Kleine Zeitung

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/19765084/laender-wollen-ukrainische-grossfamilien-nicht-aufnehmen):
- Bereitschaft der Bundesländer, Neuankömmlinge aus der Ukraine aufzunehmen, ist rückläufig.
- Achrainer appelliert an alle Bundesländer, Plätze für Neuankömmlinge bereitzustellen, auch wenn es nur wenige sind.
- Monatlich kommen etwa 1.000 bis 1.200 Vertriebene aus der Ukraine nach Österreich.
- Insgesamt sind etwa 33.400 Bürger aus der Ukraine in der Grundversorgung untergebracht.
- Rund ein Drittel dieser Personen lebt in Wien; zusammen mit Niederösterreich sind es etwa 20.000 Personen.
- Viele Ukrainer möchten in Wien bleiben.
- In den Bundesländern gibt es Unmut über die Ankunft von Großfamilien, die oft kein Ukrainisch oder Russisch sprechen.
- In Wien sind zuletzt zwei Familien mit insgesamt 26 Mitgliedern angekommen.
- Die Regierung plant, Familienbeihilfe und Kindergeld für Ukrainer neu zu regeln, um Missbrauch auszuschließen.
- Ziel ist, dass ein größerer Teil der Vertriebenen in den Arbeitsmarkt eintritt.

Source 2 (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html):
- Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht gemäß § 62 Absatz 1 Asylgesetz 2005 haben Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder.
- Fiktion des Lebensmittelpunktes in Österreich für die Erfüllung der Familienbeihilfe-Anspruchsvoraussetzung wurde geschaffen.
- Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Personen war zunächst bis März 2023 befristet.
- Erste Verlängerung des Vertriebenen-Status bis März 2024 (Änderung der Vertriebenen-Verordnung, BGBl. II 27/2023).
- Zweite Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts bis 4. März 2025 (Durchführungsbeschluss des Rates der EU (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023).
- Dritte Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts bis 4. März 2026 (Durchführungsbeschluss des Rates der EU (EU) 2024/1836 vom 25. Juni 2024).
- Anspruch auf Familienbeihilfe für aus der Ukraine vertriebene Personen bis 31. Oktober 2025 verlängert (Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. I Nr. 11/2025).
- Familienbeihilfenanspruch besteht frühestens ab März 2022 und endet mit dem vorübergehenden Aufenthaltsrecht, spätestens am 31. Oktober 2025.
- Im Frühjahr 2023 wurden neue Vertriebenenkarten versandt; Antragstellung zur Verlängerung des Anspruchszeitraums erforderlich.
- Im Frühjahr 2024 wurden erneut Vertriebenenkarten versandt; Verlängerung des Familienbeihilfe-Anspruchszeitraums erfolgte automatisch bis März 2025.
- Für die Verlängerung der Familienbeihilfe ab April 2025 ist ein neuer Antrag erforderlich.
- Antragstellung auf Familienbeihilfe erfolgt beim Finanzamt Österreich, entweder mit Antragsformular Beih100 oder elektronisch via FinanzOnline.
- Antragstellung via E-Mail ist nicht möglich.
- Familienbeihilfe kann ab Ankunft im Bundesgebiet, frühestens ab März 2022, beantragt werden, maximal bis 31. Oktober 2025.
- Empfohlene Unterlagen für den Antrag: Vertriebenenkarte(n), Geburtsurkunden der Kinder, Ausbildungsnachweise für volljährige Kinder.
- Antragsteller erhalten Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe nach Bearbeitung durch das Finanzamt Österreich.
- Postanschrift für die Antragstellung: Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien.
- Fachabteilung VI/1 des Bundeskanzleramtes zuständig für Familienlastenausgleich; Finanzamt Österreich zuständig für Antragstellung und Auszahlung.

Source 3 (https://www.integrationsfonds.at/newsbeitrag/neue-zahlen-daten-und-fakten-zu-asyl-und-migration-im-oeif-bulletin-20249/):
- Im April 2025 wurden in Österreich 3.593 positive Entscheidungen im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz getroffen.
- Dies entspricht einem Rückgang von 62 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
- Die positiven Entscheidungen sind seit Mitte 2024 kontinuierlich zurückgegangen und erreichen den niedrigsten Wert seit Anfang 2021.
- Bei Syrer/innen verringerte sich die Zahl der positiven Entscheidungen im April 2025 um 98 Prozent im Vergleich zu April 2024.
- Syrer/innen belegten im April 2025 mit 145 Asyl- und Schutzentscheidungen den dritten Platz.
- Die meisten positiven Entscheidungen wurden Afghan/innen zugesprochen (2.286), gefolgt von Somalier/innen (440).
- Im Jahr 2025 wurden in Österreich insgesamt 6.056 Asylanträge gestellt, was einem Rückgang von 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
- 37 Prozent der Asylanträge im April 2025 entfielen auf Afghan/innen, 26 Prozent auf Syrer/innen und 6 Prozent auf Somalier/innen.
- Kinder stellten 51 Prozent aller Asylanträge.
- Nur 33 Prozent der Asylanträge waren originäre Anträge von neu eingereisten Asylwerber/innen.
- 9 Prozent der Anträge entfielen auf Familienzusammenführungen, 32 Prozent auf Mehrfachantragsteller und 26 Prozent auf nachgeborene Kinder.
- Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) veröffentlicht regelmäßig aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zu Asyl, Migration und Integration in Österreich.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-05 13:19:06

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Kleine Zeitung