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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250605_OTS0188/biometrischer-pass-fuer-die-dr-kongo-umgesetzt-mit-dermalog-als-systempartner):
- Die Demokratische Republik Kongo hat am 5. Juni 2025 einen neuen biometrischen Reisepass eingeführt.
- Der Pass bietet hohe Sicherheitsstandards und schützt die Identität der Bürger.
- DERMALOG ist der technische Partner des Projekts, das unter der Leitung des kongolesischen Außenministeriums umgesetzt wurde.
- Der neue Reisepass erfüllt die Anforderungen der International Civil Aviation Organization (ICAO) und enthält Anti-Fälschungsfunktionen.
- Sicherheitsmerkmale des Passes: kontaktloser RFID-Chip, Polycarbonat-Datenseite, Hologramme, UV-Drucke und Wasserzeichen.
- Das neue Passsystem umfasst eine Komplettlösung von DERMALOG, einschließlich Online-Vorregistrierung, biometrischer Erfassung und zentralem Ausdruck.
- Es wurden 100 biometrische Erfassungsstationen installiert: 50 stationär und mobil im Inland sowie 50 mobile Einheiten in diplomatischen Vertretungen.
- Alle Stationen sind ausgestattet mit Fingerabdruck- und Iris-Scannern, Kameras zur Gesichtserfassung, Dokumentenscannern und Signaturpads.
- Die zentrale Produktion ermöglicht die tägliche Ausgabe von bis zu 2.400 Pässen.
- Außenministerin Thérèse Kayikwamba Wagner betont, dass die Einführung des neuen Passes eine vorausschauende Reaktion auf internationale Standards ist.
- Günther Mull, Geschäftsführer von DERMALOG, hebt die Unterstützung der digitalen Souveränität und die Sicherheit der Lösung hervor.
- Der neue Reisepass soll den Schutz der Identitäten der Bürger stärken und moderne digitale Behördendienste ermöglichen.

Source 2 (https://de.wikipedia.org/wiki/Biometrischer_Reisepass):
- Der biometrische Reisepass (ePass) kombiniert papierbasierte Reisepässe mit elektronischen Komponenten.
- Enthält biometrische Daten zur Identitätsfeststellung von Reisenden.
- Einführung wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 von den USA gefordert.
- Die internationale Zivilluftfahrtbehörde (ICAO) befasst sich seit 1998 mit elektronisch auswertbaren biometrischen Merkmalen.
- 2003 wurde die Empfehlung „Blueprint“ vorgestellt, die die Speicherung biometrischer Merkmale in Reisedokumenten fordert.
- Wichtige Kriterien: Interoperabilität, Einheitlichkeit, technische Zuverlässigkeit, Praktikabilität, Haltbarkeit.
- Vier zentrale Punkte des „Blueprint“: Verwendung von RFID-Chips, digitale Speicherung von Lichtbildern, logische Datenstruktur (LDS), Verwaltung von digitalen Zugangsschlüsseln (PKI).
- Am 13. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union, dass Mitgliedstaaten Pässe mit biometrischen Daten ausstatten müssen.
- Deutschland führte am 1. November 2005 biometrische Reisepässe ein, zunächst mit einem digitalen Foto.
- Seit 1. November 2007 werden auch Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Kinderreisepässe enthalten keinen Chip, das Passbild muss jedoch biometriefähig sein.
- Der Bundesrat der Schweiz genehmigte am 8. Juni 2007 die Umsetzung der EU-Verordnung über biometrische Pässe.
- Volksabstimmung in der Schweiz am 17. Mai 2009: Vorlage zur Einführung biometrischer Pässe wurde mit 50,15 % angenommen.
- Biometrische Merkmale im ePass: Gesicht und Fingerabdrücke.
- Biometrische Daten werden auf einem RFID-Chip gespeichert, der kontaktlose Datenübertragung ermöglicht.
- Sicherheitsmechanismen: Basic Access Control (BAC) und Password Authenticated Connection Establishment (PACE) zum Schutz der Daten.
- Biometrische Verfahren bieten Vorteile wie personengebundene Identifikation, haben jedoch auch Datenschutzbedenken.
- Biometrische Daten können nicht widerrufen werden, was ein Risiko bei Diebstahl darstellt.
- Kritik an der zentralen Speicherung biometrischer Daten und der Möglichkeit des unbefugten Auslesens.
- Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz und zur Verwendung biometrischer Daten im Passgesetz (PassG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Biometrische Daten dürfen nur zur Identitätsprüfung verwendet werden, keine zentrale Speicherung.
- Technische Probleme bei der Einführung der biometrischen Pässe in Deutschland führten zu Verzögerungen.
- Alphanumerische Seriennummern im ePass seit 1. November 2007 zur Vermeidung von Verwechslungen.

Source 3 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/reisepaesse-personalausweise/1908354):
- Für Reisen ins Ausland ist grundsätzlich ein Reisepass erforderlich.
- Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel nicht für die Einreise in Länder außerhalb der EU.
- Ein Reisender ohne gültigen Reisepass kann Schwierigkeiten bei der Einreise oder Rückkehr nach Deutschland haben.
- Der elektronische Reisepass ist zehn Jahre gültig, für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
- Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Reisepass nicht verlängert werden.
- Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft, bereits ausgestellte Pässe bleiben bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig, können jedoch nicht verlängert werden.
- Einige Länder, wie die USA, erkennen den Kinderreisepass nicht an.
- Das Gesichtsbild von Kindern kann sich stark verändern, was die Identifizierung mit dem Ausweisdokument erschweren kann.
- Doppelstaater sollten bei Einreise und Ausreise die nationalen Dokumente des jeweiligen Staates verwenden.
- Bei Verlust von Ausweispapieren im Ausland können Konsularabteilungen Reiseausweise als Passersatz ausstellen.
- Diese Dokumente sind maximal einen Monat gültig und erfordern eine polizeiliche Verlustanzeige.
- Für längere Aufenthalte oder Weiterreisen können vorläufige Reisepässe ausgestellt werden.
- Reisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland werden von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt.
- Anträge müssen persönlich gestellt werden, um Fingerabdrücke zu erfassen.
- Gebühren für einen Reisepass:
- 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- Auslandszuschlag von 31 Euro für Anträge im Ausland.
- Bearbeitungsdauer für biometrische Reisepässe kann mehrere Wochen betragen.
- Einige Auslandsvertretungen nutzen ein Terminvergabesystem, was zu Wartezeiten führen kann.
- Personalausweise können seit Januar 2013 an vielen Auslandsvertretungen beantragt werden.
- Gebühren für einen Personalausweis:
- 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- Auslandszuschlag von 30 Euro, der ab November 2024 auf 41 Euro erhöht wird.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-05 16:01:11

Autor:

OTS