Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/eu-bereitet-rueckkehr-von-ukraine-fluechtlingen-vor-die-ukraine-braucht-ihre-menschen-zurueck/9454619):
- Die Europäische Kommission hat neue Maßnahmen für etwa 4,3 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in der EU vorgestellt.
- Der vorübergehende Schutz für Kriegsvertriebene aus der Ukraine soll bis zum 4. März 2027 verlängert.
- Diese Verlängerung wird mit dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit für die Geflüchteten begründet.
- Personen, die sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert haben oder familiäre Bindungen haben, können sich um dauerhafte Aufenthaltstitel bewerben.
- Die Kommission arbeitet an einer mittelfristigen Rückkehrstrategie, um die Rückkehr der Flüchtlinge zu fördern.
- Ein zentraler Satz aus einem Positionspapier lautet: „Die Ukraine braucht ihre Menschen zurück, um das Land wieder aufzubauen.“
- Rückführungen sollen im Falle eines diplomatischen Durchbruchs oder eines Waffenstillstands mit Russland schnellstmöglich ermöglicht werden.
- Auch ohne Friedensschluss sollen Mitgliedstaaten bereits mit den Vorbereitungen für Rückführungen beginnen.
- Geplante Maßnahmen für freiwillige Rückkehr umfassen:
- Programme zur freiwilligen Rückkehr
- Erkundungsreisen für Flüchtlinge in ihre Heimat
- Koordination mit ukrainischen Behörden für logistische und soziale Wiedereingliederung
- Migrationskommissar Magnus Brunner betont, dass die Rückkehrpolitik mit der Ukraine abgestimmt wird.
- Ein Sondergesandter der EU für ukrainische Staatsangehörige in Europa wird die Umsetzung begleiten.
- Rückkehrprogramme sollen nur freiwillig und unter sicheren Bedingungen erfolgen.
- Die EU wird die Ukraine weiterhin unterstützen „so lange wie nötig“.
Source 2 (https://www.svr-migration.de/presse/strategie-fuer-verbleib-rueckkehr-und-zirkulaere-mobilitaet/):
- Der vorübergehende Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, erteilt von der EU, endet am 4. März 2025.
- Eine Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) untersucht Optionen für gesicherten Aufenthalt und Rückkehr.
- Dr. Jan Schneider, Leiter Forschung beim SVR, betont die Dringlichkeit tragfähiger Nachfolgelösungen.
- Es besteht die Gefahr, dass Millionen Menschen ohne Aufenthaltstitel dastehen, wenn keine Lösungen gefunden werden.
- Die Rückkehr für viele Flüchtlinge könnte aufgrund fortgesetzter Kriegshandlungen in der Ukraine unmöglich sein.
- Deutschland und andere EU-Staaten haben in die Integration der ukrainischen Flüchtlinge investiert und möchten diesen eine Bleibeoption bieten.
- Gleichzeitig muss das Anliegen der Ukraine, ihre Bevölkerung zurückzuholen, berücksichtigt werden.
- Gut ausgebildete Frauen und ihre Kinder haben in der EU Schutz gesucht und sich integriert.
- Rückkehrabsichten vieler Geflüchteter haben sich mit der Kriegsdauer verändert; viele qualifizierte Flüchtlinge ziehen einen Verbleib in der EU in Betracht.
- Dr. Schneider empfiehlt transnationale Lösungen wie zirkuläre Mobilität oder Remote Work.
- Freizügigkeitsregelungen ermöglichen es Ukrainern, ihren Aufenthaltsort in der EU selbst zu bestimmen.
- Die EU sollte Maßnahmen zur Rückkehrförderung mit Wiederaufbauunterstützung verknüpfen.
- Eine mögliche Lösung wäre die Verlängerung der EU-Richtlinie zum temporären Schutz im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.
- Die Bundesregierung sollte alle aufenthaltsrechtlichen Optionen für Schutzbedürftige aus der Ukraine prüfen.
- Aktuell gibt es rechtliche Unklarheiten, die die Beantragung von Aufenthaltstiteln für Studierende erschweren.
- Alternative Schutzoptionen sollten für Flüchtlinge geprüft werden, die bis 2025 keinen Übergang in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis schaffen.
- Eine hohe Zahl individueller Asylanträge könnte die Asylsysteme überlasten, was mit der Aktivierung der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz verhindert werden sollte.
Source 3 (https://www.rnd.de/politik/eu-strategie-fuer-ukraine-gefluechtete-integration-und-rueckkehr-geplant-NSSIK5P4SZDT3AIR7XRMKYPVMU.html):
- EU-Kommission schlägt vor, den vorübergehenden Schutzstatus für geflüchtete Ukrainer bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
- Ziel der Verlängerung: Rechtssicherheit schaffen und koordinierte Übergangsphase ermöglichen.
- Schutzstatus betrifft rund 4,3 Millionen ukrainische Geflüchtete in der EU.
- EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont die Fortsetzung der Hilfe für geflüchtete Personen.
- EU plant eine Exit-Strategie zur geordneten Beendigung des Sonderstatus.
- Vorschläge der EU-Kommission beinhalten:
- Unterstützung der Integration der Geflüchteten.
- Erleichterter Übergang zu anderen Aufenthaltstiteln (z.B. Arbeits-, Studien-, Forschungsvisa).
- Schaffung von "Unity Hubs" als Informationszentren für Integration und Rückkehrvorbereitung.
- Ernennung eines Sondergesandten für ukrainische Staatsangehörige zur Koordination.
- Bisher wurden rund 15 Milliarden Euro an EU-Mitteln für die Unterstützung bereitgestellt, weitere vier Milliarden Euro in Aussicht gestellt.
- Vorschläge müssen von den Mitgliedstaaten beschlossen werden.
- Schutzstatus könnte vorzeitig auslaufen, falls sich die Sicherheitslage in der Ukraine verbessert.
- In Deutschland sind etwa 1,3 Millionen geflüchtete Ukrainer registriert.
- Im Oktober 2023 erhielten etwa 686.000 Personen Leistungen aus der Grundsicherung.
- Ab dem 1. April 2025 erhalten neu eingereiste ukrainische Geflüchtete keine Bürgergeldleistungen mehr, sondern Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Deutschland hat die meisten geflüchteten Ukrainer aufgenommen, gefolgt von Polen (ca. 997.000) und Tschechien (ca. 365.000).
- Der temporäre Schutzstatus wurde zuletzt bis zum 4. März 2026 verlängert.