Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506041644/auto-zu-laut-polizei-nimmt-salzburger-kennzeichen-und-fuehrerschein-ab/):
- Datum: 3. Juni 2025
- Ort: Salzburg
- Zwei Personen mussten ihre Führerscheine abgeben.
- Ein Einheimischer (56 Jahre alt) und ein Kroate (37 Jahre alt) betroffen.
- Salzburger:
- Kennzeichen wurden abgenommen, da das Auto 15 Dezibel zu laut war.
- Zeigte unruhiges Verhalten, was zu einem Drogentest führte.
- Drogentest positiv auf Kokain.
- Fahruntauglichkeit wurde ärztlich festgestellt.
- Mehrfache Anzeigen gegen ihn.
- Kroate:
- Wurde auf der A10 Tauernautobahn im Gemeindegebiet von St. Michael im Lungau angehalten.
- Fuhr mit 158 km/h in einer 100 km/h-Zone.
- Musste ebenfalls seinen Führerschein abgeben.
Source 2 (https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/entzug-fahrerlaubnis/):
- Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt bei Straftaten im Straßenverkehr, nicht automatisch nach Fristablauf.
- Begriff "Führerscheinentzug" ist rechtlich ungenau; korrekt ist "Entzug der Fahrerlaubnis".
- Entzug bedeutet, dass die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, erlischt und neu beantragt werden muss.
- Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Strafgesetzbuch:
- Alkohol am Steuer
- Drogen am Steuer
- Illegale Autorennen
- Unfallflucht mit schwerem Personenschaden oder hohem Sachschaden
- Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren
- Wiederholtes aggressives Verhalten im Straßenverkehr
- Entzug kann auch von der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, z.B. bei acht Punkten in Flensburg.
- Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis:
- Mindestens sechs Monate, maximal fünf Jahre bei gerichtlichem Entzug.
- Verkürzung der Sperrfrist möglich durch spezielle Programme, Nachschulungen, Therapien.
- Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
- MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) kann angeordnet werden, z.B. bei acht Punkten oder Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille.
- Keine Verjährungsfrist für den Entzug der Fahrerlaubnis, aber MPU nur anordbar, wenn Tat nicht verjährt ist (maximal 15 Jahre).
- Kosten für Entziehung und Neubeantragung der Fahrerlaubnis variieren, beinhalten Verwaltungskosten, Strafen, Gerichtskosten, Anwalt, MPU und mögliche Seminare.
- Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrzeugarten (z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge) können unter besonderen Umständen erteilt werden.
- ADAC bietet Rechtsberatung für Mitglieder an.
Source 3 (https://www.kanzleiwehner.de/blog/fuehrerscheinentzug-wegen-drogen-welche-sanktionen-drohen/):
- **Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot**:
- Fahrverbot: Zeitraum von 1 bis 3 Monaten, Führerschein bleibt gültig und wird nach Ablauf zurückgegeben.
- Führerscheinentzug: Führerschein wird ungültig, mindestens 6 Monate Sperrfrist, neuer Antrag erforderlich, keine neue Fahrprüfung nötig, Nachweis der Eignung kann gefordert werden.
- **Drogenkonsum und Fahrerlaubnis**:
- Klare Grenzwerte für Alkohol und Cannabis, keine für andere Drogen.
- Beurteilung der Fahrtüchtigkeit erfolgt individuell, Nachweis von Fahrfehlern erforderlich.
- **Alkohol am Steuer**:
- Promille-Grenzen: relative Fahruntüchtigkeit (0,3 bis 1,1 Promille), absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille).
- Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille, mögliche Geldbuße und Fahrverbot (1 bis 3 Monate).
- **Cannabis am Steuer**:
- THC-Wert muss nachgewiesen werden, Fahruntüchtigkeit muss vorliegen.
- Ordnungswidrigkeit bei 3,5 ng/ml THC, keine Fahrerlaubnisentziehung ohne Straftat.
- Missbrauch oder Abhängigkeit führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
- **Konsum harter Drogen**:
- Kokain, Heroin, Amphetamine gelten als harte Drogen, Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei geringem Konsum.
- Gerichtliche Bestätigung der Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz bei einmaliger Einnahme.
- **Ablauf des Führerscheinentzugs**:
- Führerschein kann vor Verurteilung entzogen werden, auch bei Bußgeldverfahren.
- Anhörung des Betroffenen vor Entziehung, oft ärztliches Gutachten oder MPU erforderlich.
- **Neuerteilung der Fahrerlaubnis**:
- Sperrfrist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, Nachweis der Eignung erforderlich.
- Medizinisches Gutachten oder MPU oft Voraussetzung.
- **Probezeit**:
- Strengere Regelungen für Fahranfänger, Ordnungswidrigkeiten führen zu Nachschulung und Verlängerung der Probezeit.
- Wiederholte Verstöße können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
- **Fazit**:
- Drogen am Steuer führen zu Fahrverboten oder Führerscheinentzug.
- Führerschein kann durch Gericht oder Führerscheinstelle entzogen werden, Polizei kann ihn vor Ort beschlagnahmen.
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Sperrfrist möglich, oft mit Gutachten oder MPU.
- **Praxistipp**:
- Bei Polizeikontrollen keine Angaben zum Konsum machen, Recht auf Schweigen nutzen.
- Bei Vorwurf einer Drogenfahrt sofortigen Konsumstopp einlegen.
- Rechtsmittel gegen Führerscheinentzug einlegen, Fristen beachten.