Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506051246/vergewaltigt-und-erstickt-kaltbluetiger-moerder-packt-vor-gericht-aus/):
- Ein vorbestrafter Slowake wurde am 4. September 2024 wegen Mordes an einer 91-Jährigen in Floridsdorf zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Der Angeklagte wurde zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
- Das Urteil ist rechtskräftig.
- Der Angeklagte gestand die Tat und erklärte, die Strafe akzeptieren zu wollen.
- Er hatte die Tür des Gartenhäuschens angebrannt und mit einer Rohrzange aufgebrochen.
- Der Angeklagte gab an, die Frau umgebracht und vergewaltigt zu haben.
- Der psychiatrische Sachverständige bezeichnete ihn als „einfach strukturierten Menschen“, der Gewalt anwendet, um zu bekommen, was er braucht.
- Der Slowake verbrachte 29 Jahre im Gefängnis und hatte bereits mit 20 Jahren ein Tötungsdelikt begangen.
- Er wurde in der Slowakei zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem er einen Mann in einen Brunnen geworfen hatte.
- Nach seiner Haftentlassung kam er 2008 nach Österreich und wurde wegen Überfällen auf drei Frauen zu 13 Jahren Haft verurteilt.
- Der Angeklagte war vier Monate nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wieder in Wien.
- Er hielt nach weiblichen Opfern in Kleingarten-Siedlungen Ausschau.
- Die 91-Jährige wurde zum Ziel, nachdem er von der jüngeren Nachbarin abgelassen hatte.
- Der Angeklagte beobachtete die 91-Jährige und brach in ihr Haus ein, während sie schlief.
- Er griff die Frau im Schlafzimmer an, als sie aufwachte und zu schreien begann.
- Die Frau erstickte qualvoll, nachdem es zu Missbrauchshandlungen kam.
- Der Angeklagte nahm 150 Euro und zwei Ringe der Getöteten mit.
- Fingerabdrücke und DNA-Spuren führten zur Identifizierung des Täters.
- Der Angeklagte wurde am 21. September in der Slowakei festgenommen und im Oktober nach Österreich ausgeliefert.
- Ein psychiatrisches Gutachten stellte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung fest, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.
- Der psychiatrische Sachverständige empfahl eine haftbegleitende therapeutische Behandlung.
Source 2 (https://www.diepresse.com/19085369/zwoelf-jahre-haft-fuer-18-jaehrigen-serienmoerder):
- Angeklagter K. (18) wurde zu zwölf Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
- Gerichtspsychiater bezeichnete K. als „Serienmörder“.
- K. gestand einen Mord an einem 56-jährigen Obdachlosen am 12. Juli 2023, der durch acht Stiche starb.
- Zehn Tage nach dem ersten Mord verletzte K. eine 51-jährige obdachlose Frau schwer mit sechs Stichen; sie überlebte nach einer Notoperation.
- Am 9. August 2023 stach K. auf einen 55-jährigen Obdachlosen ein, der am nächsten Tag seinen Verletzungen erlag.
- K. war zum Zeitpunkt der Taten 16 Jahre alt.
- Am 18. September 2023 fügte K. seiner Mutter durch Faustschläge und Tritte Rippenbrüche zu; dies wurde als schwere Körperverletzung gewertet.
- K. erklärte, dass er mit einem Kampfmesser, das er von seinem Vater geschenkt bekommen hatte, auf nächtliche Streifzüge ging.
- Er gab an, dass seine Taten nicht gezielt gegen Obdachlose gerichtet waren, sondern er schlafende Menschen auswählte, um das Leid nicht sehen zu müssen.
- K. sprach von einer „inneren Unruhe“, „Wut“ und „endloser Traurigkeit“ als Beweggründe für seine Taten.
- Er gestand, dass er in einen „Blutrausch“ verfiel und die Opfer sterben sollten.
- K. hatte eine schwierige Kindheit; seine Eltern trennten sich, als er zwei Jahre alt war, und er lebte bei seiner manisch-depressiven Mutter.
- K. wurde später vom Jugendamt zu seinem Vater geschickt, wo er unter seiner Stiefmutter litt.
- Die Stiefmutter tötete ihre Tochter und beging anschließend Suizid.
- K. flüchtete sich in Drogenkonsum.
- Gerichtspsychiater attestierte K. eine Störung der Persönlichkeitsentwicklung, stuft ihn jedoch als zurechnungsfähig ein.
- Urteil ist nicht rechtskräftig.
Source 3 (https://de.statista.com/themen/94/kriminalitaet/):
- Kriminalitätsentwicklung in Deutschland ist schwer eindeutig zu bewerten.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts zeigt 2024 einen Rückgang der Kriminalität um 1,7 % auf ca. 5,84 Millionen Fälle.
- Hauptgrund für den Rückgang sind weniger Cannabis-Delikte aufgrund der Teillegalisierung seit 1. April 2024.
- Zunahme von Straftaten, die das Sicherheitsgefühl der Menschen beeinträchtigen.
- PKS erfasst nur die der Polizei bekannt gewordenen und bearbeiteten Straftaten (Ausgangsstatistik).
- Dunkelfeld bezeichnet nicht erfasste Straftaten; Faktoren wie Polizeikontrollen und Anzeigeverhalten beeinflussen die Erfassung.
- Vergewaltigungen werden seltener angezeigt als Einbrüche; familiäre Straftaten werden seltener angezeigt als von Fremden begangene.
- Staatsschutzdelikte, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte sind nicht in der PKS enthalten.
- Häufigste Straftaten 2024: Diebstähle, Vermögens- und Fälschungsdelikte (insbesondere Betrug), Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
- Verbrechen gegen das Leben (Mord, Totschlag) machen 0,1 % der Fälle aus; Sexualdelikte 2,2 %.
- Höchste Kriminalitätszahlen 2023 in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.
- Höhere Wahrscheinlichkeit, in Stadtstaaten wie Berlin, Bremen oder Hamburg Opfer eines Verbrechens zu werden.
- Aufklärungsquote 2024 liegt bei 58 %, leicht gesunken im Vergleich zum Vorjahr.
- Aufklärungsquote bezeichnet das Verhältnis der aufgeklärten zu allen registrierten Fällen.
- Rückgang der Tatverdächtigen um ca. 3 % auf rund 2,18 Millionen; Abnahme bei jungen Tatverdächtigen unter 21 Jahren um 6 %.
- Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen auf 41,8 %.
- Rund 1,33 Millionen polizeilich registrierte Kriminalitätsopfer 2024; Dunkelziffer vermutlich höher.
- Zahl der Opfer von Sexualstraftaten erreicht ca. 42.800; Anstieg möglicherweise durch höhere Anzeigebereitschaft.
- 285 Mordopfer 2024, 14 weniger als im Vorjahr.
- Strafverfolgungsstatistik zeigt 2023 ca. 657.000 gerichtliche Verurteilungen, Anstieg um 1,5 %.
- 82 % der Verurteilten sind Männer.
- Am 31. März 2024 befanden sich ca. 43.700 Strafgefangene in Justizvollzugsanstalten, 1 % weniger als im Vorjahr.