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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/wien-wahl/mindestsicherung-als-heikle-agenda-im-rathaus/636203865):
- Thema Mindestsicherung soll vom Bund angegangen werden.
- Wien plant, vorab eigene Impulse zu setzen.
- Neue Stadtregierung in Wien wurde gebildet.
- Neos, Juniorpartner der Rathaus-SPÖ, stimmen am kommenden Samstag intern über ihre Zugehörigkeit ab.
- Niemand rechnet mit einem negativen Ergebnis der Abstimmung.
- Österreich hat ein erhebliches Budget-Loch, das geschlossen werden muss.
- Künftige Einsparungen dominieren das neue Wiener Regierungsprogramm.
- Einsparungen sollen insbesondere in den Bereichen Soziales und Gesundheit erfolgen.
- Interimistischer Wiener Finanzstadtrat Christoph Maschek äußerte, dass das aktuelle Finanzierungssystem nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
- Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (Neos) fordern eine bundeseinheitliche Regelung.
- Wien möchte den Bund bestmöglich motivieren.
- Keine genauen Zahlen zu Ausbezahlungsbeträgen oder konkreten Sparmaßnahmen wurden genannt.

Source 2 (https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/19749112/kosten-fuer-mindestsicherung-zwingen-stadt-wien-zum-sparen):
- Höhe der Mindestsicherung in Wien sorgt für Kritik von ÖVP und FPÖ sowie budgetäre Sorgen in der Stadtregierung.
- Bericht der „Kronen Zeitung“ über internes Schreiben von Finanzdirektor Christoph Maschek (interimistischer Finanzstadtrat) aus November 2024.
- Magistratsabteilung 5 (Finanzwesen) weist auf erwartete Mehrkosten für 2026 hin, die durch Reduktion in anderen Budgetbereichen oder Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen gedeckt werden müssen.
- Stadt Wien sieht dies als normal an; Einsparungen auf allen öffentlichen Ebenen, auch in Wien, seien notwendig.
- Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont, dass Geschäftsgruppen mit ihrem Budget auskommen müssen.
- Opposition kritisiert die volle Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte als nicht vereinbar mit bundesrechtlichen Vorgaben.
- ÖVP-Chef Markus Figl bezeichnet das System als „ungerechtes und nicht leistbares System“ und fordert einen Kurswechsel.
- FPÖ-Obmann Dominik Nepp fordert, dass Hacker nicht Teil der nächsten Stadtregierung sein soll und schlägt vor, die Mindestsicherung an die österreichische Staatsbürgerschaft zu koppeln.
- Fall einer syrischen Großfamilie mit elf Kindern, die 9000 Euro monatlich an staatlicher Unterstützung erhält, sorgt für Schlagzeilen.
- SPÖ unter Bürgermeister Michael Ludwig und NEOS haben sich auf eine Neuauflage ihrer Koalition geeinigt.
- Präsentation der neuen Koalition und ihrer Inhalte am Dienstag.
- NEOS-Landesmitgliederversammlung am Samstag, SPÖ-Gremien sollen am Mittwoch zustimmen.
- Bettina Emmerling bleibt Vizebürgermeisterin und verantwortet weiterhin das Bildungsressort.

Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/4/Seite.1693914.html):
- 2019 wurde das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) gemäß Art 12 B-VG eingeführt.
- Begleitend wurde ein Sozialhilfe-Statistikgesetz eingeführt und das Integrationsgesetz angepasst.
- Grundsatzgesetze müssen landesgesetzlich näher ausgeführt und von den Bundesländern vollzogen werden.
- SH-GG trat am 1. Juni 2019 in Kraft; Bundesländer hatten sieben Monate Zeit, Ausführungsgesetze zu erlassen.
- Bis 1. Jänner 2025 sind Ausführungsgesetze in sieben Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg) in Kraft.
- Wien hat das SH-GG teilweise umgesetzt (z.B. Behindertenzuschlag, Vermögensregelung).
- In Tirol gibt es noch keine Umsetzung des SH-GG.
- Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob im Dezember 2019 Teile des SH-GG und des Sozialhilfe-Statistikgesetzes als verfassungswidrig auf.
- Betroffene Regelungen: Höchstsätze für Kinder und Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen.
- Novelle zum SH-GG trat im Juni 2022 in Kraft, erweiterte Spielräume für Bundesländer.
- Änderungen betreffen Einkommensberücksichtigung, Härtefallklausel für nichtösterreichische Staatsbürger und Begriff der Haushaltsgemeinschaft.
- VfGH hob am 15. März 2023 die Bestimmung zum Sachleistungszwang im SH-GG als verfassungswidrig auf.
- Höhere Wohnleistungen können nun vollständig als Geldleistung ausgezahlt werden.
- 2024 traten zwei Änderungsgesetze in Kraft: Schmerzensgelder und Versehrtenrenten sind nicht anrechenbar in der Sozialhilfe.
- Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Alleinverdiener wird nicht angerechnet (Umsetzungsfrist bis 10.4.2025).
- SH-GG etabliert Höchstsätze für Sozialhilfe anstelle von Mindeststandards.
- In Tirol weicht die Leistungshöhe von anderen Bundesländern ab (1.814 Euro Mindestsicherung vs. 1.693 Euro Sozialhilfe).
- Maximalbetrag für Alleinlebende und Alleinerziehende beträgt 1.209 Euro (2025).
- Maximalbetrag für Paare beträgt 1.693 Euro (2025).
- Zuschläge für Alleinerziehende zwischen 145 Euro (1. Kind) und 36 Euro (ab 4. Kind) pro Monat und Kind.
- Verpflichtender Zuschlag für Menschen mit Behinderung beträgt 218 Euro (2025).
- Deckelungsbestimmung: Geldleistungen von Erwachsenen in Haushaltsgemeinschaft dürfen 175% des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes nicht überschreiten (ca. 2.116 Euro 2025).
- Mindestbetrag von bis zu 242 Euro pro Person monatlich.
- Zusätzliche Leistungen zur Deckung von Wohnkosten können um 30% erhöht werden.
- Härtefallklausel ermöglicht weitere Sachleistungen im Einzelfall.
- Bezieher von Sozialhilfe ohne Krankenversicherungsschutz werden zur Krankenversicherung angemeldet.
- Uneingeschränkter Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet.

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Erstellt am: 2025-06-05 13:33:07

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OE24