Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250604_OTS0180/budgetausschuss-praesidentschaftskanzlei-prueft-verschiebung-von-projekten-und-investitionen):
- Ausgaben der Präsidentschaftskanzlei steigen 2025 um 0,5 Mio. Ꞓ (+ 4 %) auf 12,7 Mio. Ꞓ.
- Ausgaben machen rund 0,01 % der Gesamtausgaben 2025 aus.
- 2026 sinken die Ausgaben um 0,5 Mio. Ꞓ auf 12,2 Mio. Ꞓ.
- Anzahl der Planstellen bleibt bis 2026 bei 93 (67 d.B. und 68 d.B.).
- Staatssekretär Alexander Pröll stellte im Budgetausschuss des Nationalrats die Zahlen vor.
- Betrieblicher Sachaufwand 2024: 4,2 Mio. Ꞓ, 2025: 3,9 Mio. Ꞓ (Rückgang um 0,3 Mio. Ꞓ).
- Rückgang des Sachaufwands aufgrund Wegfall der Vergütungen an die Burghauptmannschaft (-0,9 Mio. Ꞓ).
- Repräsentationsaufwendungen steigen um 0,5 Mio. Ꞓ, insbesondere für nachzuholende Reisen.
- Instandhaltungen für Klimawartung und Sicherheitssysteme steigen um 0,05 Mio. Ꞓ.
- Investitionen in den Schutz der IT-Infrastruktur sind für 2025 geplant.
- Rücklagen von 0,8 Mio. Ꞓ konnten 2024 gebildet werden, Rücklagenstand per 31. Dezember 2024: 6,6 Mio. Ꞓ.
- Präsidentschaftskanzlei verpflichtet sich zur Budgetkonsolidierung: 0,5 Mio. Ꞓ in 2025 und 0,1 Mio. Ꞓ in 2026.
- Geplante Investitionen und Projekte werden einer internen kritischen Prüfung unterzogen.
- Michael Gmeindl (FPÖ) fragt nach Kosten für Impfungen und Auslandsreisen 2024.
- Staatssekretär Pröll sagt, Zahlen zu Impfungen werden nachgereicht; 2024 wurden über 722.000 Ꞓ für Repräsentationen ausgegeben.
- Wolfgang Gerstl (ÖVP) fragt nach Cyberangriffen auf die Präsidentschaftskanzlei.
- Pröll bestätigt, dass die Kanzlei ein Ziel für Angriffe ist, insbesondere während der Nationalratswahl.
- Selma Yildirim (SPÖ) erkundigt sich nach der Reiseplanung des Bundespräsidenten.
- Pröll teilt mit, dass die Planung noch nicht abgeschlossen ist, u.a. Teilnahme an der UNO-Generalversammlung und Reisen in den asiatischen Raum.
- Pröll betont die Bedeutung von direkten Begegnungen und digitalen Kommunikationen für Jugendliche.
- Agnes Sirkka Prammer (Grüne) fragt nach Gleichstellungszielen der Präsidentschaftskanzlei.
- Pröll erklärt, dass Gleichstellung eine Querschnittsmaterie ist, die auf verschiedenen Ebenen angegangen wird.
- Mitverhandelt wurden der Bundesfinanzrahmen 2025 bis 2028 und 2026 bis 2029 (66 d.B.).
Source 2 (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1013454):
- Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) informierte am Mittwoch den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025.
- Der Entwurf sieht Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro für das kommende Jahr vor.
- Die Nettokreditaufnahme beträgt 43,8 Milliarden Euro und liegt im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.
- Lindner bezeichnete den Entwurf als „Gestaltungshaushalt“.
- Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs:
- Innere und äußere Sicherheit
- Sozialer Zusammenhalt
- Steuerliche Entlastung für Bürger und Unternehmen
- Ambitionierter Klimaschutz
- Investitionen in verschiedene Infrastrukturen
- Investitionen im Entwurf betragen 78 Milliarden Euro und liegen über dem Ansatz für dieses Jahr.
