Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3804411):
- Die EU-Kommission plant, den temporären Schutzstatus für Ukrainer bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
- EU-Migrationskommissar Magnus Brunner und ukrainischer Vizepremier Olexij Tschernyschow stellten einen Plan für die Rückkehr und Wiedereingliederung von Flüchtlingen vor.
- Über 4,25 Millionen Menschen aus der Ukraine haben in der EU den Schutzstatus beantragt, davon 81.225 in Österreich.
- Die meisten Vertriebenen wurden im Verhältnis zur Bevölkerung in Tschechien, Polen und Lettland aufgenommen.
- Geplante Maßnahmen umfassen die Errichtung von Informations-Hubs in den EU-Mitgliedstaaten und die Einsetzung eines Sondergesandten für Ukrainer in der EU.
- Die EU-Kommission will die Erlangung anderer rechtlicher Aufenthaltstitel für Ukrainer erleichtern.
- Viele Ukrainer haben sich in die Gesellschaft des Aufnahmelandes integriert, indem sie die Sprache erlernten, eine Beschäftigung fanden oder eine Ausbildung absolvierten.
- Vorschläge zur Rückkehr und Wiedereingliederung umfassen Sondierungsbesuche für Rückkehrwillige und Programme für freiwillige Rückkehr in Abstimmung mit der Ukraine.
- Der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten und der Ukraine soll über eine „Solidaritätsplattform“ verstärkt werden.
Source 2 (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/menschen-ohne-aufenthaltsrecht-eu-kommission-schlagt-gemeinsames-europaisches-ruckkehrsystem-vor-2025-03-11_de):
- Derzeit reisen nur etwa 20 Prozent der Menschen, für die Rückkehrentscheidungen vorliegen, aus Europa aus.
- Die EU-Kommission hat ein neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem vorgeschlagen.
- Bestandteile des Vorschlags:
- Gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen.
- Strengere Regeln für zur Rückkehr verpflichtete Personen.
- Anreize für freiwillige Rückkehr.
- Rückkehrzentren in Drittstaaten.
- Besondere Vorschriften für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Ziel: Effektivere Rückführungen unter Wahrung der Grundrechte.
- EU-Kommissar Magnus Brunner betont die Bedeutung des Vorschlags für den Schutz der Freizügigkeit in der EU.
- Einführung einer Europäischen Rückkehranordnung zur Vereinheitlichung der Verfahren.
- Mitgliedstaaten sollen Rückkehrentscheidungen anderer Mitgliedstaaten anerkennen und vollstrecken können.
- Überprüfung der Umsetzung durch die Kommission bis zum 1. Juli 2027.
- Klare Regeln für Rückführungen, insbesondere bei Nichtkooperation oder Sicherheitsrisiken.
- Verpflichtung zur Kooperation mit nationalen Behörden während des Rückkehrverfahrens.
- Schutzvorkehrungen für schutzbedürftige Personen, Minderjährige und Familien.
- Strengere Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch und Untertauchen.
- Besondere Vorschriften für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, einschließlich längerer Haftzeiten.
- Einführung eines einheitlichen Verfahrens für Rückübernahme in Drittstaaten.
- Möglichkeit zur Rückführung in Drittstaaten auf Grundlage bilateraler oder EU-Abkommen.
- Familien mit Minderjährigen und unbegleitete Minderjährige sind von Rückführungen in Drittstaaten ausgenommen.
- Nächste Schritte: Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Vorschlag.
- Der Vorschlag hebt die geltende Rückführungsrichtlinie von 2008 auf.
- Der neue Vorschlag schließt eine Lücke zwischen Rückkehrentscheidungen und tatsächlicher Rückkehr.
Source 3 (https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/migrant-integration/eu-integration-policy_en):
- Erfolgreiche Migrantenintegrationspolitik ist Teil einer gut verwalteten Migrations- und Asylpolitik, betont im Pakt über Migration und Asyl.
- Viele EU-Länder stehen vor ähnlichen Herausforderungen bei der Integration von Migranten.
- Nationale Regierungen sind hauptsächlich verantwortlich für die Schaffung und Umsetzung von Integrationspolitiken.
- Die EU spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung, Anregung und Koordinierung dieser Maßnahmen.
- Integration sollte als zweiseitiger Prozess funktionieren: Migranten müssen aktiv integrieren, während die Aufnahmegesellschaft Bedingungen schaffen muss, die eine vollständige Teilnahme ermöglichen.
- Die EU verfolgt einen „Multi-Stakeholder“-Ansatz, arbeitet mit nationalen Behörden und anderen Akteuren zusammen.
**Aktionsplan zur Integration und Inklusion 2021-2027:**
- Strategischer Rahmen für EU-Maßnahmen zur Integration von Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund.
- Fördert Inklusion für alle und erkennt den wichtigen Beitrag von Migranten zur EU an.
- Adressiert Barrieren in den Hauptpolitikbereichen: Wohnen, Bildung, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung.
**Ziele des Aktionsplans:**
- Inklusive Bildung und Ausbildung von der frühen Kindheit bis zur Hochschulbildung, schnellere Anerkennung von Qualifikationen und Sprachförderung mit Unterstützung von EU-Fonds.
- Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, um Migranten zu helfen, passende Jobs zu finden und ihre Beiträge zu würdigen.
- Effektiver Zugang zu Gesundheitsversorgung, einschließlich psychischer Gesundheit, mit besserer Information und angepasster Unterstützung.
- Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum, innovative Wohnlösungen, Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und Bekämpfung von Segregation.
- Der Aktionsplan wird durch Mobilisierung von EU-Finanzierung und Partnerschaften mit allen Beteiligten umgesetzt: nationale, lokale und regionale Behörden, Migranten, Aufnahmegemeinschaften, soziale und wirtschaftliche Partner, Zivilgesellschaft und Privatsektor.
- Ziel ist die Modernisierung des Zugangs zu Dienstleistungen durch digitale Werkzeuge, Verbesserung der Datenbasis für die Weiterentwicklung von Politiken und Sicherstellung einer guten Ergebniskontrolle.
- Unterstützt eine intersektionale Perspektive auf Integrationsherausforderungen, verfolgt einen Mainstreaming-Ansatz für Geschlechter- und Antidiskriminierungsprioritäten und ergänzt andere EU-Gleichstellungsstrategien.
- Fortschritte und Updates sind über den Aktionsplan-Fortschritts-Tracker verfügbar.