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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/freispruch-nach-morddrohung-gegen-simone-lugner-im-wiener-gasometer/9454268):
- Der Angeklagte im Fall der Morddrohung gegen Simone Lugner wurde freigesprochen.
- Das Gericht sah die gefährliche Drohung als nicht verwirklicht an.
- Der Vorfall ereignete sich während einer Radio-Show im Dezember 2024.
- Der Angeklagte soll Lugner durch eine Glasscheibe mit dem Tod bedroht und randaliert haben.
- Lugners Anwalt, Florian Höllwarth, erklärte, dass das Urteil zu akzeptieren sei, unabhängig von persönlichen Meinungen.
- Simone Lugner akzeptiert das Urteil und empfindet die Begründung des Gerichts als nachvollziehbar.
- Auf Überwachungsmaterial von Lugners Grundstück war der Angeklagte nicht zu sehen.
- Es wurde angedeutet, dass es sich um eine "einmalige Sache" gehandelt habe.

Source 3 (https://www.rechtsanwalt-flatz.at/gefaehrliche-drohung-wann-oesterreich-strafbar/):
- In Österreich kann eine gefährliche Drohung nach § 107 StGB rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
- Eine gefährliche Drohung ist strafbar, wenn sie eine andere Person in Furcht und Unruhe versetzt.
- Die Strafe für eine gefährliche Drohung kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen betragen.
- Eine Drohung ist gefährlich, wenn sie mit folgenden Inhalten verbunden ist:
- Körperverletzung oder Freiheitsberaubung
- Ehrverletzung
- wirtschaftlicher Schädigung
- Veröffentlichung sensibler Informationen oder Bilder
- Eine einfache Drohung, wie das Ankündigen einer Ohrfeige, ist nicht strafbar.
- Ob eine Drohung strafbar ist, entscheidet das Gericht im Einzelfall, basierend auf der objektiven Eignung, beim Opfer ernsthafte Angst auszulösen.
- Eine Drohung muss nicht direkt an das Opfer gerichtet sein; sie kann sich auch gegen Angehörige oder nahestehende Personen richten.
- Beispiele für strafbare gefährliche Drohungen:
- Drohungen mit körperlicher Gewalt
- Drohungen mit wirtschaftlicher Zerstörung
- Drohungen mit der Veröffentlichung sensibler Informationen
- Beispiele für nicht strafbare Äußerungen:
- Milieubedingte Unmutsäußerungen in bestimmten sozialen oder beruflichen Umfeldern
- Drohungen im Affekt oder als Scherz, wenn keine ernsthafte Absicht besteht
- Drohungen mit dem Tod oder schweren Verbrechen können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, insbesondere wenn sie mit einer Waffe oder gefährlichen Gegenständen unterstützt werden.
- Eine rein verbale Drohung ohne bedrohliche Gesten ist nicht automatisch eine Drohung mit dem Tod.
- Wenn eine gefährliche Drohung zu einem Selbstmord oder Selbstmordversuch des Opfers führt, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe steigen.
- Betroffene sollten umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren und keine voreiligen Aussagen machen.
- Mögliche Verteidigungsstrategien:
- Nachweis, dass keine Absicht bestand, Angst zu verbreiten
- Argumentation, dass es sich um eine milieubedingte Unmutsäußerung handelte
- Beweis, dass die Drohung als Scherz oder im Affekt gemeint war
- Rechtgrundlagen für die Strafandrohung: § 107 StGB, § 74 StGB.

Ursprung:

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Link: https://www.vienna.at/freispruch-nach-morddrohung-gegen-simone-lugner-im-wiener-gasometer/9454268

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https://www.vienna.at/freispruch-nach-morddrohung-gegen-simone-lugner-im-wiener-gasometer/9454268

Erstellt am: 2025-06-04 14:49:09

Autor:

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