungen.
- Zentrale Forderung: Vereinfachung der Wasserentnahme aus natürlichen Gewässern für Übungszwecke.
- Aktuell erfordert das Wasserrechtsgesetz 1959 für jede Entnahmestelle eine separate, befristete Genehmigung.
- Weitere Forderungen der Petition:
- Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Ankauf zusätzlicher Schutzausrüstung.
- Arbeitsrechtliche Absicherung von Feuerwehrmitgliedern.
- Entschädigungen für Betriebe, die Mitarbeiter für Einsätze freistellen.
- Förderungen für Führerscheinerweiterungen.
- Moderne persönliche Schutzausrüstung für jedes neue Mitglied.
- Österreichischer Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) überrascht von der Petition; einige Punkte bereits intern diskutiert, jedoch abgelehnt wegen möglicher zusätzlicher Bürokratie.
- ÖBFV in Gesprächen mit der Bundesregierung zur Wasserentnahme; Vorschlag zur Kopplung des Wasserentnahmerechts an Feuerwehrhäuser.
- FPÖ kritisiert mangelndes Interesse der Bundesregierung am Ehrenamt und den Bedürfnissen der 4.400 Freiwilligen Feuerwehren.
- Hafenecker und FPÖ-Ehrenamtssprecher Harald Thau betonen die Notwendigkeit von besseren Rahmenbedingungen für Feuerwehrleute.
- Thau hebt die Probleme bei der Wasserentnahme für Übungen hervor und fordert Änderungen.
- FPÖ fordert auch gesellschaftliche Anerkennung für das Freiwilligenwesen und eine bessere soziale Absicherung.
- Informationen zur Petition und Unterstützung unter www.angesaugt.at.
- FPÖ plant österreichweite Aktionstage zur Sensibilisierung für das Freiwilligenwesen.

Source 2 (https://www.bmluk.gv.at/themen/wasser/wasser-oesterreich/wasserrecht_national/wasserrechtsgesetz/WRG1959):
- Das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) regelt wasserwirtschaftlich relevante Lebensverhältnisse in Österreich.
- Wasser ist wichtig für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, einschließlich Trink- und Nutzwasserversorgung sowie Energieerzeugung.
- Siedlungstätigkeit und Industrialisierung können Gewässerverunreinigungen verursachen und erfordern Hochwasserschutz.
- Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen für zukünftige Generationen unter Berücksichtigung ökologischer Anforderungen.
- Das WRG 1959 umfasst rechtliche Grundlagen für:
- Benutzung der Gewässer
- Schutz und Reinhaltung der Gewässer
- Schutz vor Wassergefahren
- 2018 gab es Novellierungen des WRG 1959:
- Änderungen durch das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018:
- Umweltorganisationen erhalten Beteiligungs- und Anfechtungsrechte in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.
- Nach EuGH-Urteil vom 20.12.2017 sind Umweltorganisationen bei Vorhaben, die Gewässerzustand verschlechtern könnten, zu beteiligen.
- Umweltorganisationen können gegen Bescheide Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben.
- Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz:
- Alle vor dem 1. Januar 2000 kundgemachten Bundesgesetze und Verordnungen werden mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft gesetzt, außer sie sind in der Anlage aufgeführt.
- WRG 1959 bleibt in Geltung.
- Anpassungen aufgrund der EU-Quecksilberverordnung:
- Sammelnovelle BGBl. I Nr. 44/2018 ändert das WRG 1959 zur Regelung von Amalgamabscheidern in der Dentalmedizin.
- Anpassung der Vollzugsklausel in § 144 und Klarstellung der Aufgabenübertragung in § 146.

Source 3 (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXIV/I/1030):
- Datum: 01.03.2011
- Veranstaltung: 96. Sitzung des Nationalrates
- Unselbständiger Entschließungsantrag von Abgeordneten Werner Neubauer und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag (618/UEA) abgelehnt
- Stimmen: Dafür: F, G, B; Dagegen: S, V (andere dafür)
- Protokollseiten: S. 207-208, S. 208-209
- Abänderungsantrag von Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr und Kollegen (AA-186) angenommen
- Stimmen: Dafür: S, V; Dagegen: F, G, B
- Protokollseiten: S. 213, S. 214
- Zweite und dritte Lesung des Gesetzesvorschlags
- Protokollseiten: S. 206-225
- Gesetzesvorschlag in zweiter Lesung angenommen
- Stimmen: Dafür: S, V; Dagegen: F, G, B
- Protokollseite: S. 225
- Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen
- Stimmen: Dafür: S, V; Dagegen: F, G, B
- Protokollseite: S. 225
- Beschluss im Nationalrat: 345/BNR
- Datum der Übermittlung des Beschlusses an den Bundesrat: 03.03.2011

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-05 17:12:19

Autor:

Fireworld