Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/alarmsignal-aus-bruessel-oesterreichs-staatsbudget-im-visier-der-eu-kommen-jetzt-harte-sparkurse/9455915):
- EU-Kommission plant, ein Defizitverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, einzuleiten.
- Grund: Österreichs Budgetdefizit überschreitet die EU-Fiskalregeln.
- Laut den Regeln sollte das jährliche Budgetdefizit maximal 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen; Staatsschulden sollten unter 60% des BIP liegen.
- Österreich hat in den letzten Jahren das Defizitlimit überschritten, bedingt durch Kosten der Corona- und Energiekrise.
- Ein Defizitverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, in dem die EU-Kommission Vorschläge und Empfehlungen zur Defizitreduzierung macht.
- Österreich muss darlegen, wie es das Defizit senken will; die EU überwacht den Fortschritt.
- Strafen sind theoretisch möglich, aber selten.
- Die EU-Kommission gibt Vorgaben für den Sparkurs vor, was den Handlungsspielraum der österreichischen Regierung einschränkt.
- Österreich muss Maßnahmen zur Defizitreduzierung präsentieren, was unpopuläre Entscheidungen zur Ausgabenkürzung oder Einnahmenerhöhung erfordern könnte.
- Die kommenden Monate werden entscheidend für die Finanzlage Österreichs sein.
Source 2 (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/government-finance-statistics/excessive-deficit-procedure):
Weitere Informationen finden Sie auf https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/government-finance-statistics/excessive-deficit-procedure
Source 3 (https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/Update-neue-EU-Fiskalregeln-und-Europaeisches-Semester-2024):
- Ab 30. April 2024 gelten neue EU-Fiskalregeln zur Sicherstellung der Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen.
- Fokus auf Ausgabenwachstum in der haushaltspolitischen Überwachung.
- Mitgliedstaaten mit Maastricht-Defizit über 3 % des BIP oder öffentlichem Schuldenstand über 60 % des BIP erhalten länderspezifischen Referenzpfad von der Europäischen Kommission (EK).
- Referenzpfad zeigt notwendige Konsolidierungs- bzw. Anpassungserfordernisse zur Rückführung der Schuldenquote.
- Anpassung erfolgt grundsätzlich über vier Jahre, kann bei Reform- und Investitionspaket auf sieben Jahre verlängert werden.
- Mitgliedstaaten legen in mittelfristigen Fiskalstrukturplänen Nettoausgabenpfad, budgetäre Ziele und Reformen für vier bzw. fünf Jahre dar.
- Erste Fiskalstrukturpläne müssen bis 20. September 2024 vorgelegt werden.
- EK übermittelte am 21. Juni 2024 Referenzpfade an die Mitgliedstaaten.
- Österreichs Referenzpfad wurde am 26. Juni 2024 vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) an den Budgetausschuss übermittelt.
- Maximal zulässiges nominelles Nettoausgabenwachstum für Österreich bei vierjährigem Anpassungszeitraum: durchschnittlich 2,6 % pro Jahr.
- Jährliche Verbesserung des strukturellen Primärsaldos um 0,5 %-Punkte erforderlich.
- Konsolidierungsbedarf für 2025: 2,6 Mrd. EUR, bis 2028 auf 9,9 Mrd. EUR steigend.
- Zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen von durchschnittlich 2,5 Mrd. EUR jährlich erforderlich.
- Bei Umsetzung eines Reform- und Investitionspakets kann Anpassungszeitraum auf sieben Jahre verlängert werden, mit zulässigem Nettoausgabenwachstum von 2,9 % pro Jahr.
- Konsolidierungsbedarf für 2025 in diesem Fall: 1,5 Mrd. EUR, bis 2028 auf 5,3 Mrd. EUR steigend.
- Neuwahlen des Nationalrats in Österreich am 29. September 2024.
- BMF schlägt vor, dass die nächste Regierung den ersten Fiskalstrukturplan erstellt.
- Referenzpfad und Fiskalprognose können aufgrund neuer Rahmenbedingungen abweichen.
- Fiskalstrukturpläne sollen länderspezifische Empfehlungen adressieren und EU-Prioritäten berücksichtigen.
- Frühjahrs-Paket der EK vom 19. Juni 2024 enthält vier länderspezifische Empfehlungen für Österreich:
1. Übermittlung des mittelfristigen Finanzstrukturplans und Stabilisierung der Schuldenquote.
2. Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) und Beendigung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland.
3. Adressierung von Herausforderungen am Arbeitsmarkt (Fachkräftemangel, Qualifikationsmissverhältnis).
4. Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und Verringerung der Emissionen im Verkehrssektor.