Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3804828):
- Sean „Diddy“ Combs wird im Strafprozess mit Vorwürfen des Sexhandels, organisierter Kriminalität und weiterer Straftaten konfrontiert.
- Eine frühere Bekannte von Ex-Freundin Cassie Ventura, Bryana Bongolan, berichtete vor Gericht über einen mutmaßlichen Angriff im Jahr 2016.
- Bongolan gab an, dass Combs sie auf einem Balkon im 17. Stockwerk eines Wohnhauses gepackt und 15 Sekunden lang am Balkongeländer festgehalten habe.
- Sie sagte, Combs habe geschrien, dass sie wüsste, was sie getan habe, und sie habe Angst gehabt, zu fallen.
- Der Vorfall endete, als Ventura eingriff und den Angriff stoppte; Bongolan erlitt Verletzungen und leidet weiterhin unter Albträumen.
- Aus Angst vor Combs sei sie damals nicht zur Polizei gegangen.
- Ein weiterer Vorfall wurde von Bongolan bei einem Fototermin im Jahr 2015 geschildert, als Combs ihr gedroht habe: „Ich bin der Teufel und ich könnte dich umbringen“.
- Ventura hatte bereits im Prozess ausgesagt und Combs jahrelangen schweren Missbrauch vorgeworfen.
- Die Anklage versucht, Combs als gewalttätigen und kontrollierenden Mann darzustellen, der psychische Zwänge und Nötigung ausgeübt habe.
- Combs bestreitet alle Anschuldigungen und plädiert auf nicht schuldig.
- Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.
Source 2 (https://www.br.de/nachrichten/kultur/missbrauchsvorwuerfe-us-rapper-diddy-combs-vor-gericht,UkJ0Bea):
- Sean "Diddy" Combs muss sich seit heute in New York vor einem Bundesgericht verantworten.
- Anklagepunkte: Sexhandel und organisierte Kriminalität.
- Combs, 54 Jahre alt, weist alle Vorwürfe zurück.
- Vorwurf: Gründung eines "kriminellen Unternehmens" für Sexorgien.
- Anklage besagt, dass Frauen und Männer aus dem ganzen Land eingeflogen, teilweise unter Drogen gesetzt und vergewaltigt wurden.
- Die Anklage stützt sich auf Aussagen von vier Frauen, darunter eine langjährige Freundin des Rappers.
- Combs' Anwälte plädieren auf Freispruch und lehnten eine außergerichtliche Einigung ab.
- Verteidigungsstrategie: Sexorgien seien einvernehmlich und Teil des "Swinger-Lifestyles".
- Combs erschien nicht in Gefängniskleidung, trug Lesebrille und schlichte Kleidung.
- Vor dem Gericht in Manhattan versammelten sich Medienvertreter sowie Unterstützer und Gegner von Combs.
- Jury-Auswahl könnte mehrere Tage dauern; Fragebögen wurden an potenzielle Jury-Kandidaten verteilt.
- Gegen Combs laufen mehrere Zivilklagen wegen Vergewaltigung.
- Im Frühling wurden seine Villen in Los Angeles und Miami von Bundesbehörden durchsucht; umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
- CNN veröffentlichte Bilder einer Hotelkamera, die Combs zeigt, wie er seine damalige Freundin Cassandra Ventura schlägt.
- Ventura hatte Combs ebenfalls verklagt, ein Vergleich wurde Ende letzten Jahres erzielt.
- Prozessbeginn mit Jury-Auswahl; soll mehrere Wochen dauern.
- Bei einer Verurteilung droht Combs eine Gefängnisstrafe von mindestens zehn Jahren bis lebenslang.
Source 3 (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Menschenhandel/menschenhandel_node.html):
- Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.
- Bekämpfung hat hohe Priorität für Bundesregierung, Bundeskriminalamt und Polizeien der Länder.
- Menschenhandel umfasst Anwerben, Beförderung, Weitergabe, Beherbergen oder Aufnahme von Personen zur Ausbeutung (§ 232 StGB).
- Seit Oktober 2016 sind verschiedene Ausbeutungsformen eigene Straftatbestände im Strafgesetzbuch (z.B. Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft).
- Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung findet hauptsächlich in der Prostitution statt.
- Opfer werden oft durch Bekannte oder Familienangehörige in die Prostitution gebracht.
- Wirtschaftliche Verhältnisse in Herkunftsländern werden häufig ausgenutzt.
- Aufdeckung von Straftaten ist schwierig, oft fehlt die Opferaussage.
- Hohe Dunkelziffer bei Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.
- Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) erfordert keine Beeinflussung des Willens des Opfers.
- Täter nutzen die schlechte wirtschaftliche Situation der Opfer aus.
- Ausbeuterische Bedingungen umfassen schlechte Bezahlung, lange Arbeitszeiten, hohe Vermittlungsgebühren, gefährliche Arbeitsbedingungen und Lohnvorenthaltung.
- Zunahme an Ermittlungsverfahren im Bereich Arbeitsausbeutung in den letzten Jahren.
- Neue Kompetenzen des Zolls haben zu mehr Ermittlungen geführt.
- Betroffene Branchen: Bau, Pflege, Transport, Logistik.
- Hohe Dunkelziffer, da Opfer sich oft nicht zu erkennen geben.
- Herausforderungen bei der Identifizierung von Opfern: Angst vor Behörden/Tätern, soziale Abschottung, unsicherer Aufenthaltsstatus, Druck, Schulden abzubauen.
- Mehrheit der Opfer stammt aus Deutschland sowie Ost- und Südosteuropa.
- Täter versprechen legale, gut bezahlte Arbeit, zwingen dann in Prostitution oder ausbeuterische Arbeitsverhältnisse.
- Hauptursachen für Menschenhandel: Perspektivlosigkeit, Armut, Nachfrage nach Prostituierten und billigen Arbeitskräften.
- Emotionale Abhängigkeit von Tätern ist häufig.
- Oktober 2016: Neugestaltung der Straftatbestände des Menschenhandels im deutschen Strafrecht.
- Deutschland folgt den Vorgaben des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Menschenhandel.
- "Prostituiertenschutzgesetz" (ProstSchG) seit 01.07.2017 zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.
- Regulierung der Prostitution soll Ausbeutungsmöglichkeiten verringern.
- Delikte der Arbeitsausbeutung fallen in die Zuständigkeit der Polizei und seit 2019 auch in die der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.
- FKS kann Opfer von Menschenhandel besser identifizieren und Ermittlungen unterstützen.
- Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung sind wichtig in Menschenhandelsermittlungsverfahren.
- Entzug des kriminell erworbenen Vermögens kann Geschäftsmodelle der Täter zerstören und potenzielle Täter abschrecken.