- Investitionen sollen im Finanzplanungszeitraum bis 2028 auf hohem Niveau bleiben.
- Die „Wirtschaftsinitiative“ wurde ebenfalls im Entwurf abgebildet, mit dem Ziel, das Potentialwachstum der deutschen Wirtschaft zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
- Lindner sprach von der Notwendigkeit, den Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen und die Treffsicherheit des Sozialstaates zu erhöhen.
- Die „Bodensatz-GMA“ (Globale Minderausgabe) beträgt im Entwurf übergangsweise 17 Milliarden Euro, soll aber auf acht bis neun Milliarden Euro reduziert werden.
- Vorschläge des Bundeskanzleramtes werden rechtlich und wirtschaftlich geprüft, um Zahlungen an die Bahn oder die Autobahn GmbH als Darlehen zu verbuchen.
- Vertreter der Oppositionsfraktionen (CDU/CSU, AfD, Die Linke, BSW) äußerten sich kritisch zu dem Entwurf, insbesondere zur politischen Schwerpunktsetzung und zur Beratungsreife.
- Vertreter der Koalitionsfraktionen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) bewerteten den Entwurf positiver, wiesen jedoch darauf hin, dass es sich um einen Entwurf handelt, der noch Änderungen im parlamentarischen Verfahren erfahren wird.
Source 3 (https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/steuern-und-finanzen-360/555588/finanzpolitik-und-staatsausgaben/):
- Der Bundeshaushalt 2025 wurde nach langen Diskussionen von den Ampel-Spitzen (Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck, Finanzminister Christian Lindner) im Juli 2024 vereinbart.
- Ein zentraler Punkt der Einigung ist die „Globale Minderausgabe“ von 17 Milliarden Euro, die voraussichtlich reduziert werden soll.
- Vorschläge zur Reduzierung dieser Minderausgabe beinhalten die Umwandlung von Zuschüssen an die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft in Darlehen, um diese nicht auf die Schuldenbremse anzurechnen.
- Die Neuverschuldung könnte dadurch von 43,8 Milliarden Euro auf über 50 Milliarden Euro steigen.
- Gutachten von Experten, darunter der Jurist Johannes Hellermann und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium, bewerten die Umwidmung von Gaspreisbremse-Geldern als verfassungswidrig.
- Der Beirat äußert erhebliche Zweifel an der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen, da die Bahn und die Autobahngesellschaft keine eigenen Einnahmen haben.
- Finanzminister Lindner zeigt sich skeptisch gegenüber der Darlehensvergabe, während Kanzler Scholz optimistisch ist und sich auf ein juristisches Gutachten beruft.
- Der Bundestag ist der Haushaltsgesetzgeber und kann Änderungen im parlamentarischen Verfahren vornehmen.
- Lindner hat erklärt, er werde sich nicht erneut auf einen Koalitionskompromiss einlassen, der möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte.
- Der Bundesrechnungshof prüft jährlich die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben im Haushalt.
- Die Schuldenbremse, die 2011 im Grundgesetz verankert wurde, erlaubt nur eine strukturelle Verschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
- Der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU, der im Frühjahr 2024 in Kraft trat, setzt Obergrenzen für öffentliche Schulden und Defizite.
- Sondervermögen haben in der Haushaltsplanung an Bedeutung gewonnen, werden jedoch kritisch betrachtet, da sie nicht den normalen Haushaltsgrundsätzen unterliegen.
- Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023 erklärte Kredite aus einem Sondervermögen zur Bewältigung der Coronakrise für verfassungswidrig, was zu finanziellen Problemen für die Bundesregierung führte.
- Die Debatte über mögliche Reformen der Schuldenbremse und Wege zur Schließung von Haushaltslücken ist in der Politik und unter Experten umstritten.