Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250604_OTS0184/budgetberatungen-2025-und-2026-volksanwaltschaft-will-qualitaet-beibehalten):
- Budget der Volksanwaltschaft für 2025 und 2026 im Budgetausschuss des Nationalrats debattiert.
- Für 2025 sind Auszahlungen von 15,74 Mio. Ꞓ vorgesehen, 0,1 Mio. Ꞓ mehr als 2024.
- Mehrkosten im Personalbereich budgetiert.
- Betrieblicher Sachaufwand sinkt durch Wegfall der Verrechnung bundesinterner Mieten.
- Budgetierte Auszahlungen für 2026 betragen 15,71 Mio. Ꞓ, nahezu gleich hoch wie 2025.
- Volksanwält:innen Elisabeth Schwetz, Gaby Schwarz und Bernhard Achitz standen für Fragen zur Verfügung.
- Volksanwaltschaft führt Vorortprüfungen in verschiedenen Einrichtungen durch (z.B. Justizanstalten, Altenheime).
- 2024 wurden 458 Kontrollen im Rahmen des OPCAT-Mandats durchgeführt.
- Ab 2025 sind 440 Kontrollen geplant, trotz Sparmaßnahmen.
- 93 Planstellen für 2025, 90 Planstellen für 2026 aufgrund erwarteten Rückgangs von Anträgen.
- 63 % der Auszahlungen betreffen Personal (9,964 Mio. Ꞓ), Kosten steigen um 0,3 Mio. Ꞓ im Vergleich zu 2024.
- Rücklagen von 2,362 Mio. Ꞓ für Mehrbedarf in 2025 und 2026.
- Einsparungen bei Werkleistungen (z.B. Reinigung, Praktikant:innen).
- Barrierefreier Zugang zur Volksanwaltschaft, persönliche Vorsprachen im Infocenter möglich.
- 2024 wandten sich fast 24.000 Menschen an die Volksanwaltschaft.
- Ziel: ausgewogene Geschlechterverteilung bei Beschwerden, Frauenanteil soll durch Aufklärungsarbeit gesteigert werden.
- Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (IOI) seit 2009 bei der Volksanwaltschaft angesiedelt.
- Rentenkommission prüft Ansprüche auf Heimopferrente, etwa 40 Neuanträge pro Monat.
- Hohe Antragszahlen in den Bereichen innere Sicherheit, Fremdenrecht und Staatsbürgerschaften.
- Jährliche Diskussion eines gesellschaftspolitisch relevanten Themas mit der Zivilgesellschaft geplant.
Source 2 (https://www.bmi.gv.at/408/OPCAT/start.aspx):
- Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) in Österreich seit Juli 2012.
- Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT).
- Volksanwaltschaft erhält verfassungsgesetzliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.
- Gemäß Art. 3 OPCAT müssen Vertragsstaaten Stellen für Kontrollbesuche zur Verhütung von Folter einrichten.
- Volksanwaltschaft und Menschenrechtsbeirat übernehmen diese Aufgabe in Österreich.
- Kontrolle von staatlichen und privaten Einrichtungen, in denen Freiheit entzogen oder beschränkt werden kann.
- Tätigkeitsbereich umfasst auch die Überprüfung der Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive, einschließlich Abschiebungen.
- Besuche werden von interdisziplinären Expertenteams durchgeführt.
- Prüfschwerpunkte werden von der Volksanwaltschaft vorgegeben, Teams können auch selbst aktiv werden.
- Besuche erfolgen unangekündigt.
- Letzte Aktualisierung der Informationen: 11. September 2018.
Source 3 (https://european-union.europa.eu/priorities-and-actions/actions-topic/human-rights-and-democracy_de):
- Die Europäische Union (EU) bekennt sich zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
- Die Maßnahmen der EU im Bereich Menschenrechte haben zwei Hauptziele:
- Achtung der Grundrechte als entscheidend für demokratische Gesellschaften.
- Verbindliche Grundrechte sind in der EU-Charta der Grundrechte festgeschrieben.
- Nationale Regierungen sind bei der Umsetzung von EU-Recht an diese Grundrechte gebunden.
- Die Menschenrechtspolitik der EU zielt darauf ab:
- Bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Freiheiten zu verteidigen.
- Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Ausrichtung zu fördern.
- Die Position von Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitskräften, Arbeitgebern, Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU zu stärken.
- Gleichstellung der Geschlechter sowie Rechte von Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Kindern und älteren Menschen zu fördern und zu schützen.
- Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit zu fördern.
- Zivilgesellschaft und Demokratie zu stärken.
- Zugang zu Justiz und wirksamem Rechtsschutz zu garantieren.
- Gegen Todesstrafe, Folter und Menschenhandel einzutreten.
- Aktive Partnerschaften mit Partnerländern, internationalen und regionalen Organisationen sowie der Zivilgesellschaft für Menschenrechte zu fördern.
- Menschenrechtsklauseln in alle Handels- oder Kooperationsabkommen mit Nicht-EU-Ländern aufzunehmen.