Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1319882025/spoe-villach-fuer-klare-menschenrechts-politik/):
- SPÖ Villach unterstützt Vorschlag von Landeshauptmann Peter Kaiser zur Weiterentwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Ziel: Schutz der Grundrechte angesichts neuer Herausforderungen wie Migration und digitale Bedrohungen.
- Ansatz: sachlich, lösungsorientiert, ohne populistische Vereinfachungen.
- Vorstoß zielt darauf ab, die EMRK an aktuelle gesellschaftliche und sicherheitspolitische Entwicklungen anzupassen, ohne ihre Grundwerte zu verlieren.
- SPÖ Villach bekennt sich uneingeschränkt zu diesem Kurs.
- Bürgermeister Günther Albel hat im Februar einen Brief an SPÖ-Bürgermeister*innen in Österreich gesendet.
- Rund 60 Prozent der SPÖ-geführten Gemeinden unterstützen die Schaffung klarer Regeln, einschließlich Asylobergrenzen, Integrationspflicht und Maßnahmen gegen Radikalisierung.
- Anschlag in Villach hat die Bedeutung von Sicherheit und Zusammenhalt hervorgehoben.
- SPÖ Villach fordert mehr Konsequenz im Kampf gegen Hass, Hetze und Gewalt, sowohl online als auch offline.
- Betonung auf Verantwortung und Handeln bei der Gefährdung von Werten.
- Weiterentwicklung der EMRK wird als notwendiger und richtiger Schritt angesehen.
Source 2 (https://www.diepresse.com/19761647/migrationskontrolle-und-menschenrechte-kein-unaufloesbarer-widerspruch):
- Bundeskanzler Christian Stocker unterstützt Forderungen nach einer Änderung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Bereich Migration.
- Neun Regierungschefinnen und -chefs haben einen offenen Brief verfasst, der ein Überdenken der EGMR-Rechtsprechung fordert, die kriminelle Ausländer vor Abschiebung schützt.
- Oliver Pink bezeichnet den offenen Brief als Versuch der „politischen Bewusstseinsbildung“.
- Die Regierungschefinnen werfen dem EGMR vor, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu großzügig auszulegen, was zu einem „Schutz der falschen Personen“ führe.
- Die Praxis des EGMR beschränkt den politischen Gestaltungsspielraum der Regierungen im Bereich der Migrationskontrolle.
- Zwei Konstellationen der EGMR-Rechtsprechung:
1. Bleiberecht aufgrund von Privat- und Familienleben, wenn das Interesse an Fortsetzung des Aufenthalts über dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung steht.
2. Niemand darf in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihm Folter oder Misshandlung drohen.
- Menschenrechte beschränken den Gestaltungsspielraum der Politik, was ihr zentrales Anliegen ist.
- Diskussion über die EGMR-Rechtsprechung wird seit Jahren geführt, auch im Rahmen des Ministerkomitees des Europarats.
- EGMR zeigt Bereitschaft, Mitgliedstaaten Ermessensspielräume zu lassen, solange nationale Entscheidungen angemessen begründet sind.
- Forderung nach „höchster Priorität der Sicherheit“ könnte individuelle Rechte pauschal zurückstellen.
- Argumentation der Regierungschefinnen könnte ein Bild des „Fremden“ evozieren, der keinen Grundrechtsschutz verdient.
- Vorgehensweise der Regierungschefinnen wird als Versuch gewertet, die Autorität des EGMR zu untergraben.
- Regierungen und Gesetzgeber sollten durch unabhängige Gerichte kontrolliert werden, was ein Kernelement des Rechtsstaats ist.
- Die Möglichkeit, eine Änderung der EMRK anzustoßen, steht den Staaten offen, jedoch wird ein Gegensatz zwischen EGMR-Judikatur und nationaler Politik konstruiert.
- Gefahr der Untergrabung des Menschenrechtsschutzsystems wird in Kauf genommen.
Source 3 (https://www.europewatchdog.info/gerichtshof/):
- Mitgliedstaaten des Europarats haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aufgesetzt, um Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu schützen.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 gegründet, um Verletzungen der EMRK einklagbar zu machen.
- Der EGMR behandelt Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen gegen Staaten sowie von Staaten gegen andere Staaten bezüglich Menschenrechtsverletzungen.
- Der Gerichtshof ist kein oberstes Gericht, sondern ein Spezialgericht, das auf Basis der EMRK entscheidet, ob ein Staat die Menschenrechte eines Klägers verletzt hat.
- Jeder Mensch in einem Europarat-Mitgliedstaat kann nach Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel den EGMR anrufen, unabhängig von seiner Nationalität oder rechtlichem Status.
- Richter am EGMR werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats aus einer Liste von drei Kandidaten für eine einmalige Amtszeit von neun Jahren gewählt.
- Jeder der 46 Mitgliedstaaten stellt einen Richter, der die Interessen des Gerichtshofs und nicht seines Herkunftslandes vertritt.
- Der Gerichtshof tagt in einer Kleinen Kammer mit 7 Richtern und in einer Großen Kammer mit 17 Richtern.
- Bei Feststellung einer Menschenrechtsverletzung ist der betroffene Staat verpflichtet, den Kläger zu entschädigen, die Folgen der Verletzung zu beseitigen, zukünftige Verletzungen zu verhindern und das Urteil zu veröffentlichen.
- Das Ministerkomitee des Europarats überwacht die Umsetzung der Urteile und kann Anpassungen der nationalen Gesetzgebung anregen.
- Jeder Mensch hat das Recht, beim EGMR einen Antrag auf vorläufige Maßnahmen zu stellen, um ernsthaftem und nicht wieder gut zu machendem Schaden vorzubeugen.
- Vorläufige Maßnahmen können z.B. die Aussetzung einer bevorstehenden Abschiebung betreffen, wenn Gefahr für Leben oder Freiheit besteht.
- Im Jahr 2024 ordnete der EGMR in 347 von 1.630 Fällen (21,3%) eine vorläufige Maßnahme an.
- Urteile des EGMR führen zu Verbesserungen im Leben der Menschen in den Mitgliedstaaten des Europarats.