Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506051300/pension-mit-70-debatte-ueber-antrittsalter-schuert-aengste/):
- Diskussion über das Pensionsantrittsalter in Österreich.
- Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung, äußert sich in der "ZIB 2" für ein Pensionsantrittsalter "in Richtung 70".
- Knill verweist auf Beispiele aus anderen europäischen Ländern, wie Dänemark.
- Kritiker argumentieren, dass Personen über 50 Jahre stark von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.
- Eine Arbeiterkammer-Studie zeigt, dass über ein Viertel der Unternehmen niemanden über 60 beschäftigt.
- Interimistischer PVÖ-Präsident warnt, dass die Debatte über eine Erhöhung des Antrittsalters Ängste schürt und zu einer "rette sich wer kann"-Mentalität führt.
- Alle im Österreichischen Seniorenrat vertretenen Pensionistenvereinigungen sind gegen eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters.
- Ab Juni 2025 wurden die Krankenversicherungs-Beiträge für Pensionisten in Österreich von 5,1 auf 6 Prozent erhöht.
- Die Erhöhung der KV-Beiträge führt zu Mehrkosten von mehreren hundert Euro im Jahr für viele Pensionisten.
Source 2 (https://www.ey.com/de_de/insights/tax-law-magazine/neue-anreize-fuer-aeltere-arbeitnehmer):
- Im September 2024 hat das Bundeskabinett Maßnahmen zur Förderung des Arbeitens im Alter beschlossen.
- Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ist nicht vorgesehen.
- Finanzielle Anreize für Beschäftigte, die freiwillig länger arbeiten möchten, werden eingeführt.
- Beschäftigte im Rentenalter können Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ausgezahlt bekommen (Bonus von über 10% des Bruttolohns).
- Anreize für Bezieher von Hinterbliebenenrenten werden geschaffen, einschließlich eines Sockelbetrags bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- oder Witwerrente.
- Einführung einer Rentenaufschubprämie für Versicherte, die nach einem Jahr Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus eine Einmalzahlung erhalten können.
- Diese Maßnahmen müssen noch vom Parlament genehmigt werden.
- Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964.
- Beschäftigung kann auf verschiedenen Wegen fortgesetzt werden, oft erfordert dies eine Anpassung des Arbeitsvertrags.
- Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten ermöglicht Rentnern, ungekürzt zu arbeiten, unabhängig vom Einkommen.
- Arbeitgeber müssen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge abführen, wenn Rentner mehr als geringfügig beschäftigt werden.
- Beschäftigte mit vorgezogener Altersrente bleiben rentenversicherungspflichtig, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Versicherungspflicht für Beschäftigte, der Arbeitgeber muss jedoch weiterhin seinen Anteil zahlen.
- Bei der Arbeitslosenversicherung entfällt die Beitragszahlung für Beschäftigte im Regelrentenalter, der Arbeitgeber bleibt beitragspflichtig.
- Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit ist wichtig, insbesondere für ältere Arbeitnehmer.
- Arbeitgeber müssen die Gefahr der Scheinselbstständigkeit prüfen, wenn Arbeitnehmer kurz vor oder mit Rentenbeginn als Selbstständige tätig bleiben wollen.
Source 3 (https://www.auswandern-handbuch.de/renteneintrittsalter-europa-weltweit/):
- Renteneintrittsalter in Deutschland:
- Personen mit 45 Beitragsjahren, vor 1958 geboren: Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge.
- Renteneintrittsalter wird jährlich um 2 Monate erhöht:
- Jahrgänge ab 1958: Rente mit 64 Jahren.
- Jahrgänge ab 1964: Rente mit 65 Jahren.
- Durchschnittliche Beitragsjahre in Westdeutschland:
- Männer: 40,68 Jahre.
- Frauen: 28,59 Jahre.
- Personen mit weniger als 45 Beitragsjahren, vor 1958 geboren: Rente mit 65 Jahren ohne Abschläge.
- Renteneintrittsalter steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre.
- Berater der Bundesregierung schlagen Erhöhung auf 68 oder 70 Jahre vor.
- Finanzielle Situation der Rentenversicherung:
- 2021: 78,9 Milliarden Euro aus Steuermitteln zur Rentenversicherung.
- Durchschnittsrente: knapp über 1.100 Euro monatlich.
- Hohe Abgabenlast für Arbeitnehmer in Deutschland.
- Renteneintrittsalter in Europa (OECD 2021):
- Deutschland: gesetzliches Renteneintrittsalter 67 Jahre.
- Länder mit ähnlichem oder höherem Renteneintrittsalter: Island, Irland, Portugal, Niederlande, Norwegen, Vereinigtes Königreich.
- Viele Rentner gehen vorzeitig mit Abschlägen in Rente.
- Länder mit niedrigem Renteneintrittsalter:
- Frankreich: gesetzliches Renteneintrittsalter 63,5 Jahre, tatsächliches 60,4 Jahre.
- Italien: gesetzliches Renteneintrittsalter 62 Jahre, tatsächliches 62,3 Jahre (Männer) und 61,3 Jahre (Frauen).
- Türkei: gesetzliches Renteneintrittsalter 52 Jahre (Männer) und 49 Jahre (Frauen), tatsächliches über 60 Jahre (Männer) und über 59 Jahre (Frauen).
- Zukünftige Erhöhungen des Renteneintrittsalters:
- Viele Länder planen Erhöhung auf 67 Jahre oder mehr.
- Dänemark plant Renteneintrittsalter von 74 Jahren für 22-Jährige von 2018.
- Estland und Italien planen 71 Jahre.
- Sonderfall Russland:
- Gesetzliches Renteneintrittsalter: Männer 60 Jahre, Frauen 55 Jahre, soll bis 2034 auf 65 (Männer) und 63 (Frauen) erhöht werden.
- Durchschnittliche Lebenserwartung in Russland: Männer 65-67 Jahre.
- Renteneintrittsalter weltweit:
- Auch in Australien und den USA wird das Renteneintrittsalter erhöht.
- Japan: tatsächliches Renteneintrittsalter über 68 Jahre.
- Fazit:
- Renteneintrittsalter wird weltweit steigen, voraussichtlich auf 67 Jahre oder mehr.
- Staatliche Renten werden voraussichtlich weniger großzügig ausfallen, Einzelpersonen müssen privat vorsorgen.