Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/schon-wieder-kind-von-zug-auf-gleisen-erfasst/636231304):
- Unfall in Oberösterreich, Ottensheim.
- Kind wurde von einem Zug der ÖBB erfasst.
- Unfall ereignete sich an unbeschranktem Bahnübergang.
- Kind war mit E-Scooter oder Fahrrad unterwegs, angeblich in Begleitung des Vaters.
- Lokführer konnte nicht mehr abbremsen.
- Kind schwebt in Lebensgefahr.
- Weitere Hintergründe zum Unfallhergang unklar.
Source 2 (https://bussgeldrechner.com/bahnuebergang/):
- Artikel von Mathias Voigt, aktualisiert am 5. Februar 2025
- Thema: Bußgeldkatalog für Verstöße an Bahnübergängen
- Bußgelder und Punkte für verschiedene Verstöße:
- Vorrang des Schienenverkehrs nicht beachtet: 80 € und 1 Punkt
- Gefährdung: 100 € und 1 Punkt
- Sachbeschädigung: 120 € und 1 Punkt
- Geschwindigkeit nicht angepasst: 100 € und 1 Punkt
- Überqueren bei geschlossener Schranke: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Missachtung des Überholverbots: 70 € (keine Punkte)
- Missachtung der Wartepflicht: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Bahnübergänge sind gefährliche Verkehrssituationen
- Hohe Bußgelder und Punkte für Regelmissachtungen
- Beschrankte Bahnübergänge: niemals überqueren, wenn Schranken geschlossen
- Unbeschrankte Bahnübergänge: vorsichtig nähern, nur überqueren, wenn kein Zug in Sicht
- Überholverbot gilt ab der ersten Bake
- Rotes oder gelbes Blinklicht: Anhalten und warten
- Zeichen von Bahnbediensteten sind zu befolgen
- Bahnübergang darf nur überquert werden, wenn Schranken geöffnet und Lichtzeichen erloschen sind
- Züge haben Vorrang, insbesondere an bestimmten Bahnübergängen
- Baken zeigen Entfernung zum Bahnübergang an
- Andreaskreuze geben Schienenfahrzeugen Vorrang und regeln Halteverbote
- Verkehrszeichen für Bahnübergänge sollen 2022 geändert werden
- Strenge Ahndung von Verstößen am Bahnübergang, einschließlich Bußgelder und Fahrverbote
Source 3 (https://www.dvr.de/politik/beschluesse/sicherheit-an-bahnuebergaengen-von-eisenbahnen-erhoehen):
- Unfälle an Bahnübergängen sind im Vergleich zu Gesamtunfällen im Straßenverkehr selten, aber oft schwer.
- 2016 gab es in Deutschland 995 Unfälle an schienengleichen Bahnübergängen mit Personenschaden, 46 Tote und 1.367 Verletzte (282 schwer).
- 30-40% aller Unfälle mit Personenschäden im Eisenbahnverkehr geschehen an Bahnübergängen, ca. 30% an nicht technisch gesicherten Anlagen.
- Bahnübergänge sind in Deutschland mit einem Andreaskreuz (Verkehrszeichen) gekennzeichnet.
- Sicherung erfolgt nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und technischen Regelwerken (DB-Ril 815, BüV-NE).
- Sicherungsarten:
- Nicht technische Sicherung (Andreaskreuz, Sicht auf die Bahnstrecke, Pfeifsignale)
- Blinklicht/Lichtzeichen allein (nicht mehr für neue Anlagen zugelassen)
- Blinklicht/Lichtzeichen mit Halbschranke
- Blinklicht/Lichtzeichen mit Vollschranke
- Vollschranken allein
- Postensicherung
- Art der Sicherung hängt von Klassifizierung der Eisenbahnstrecke, Anzahl der Gleise, Verkehrsstärke und zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ab.
- Verhaltensregeln an Bahnübergängen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt.
- Schienenfahrzeuge haben Vorrang an Bahnübergängen mit Andreaskreuz und über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege.
- Straßenverkehr darf sich nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern; Überholen ist verboten.
- Unfälle entstehen häufig durch Regelmissachtung, schlechte Erkennbarkeit, Sichtbehinderungen und schlechte Straßenoberflächen.
- Niveaufreie Kreuzungen bieten die höchste Sicherheit, sind jedoch kostenintensiv.
- Vollschranken bieten hohe Sicherheit, erfordern jedoch hohe Kosten und längere Schließzeiten.
- Halbschranken sind kostengünstiger, bieten aber keinen wirksamen Schutz gegen Missachtung.
- Sicherung mit Lichtzeichen oder Andreaskreuz ist preiswert, aber anfällig für Missachtung.
- Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnübergängen:
- Einsatz von Rotlichtüberwachungsanlagen und bauliche Trennung der Fahrbahnen prüfen.
- Modellprojekte in Kooperation mit DB Netz AG oder NE-Bahnen initiieren.
- Überwachung des Gefahrenbereichs bei Halbschranken prüfen.
- Kampagne „sicher drüber“ durch Aufklärungsarbeit unterstützen.
- Technische Sicherung von nicht gesicherten Bahnübergängen anstreben.
- EBO ändern, um nicht technisch gesicherte Bahnübergänge nur an bestimmten Wegen zuzulassen.
- Rückbau von Bahnübergängen und Ersatz durch Unter-/Überführungen oder Vollschranken anstreben.
- Entscheidung über Sicherungsart sollte auch von Gefahrenabschätzung abhängen.
- Regelmäßige Bahnübergangsschauen alle zwei Jahre durchführen.
- Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen aktualisieren.
- Sensibilisierung und Schulung der Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden.
- Anpassung des Andreaskreuzes an Vorgaben des Wiener Übereinkommens verfolgen.
- BMVI soll ein einheitliches Regelwerk für alle Bahnübergänge verabschieden.