Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506051510/pia-2-auf-unvorstellbaren-schock-folgt-riesengrosses-aufatmen/):
- Datum der Veröffentlichung: 5. Juni 2025
- Betroffenes Kind: zweijährige Pia aus dem Burgenland
- Diagnose: Leukämie, bekannt seit Oktober 2024
- Chemotherapie zeigt positive Wirkung: Pias Körper spricht "sehr gut" auf die Behandlung an
- Stammzellspende: Zu Beginn unklar, ob notwendig; Typisierung wurde dennoch initiiert
- Welle der Solidarität: Tausende Menschen in Österreich und darüber hinaus ließen sich typisieren
- Verein: "Geben für Leben" berichtet von "wunderbaren Nachrichten"
- Aktueller Status: Keine Stammzelltransplantation für Pia erforderlich
- Emotionale Reaktion: Erleichterung für Pias Familie und Unterstützer
- Typisierung: Möglichkeit für andere, Lebensretter zu werden; Voraussetzungen: 17-45 Jahre alt und gesund
Source 2 (https://www.gebenfuerleben.at/infos/seite/H%C3%A4ufige+Fragen+zur+Stammzellspende):
- Stammzellspenden können lebensrettend sein bei Krankheiten wie Leukämie, seltenen Blutkrankheiten und Gendefekten.
- Typisierung von Stammzellspender:innen erfolgt durch einen Wangenabstrich zur Bestimmung von sechs HLA-Merkmalen.
- Statistisch wird jede 323. Typisierung zu einer lebensrettenden Stammzellspende.
- Stammzellspenden sind das letzte Mittel, wenn Chemotherapien und Bestrahlungen nicht helfen.
- Knochenmark und Rückenmark sind unterschiedliche Strukturen; Knochenmarkspenden betreffen nicht das Rückenmark.
- Personen können bis zu ihrem 61. Geburtstag in der Spenderdatei registriert bleiben.
- Typisierungen sind auch während der Schwangerschaft möglich, jedoch mit einer Sperrfrist bis sechs Monate nach der Entbindung.
- Es gibt zwei Arten der Stammzellentnahme:
- Stammzellspende (80%): Entnahme aus der Blutbahn nach fünf Tagen Wachstumsstoff.
- Knochenmarkspende (20%): Entnahme aus dem Knochenmark unter Vollnarkose.
- Von der Typisierung bis zur Spende kann es Monate dauern oder es kann sein, dass man nie aufgerufen wird.
- Spendenorte: Gauting, Ulm, Graz, Wien.
- Kontakt zwischen Patient:in und Spender:in ist möglich, wenn beide zustimmen; anonymer Briefwechsel erforderlich.
- Rücktritt von der Stammzellspende ist rechtlich jederzeit möglich, kann jedoch das Leben des Patienten gefährden.
- Alle Kosten der Spende werden vom Verein Geben für Leben übernommen.
- Altersgrenze für Typisierungen liegt bei 45 Jahren, Spenden bis 61 Jahre.
- Registrierung für potenzielle Spender:innen zwischen 17 und 45 Jahren möglich über Homepage oder Typisierungsaktionen.
- Zweite Stammzellspende nach zweijähriger Sperre möglich; Spenden für Familienmitglieder jederzeit.
- Nach der Spende fehlen dem Körper keine Stammzellen; bei Knochenmarkspende regeneriert sich das Knochenmark innerhalb von zwei Wochen.
- Finanzierung von Geben für Leben erfolgt durch Geldspenden von Bevölkerung, Firmen und Institutionen; Verwaltungskosten werden durch eigene Einnahmen gedeckt.
Source 3 (https://stefan-morsch-stiftung.com/typisierung/):
- Durchschnittlich 13.500 Menschen erkranken jährlich in Deutschland an Leukämie.
- Bei unzureichender Chemotherapie oder Bestrahlung ist die Transplantation von Stammzellen eines nicht-verwandten Spenders oft die einzige Überlebenschance.
- Genetische Gewebemerkmale von Spender und Empfänger müssen übereinstimmen für eine erfolgreiche Transplantation.
- Leukämie bezeichnet verschiedene Krebserkrankungen des blutbildenden Systems, auch bekannt als Blutkrebs.
- Bei Leukämie bilden sich im Knochenmark fehlerhafte weiße Blutkörperchen, die sich unkontrolliert vermehren und andere Blutzellen verdrängen.
- Eine Stammzelltransplantation führt gesunde Stammzellen zu, aus denen neue, gesunde Blutzellen entstehen können.
- Diese Therapie ist oft die letzte Rettung für Betroffene, auch bei anderen Krankheiten wie angeborenen Gendefekten oder Autoimmunerkrankungen.
- Nur typisierte Personen können als Stammzellspender gefunden werden und Leben retten.
- Typisierung ist schmerzfrei und für alle gesunden Menschen ab 18 Jahren möglich; mit Einwilligung der Sorgeberechtigten auch ab 16 Jahren.
- Ein Wangenabstrich (Speichelprobe) und eine Einwilligungserklärung sind erforderlich, um als potenzieller Spender in Frage zu kommen.
- Für Personen unter 40 Jahren entstehen keine Kosten für die Typisierung.