Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506041319/jetzt-fix-oesterreich-steht-vor-eu-defizitverfahren/):
- Datum der Veröffentlichung: 4. Juni 2025
- Ort: Brüssel
- EU-Chefin: Ursula von der Leyen
- Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Österreich beschlossen
- Endgültige Entscheidung durch EU-Minister am 8. Juli 2025 noch ausstehend
- Grund für das Verfahren: Budgetdefizit von über 4% in den Jahren 2024 und 2025
- Österreich wird als „Ausreißer“ in Europa bezeichnet
- Beitrag zuletzt aktualisiert am 04.06.2025 um 13:24 Uhr
Source 2 (https://www.puls24.at/news/wirtschaft/sparmassnahmen-eu-defizitverfahren-was-bedeutet-das-fuer-oesterreich/414616):
- Die EU-Kommission plant, ein Defizitverfahren gegen Österreich einzuleiten.
- Grund: Anhaltend hohes Budgetdefizit von 4,7% des BIP im vergangenen Jahr und geplante 4,5% in diesem Jahr, deutlich über der erlaubten Grenze von 3% (Maastricht-Kriterien).
- Offizielle Empfehlung für das Verfahren wurde am Mittwoch im Frühjahrspaket zum Europäischen Semester vorgelegt.
- Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister muss der Entscheidung zustimmen, voraussichtlicher Termin: spätestens 8. Juli.
- Ein Defizitverfahren führt zu geänderten Berichtspflichten: Österreich muss alle sechs Monate einen Bericht an die EU-Kommission übermitteln.
- Österreich behält die Kontrolle über die Budgetpolitik, auch im Falle eines Verfahrens.
- Das Verfahren senkt die Anforderungen an den Konsolidierungspfad, was Österreich mehr Zeit gibt, das Defizit zu senken.
- Wifo-Chef Gabriel Felbermayr und IHS-Direktor Holger Bonin befürworteten das Verfahren, um die Konjunktur nicht zu belasten.
- Bei unzureichenden Maßnahmen könnten theoretisch alle sechs Monate finanzielle Sanktionen verhängt werden, was bisher jedoch nie geschehen ist.
- Dies ist das zweite EU-Defizitverfahren für Österreich; das erste wurde im Dezember 2009 während der Finanz- und Wirtschaftskrise eingeleitet.
- Damals senkte die Regierung das Defizit von 5,3% auf 1,5% innerhalb von rund drei Jahren.
- Österreich ist nicht allein; im Juli 2024 wurden auch gegen sieben weitere Länder Verfahren eingeleitet, darunter Frankreich und Italien.
Source 3 (https://www.bundesbank.de/de/statistiken/oeffentliche-finanzen/maastricht-defizit-und-schuldenstand/maastricht-defizit-und-schuldenstand-773068):
- Solide Staatsfinanzen sind wichtig für eine stabilitätsorientierte Währungsunion.
- EU-Mitgliedstaaten haben sich mit dem Maastricht-Vertrag Fiskalregeln gegeben.
- Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ergänzt diese Regeln.
- Maastricht-Vertrag legt folgende Referenzwerte fest:
- Defizit: maximal 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
- Schuldenstand: maximal 60% des BIP (Maastricht-Kriterien).
- Staatlicher Finanzierungssaldo ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des Staatssektors.
- Negativer Finanzierungssaldo (Defizit) entsteht, wenn Ausgaben höher sind als Einnahmen.
- Positiver Finanzierungssaldo (Überschuss) entsteht bei Einnahmeüberschuss.
- Staatliche Verschuldung gemäß Maastricht-Vertrag bezieht sich auf den Brutto-Schuldenstand.
- Finanzaktiva werden von den Schulden nicht abgezogen.
- Mitgliedstaaten müssen zweimal jährlich (Ende März und Ende September) Daten zu Defizit und Schuldenstand an die Europäische Kommission übermitteln (Maastricht-Notifikation).
- Daten werden von Eurostat geprüft und veröffentlicht.
- In Deutschland werden Defizitdaten vom Statistischen Bundesamt und Schuldenstanddaten von der Bundesbank ermittelt.
- Das Bundesministerium der Finanzen fügt Schätzungen für das laufende Jahr hinzu.
- Das Statistische Bundesamt ist verantwortlich für die Übermittlung der Daten an die Europäische Kommission.
- Weitere Informationen zur Ermittlung des Maastricht-Schuldenstands in Deutschland sind in einem Sonderaufsatz im Monatsbericht zu finden.