Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506041354/bauern-liefern-sich-erbitterten-streit-fall-nimmt-neue-wendung/):
- Zwei Bauern streiten sich seit Jahren um das Wegerecht eines Feldwegs.
- Am Donnerstag, 5. Juni 2025, um 20.15 Uhr, wird die dritte Folge der Doku-Reihe "Nachbarschaftsstreit" auf ATV und Joyn ausgestrahlt.
- In der Folge wird ein Konflikt zwischen den Bauern gezeigt, bei dem einer Ziegelsteine auf dem Weg platziert haben soll, um diesen unpassierbar zu machen.
- Ein weiteres Thema ist ein Grundstück in Tirol, das zwischen zwei Brüdern geteilt war. Einer der Brüder ist in Insolvenz geraten, und eine neue Bewohnerin zieht ein, die als "chaotisch" beschrieben wird.
- Der Streit eskaliert, und es wird über den Abriss eines über 50 Jahre alten Stalls diskutiert.
- Zusätzlich wird das Problem des viertelstündlichen Glockenläutens in Gerasdorf (Niederösterreich) behandelt, das den Anwohnern Schlaflosigkeit bereitet. Zwei Bewohner haben eine Anwältin eingeschaltet, um einen Kompromiss mit dem Pfarrer zu finden.
- Rahmendaten der Sendung:
- Titel: Nachbarschaftsstreit, Staffel 7, Folge 3
- Datum: Donnerstag, 5. Juni 2025
- Uhrzeit: 20.15 Uhr
- Sender: ATV & Joyn
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachbarschaftsstreit-klare-grenzen-fuer-wegerechte-223723.html):
- Amtsgericht Köln entschied am 3. Januar 2024 über einen Nachbarrechtsfall (Az. 149 C 520/23) zur Nutzung eines privaten Straßengrundstücks.
- Kernpunkt des Urteils: Frage nach einem Notwegerecht gemäß § 917 BGB und ob Beklagte das Straßengrundstück betreten und befahren dürfen.
- Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke; das Straßengrundstück der Klägerin ist nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet und dient als Erschließungsstraße.
- Beklagte nutzen das Straßengrundstück regelmäßig ohne Erlaubnis der Klägerin.
- Klägerin installierte Metallpoller, um die Zufahrt zu beschränken; Beklagte ignorierten dies und befuhren das Grundstück weiterhin.
- Klägerin erhob Klage auf Unterlassung und forderte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
- Amtsgericht gab der Klage auf Unterlassung vollumfänglich statt, da Beklagte den Besitz der Klägerin durch verbotene Eigenmacht störten.
- Gericht stützte die Entscheidung auf § 862 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB, wonach die Klägerin einen Anspruch auf Unterlassung hat.
- Notwegerecht entsteht nicht automatisch, wenn ein Grundstück keine ordnungsgemäße Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat.
- Verlangen nach einem Notweg ist ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal; § 917 BGB regelt Wegerechte abschließend.
- Beklagte machten kein Notwegerecht geltend, daher war ihre Handlungsweise nicht gesetzlich gestattet.
- Gericht stellte fest, dass andere Rechtsgrundlagen für das Betreten oder Befahren des Grundstücks nicht existieren.
- Nachbarliche Gemeinschaftsverhältnisse oder jahrzehntelange Übung können die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht umgehen oder erweitern.
- Urteil bekräftigt, dass Immobilieneigentümer sich der Regelungen von § 917 BGB bewusst sein sollten und bei Fragen zu Wegerechten anwaltliche Hilfe suchen sollten.
Source 3 (https://www.notar-drkotz.de/wegerecht-was-tun-bei-problemen-mit-dem-nachbarn/):
- Wegerecht ermöglicht Zugang zu einem Grundstück über ein fremdes Grundstück.
- Zwei Hauptarten des Wegerechts:
- Gesetzliches Notwegerecht (nach § 917 BGB)
- Vertragliche Grunddienstbarkeit (nach §§ 1018 ff. BGB)
- Notwegerecht gilt, wenn ein Grundstück keinen angemessenen Zugang zur öffentlichen Straße hat.
- Grunddienstbarkeit wird vertraglich vereinbart und ermöglicht dauerhafte Nutzung eines Weges über das Nachbargrundstück.
- Bei Behinderung des Wegerechts können rechtliche Schritte wie Abmahnung oder Klage eingeleitet werden.
- Umfang und Nutzung des Wegerechts sollten klar definiert sein, um Konflikte zu vermeiden.
- Kosten für Instandhaltung und Verkehrssicherung des Weges können zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
- Änderungen oder Aufhebung des Wegerechts erfordern Zustimmung aller Beteiligten und Eintragung im Grundbuch.
- Wegerecht ist besonders wichtig für Hinterliegergrundstücke ohne direkten Zugang zur öffentlichen Straße.
- Notwendigkeit und Entschädigungspflicht sind Voraussetzungen für das Notwegerecht.
- Grunddienstbarkeit bleibt in der Regel auch bei Eigentümerwechsel bestehen.
- Bei Behinderung des Wegerechts sind Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz und Klage mögliche Schritte zur Durchsetzung.
- Umfang der Nutzung des Wegerechts kann zu Streitigkeiten führen, insbesondere bei übermäßiger Nutzung.
- Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten sind oft vertraglich geregelt.
- Kostenverteilung kann vertraglich geregelt oder nach Nutzungsanteil erfolgen.
- Änderungen am Wegerecht erfordern notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.
- Wegerecht kann erlöschen durch Überbauung des Grundstücks oder Löschungsbewilligung.
- Gerichtliche Durchsetzung des Wegerechts umfasst Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche.
- Zuständigkeit für Klagen richtet sich nach Streitwert (Amtsgericht bis 5.000 Euro, Landgericht darüber).
- Dokumentation der Sachlage ist wichtig für die Beweisführung.
- Prüfung bestehender Wegerechte beim Grundstückskauf ist entscheidend.
- Verkäufer sollten Käufer über bestehende Wegerechte informieren.
- Mehrere Grundstücke oder gewerbliche Nutzung erfordern besondere Beachtung.
- Alternative Streitbeilegung wie Mediation kann kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.
- Grundbucheintragung des Wegerechts schafft rechtliche Sicherheit.
- Wegerechte können als Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen werden.
- Geh- und Fahrrechte sind die gebräuchlichsten Formen von Wegerechten.
- Checklisten für Prüfung, Einrichtung und Konfliktmanagement von Wegerechten sind hilfreich.