Krone AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3804958):
- Maja T., eine mutmaßlich linksextreme deutsche non-binäre Person, befindet sich in Haft in Ungarn.
- Sie plant einen Hungerstreik als Protest gegen ihre Haftbedingungen und um ein gerechtes Gerichtsverfahren zu fordern.
- Maja T. beschreibt ihre Haft als „lebendig begraben“ in Isolationshaft.
- Zu Prozessbeginn im Februar 2023 beklagte sie menschenunwürdige Bedingungen, einschließlich Schlafentzug und mangelnder Hygiene.
- Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert, trotz eines Verbots des deutschen Bundesverfassungsgerichts.
- Ihr Vater, Wolfram Jarosch, fordert ein faires Verfahren in Deutschland und kritisiert die Isolationshaft, die bereits fast elf Monate andauert.
- Maja T. wird in Handschellen und Fußfesseln von vier bewaffneten Beamten geführt.
- Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft Maja T. vor, im Februar 2023 an Angriffen auf Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein, was zu schweren Körperverletzungen führte.
- Die Anklage umfasst schwere Verletzungen wie Knochenbrüche und Platzwunden.
- Die mutmaßlichen Gewalttaten fanden während eines rechtsextremen Feiertags in Ungarn statt, dem „Tag der Ehre“.

Source 2 (https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-06/maja-t-ungarn-haft-rechtsextremismus-hungerstreik):
- Maja T., eine mutmaßlich linksextreme Person, hat in ungarischer Untersuchungshaft einen Hungerstreik angekündigt.
- Sie beschreibt ihre Haftbedingungen als "lebendig begraben" in Isolationshaft.
- Der Hungerstreik soll ein letzter Versuch sein, ein gerechtes Gerichtsverfahren zu erhalten und nach Deutschland überstellt zu werden.
- Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen.
- Ende Juni 2024 erklärte das Kammergericht Berlin die Auslieferung für zulässig.
- Maja T. wurde noch in derselben Nacht nach Budapest ausgeflogen, obwohl ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Überstellung vorlag.
- Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts traf erst ein, als Maja T. bereits in Ungarn war.
- Anwaltsverbände kritisierten das Vorgehen, die Bundesrechtsanwaltskammer bezeichnete es als "nicht hinnehmbar" in einem Rechtsstaat.
- Der Prozess gegen Maja T. begann im Februar 2025.
- Zu Beginn des Prozesses berichtete die Verteidigung von stündlichen nächtlichen Kontrollen, unzureichender Hygiene und fehlenden Übersetzungen wichtiger Unterlagen.
- Maja T. befindet sich seit fast elf Monaten in Isolationshaft, was laut Vereinten Nationen bereits nach zwei Wochen als psychische Folter gilt.
- Außerhalb der Zelle wird Maja T. in Handschellen und Fußfesseln von vier bewaffneten Beamten an einer Leine geführt.
- Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft Maja T. vor, 2023 an gewalttätigen Angriffen auf Rechtsextremisten in Budapest beteiligt gewesen zu sein.
- Die mutmaßlichen Taten ereigneten sich am "Tag der Ehre", einem Ereignis, das von rechtsextremen Gruppen in Budapest veranstaltet wird.
- Die Anklage spricht von neun Verletzten, darunter Knochenbrüche, Platzwunden und eine Gehirnerschütterung.
- Maja T. gehört zu einer Gruppe von ursprünglich neun jungen Deutschen, die im Zusammenhang mit den Vorfällen per europäischem Haftbefehl gesucht wurden.
- Seit Anfang 2025 haben sich mehrere Beschuldigte freiwillig gestellt.

Source 3 (https://www.sueddeutsche.de/politik/asyl-menschenrechte-fluechtlingsschutz-europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-ungarn-lux.QRMRgZbNX9xwvC69RXYwP):
- CDU forderte ultimative Zurückweisungen an der Grenze.
- Fall einer afghanischen Familie an der ungarisch-serbischen Grenze am 7. Mai 2019 illustriert mögliche Folgen solcher Zurückweisungen.
- Familie beantragte Asyl in Ungarn nach Jahren in Iran, wo sie sich unsicher fühlten.
- Ungarische Asylbehörde lehnte den Antrag ab und wies die Familie nach Serbien zurück, das jedoch die Aufnahme verweigerte.
- Ungarn erklärte Afghanistan zum Zielland und drängte die Familie, nach Serbien zu gehen.
- Am 7. Mai 2019 wurde die Familie von der Polizei zur Abschiebung nach Serbien genötigt.
- Familie fand sich nach der Abschiebung in einem serbischen Wald ohne Unterstützung wieder.
- Später gelangte die Familie nach Oldenburg und fand einen Anwalt.
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass Ungarn gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen hat und 9000 Euro zahlen muss.
- Verstoß nicht wegen der angeblichen Gewalt, sondern weil keine angemessene Prüfung ihrer Argumente stattfand.
- Recht auf ein ordentliches Verfahren ist zentral für das Asylrecht.
- EuGH hatte Ungarn bereits 2020 verurteilt, da Asylverfahren faktisch nicht existierten.
- Im Juni 2023 wurde Ungarn zu einer Strafzahlung von 200 Millionen Euro verurteilt.
- Auch andere Länder wie Polen und Italien wurden wegen ähnlicher Praktiken verurteilt.
- Fall gegen Litauen wegen Rückweisung von Flüchtlingen an der Grenze zu Belarus wird prioritär behandelt.
- Gerichtsurteile betonen die Notwendigkeit rechtsstaatlicher Verfahren zur Prüfung individueller Asylansprüche.
- Fehlende Verfahren gefährden das Asylrecht und den Schutz von Flüchtlingen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-05 09:57:09

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