Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250604_OTS0133/zadi-vwgh-besetzungsverfahren-ist-dringend-reformbeduerftig):
- Alma Zadić, Justiz- und Verfassungssprecherin der Grünen, kritisiert die politische Nominierung des Präsidiums des Verwaltungsgerichtshofs durch die Bundesregierung.
- Sie äußert, dass das Auswahlverfahren europäische Standards nicht einhält und Parteizugehörigkeit vor fachlicher Eignung steht.
- Zadić betont, dass hochqualifizierte Kandidat:innen dies nicht verdient hätten und es in der Richter:innenschaft Unruhe gibt aufgrund der Intransparenz der Regierung.
- Sie verweist auf eine Reform der Bestellung der Präsident:innen des Obersten Gerichtshofes, die ein transparentes Auswahlverfahren mit einem Vorschlag durch einen Richter:innen-Senat beinhaltet.
- Der Richter:innen-Senat bewertet die fachliche Eignung und Erfahrung in der Rechtsprechung und erstattet einen Vorschlag an die Politik.
- Die Nominierung führt auch zur Vakanz in der Leitung des Verfassungsdienstes, einer renommierten Institution, die Rechtsgutachten abgibt.
- Zadić fordert, die Unabhängigkeit des Verfassungsdienstes zu stärken, damit Expert:innen ohne politischen Einfluss arbeiten können.
Source 2 (https://www.diepresse.com/19734935/wie-die-politik-bei-justizspitzenposten-mitredet):
- Es gibt eine Lücke in der Unabhängigkeit und Transparenz bei der Bestellung des Spitzenpersonals in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
- Der Einfluss der Politik auf die Besetzung von Posten in der Justiz wird als zu hoch eingeschätzt.
- Harald Wagner, Vizepräsident der Richtervereinigung, fordert, dass Besetzungsvorschläge von richterlichen Gremien für alle Verwaltungsgerichte eingeholt werden, nicht nur für den Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs.
- Es wird eine Angleichung an die Regeln der Zivil- und Strafgerichte gefordert.
- Irmgard Griss, frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH), äußert, dass parteipolitische Werte und Überlegungen in diesem Kontext keine Rolle spielen sollten.
Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewaltenteilung-und-unabhaengigkeit-der-justiz-in-deutschland-241245.html):
- Der amerikanische Präsident fordert die Absetzung eines Richters, der eine seiner Maßnahmen für rechtswidrig erklärt hat.
- In Deutschland ist die Gewaltenteilung ein zentrales Prinzip der Demokratie.
- Die Verfassung (Grundgesetz, GG) regelt die Trennung der drei Gewalten:
- Legislative (Bundestag, Bundesrat)
- Exekutive (Bundesregierung, Verwaltung)
- Judikative (Gerichte)
1. **Richterernennung in Deutschland:**
- Bundesrichter (z. B. Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof) werden durch Wahlgremien gewählt.
- Der Bundestag oder ein Richterwahlausschuss wählt Richter der obersten Bundesgerichte (Art. 95 GG).
- Landesrichter (z. B. Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte) werden meist von Justizministerien in den Bundesländern ernannt, mit Zustimmung eines Richterwahlausschusses.
2. **Absetzung von Richtern in Deutschland:**
- Absetzung ist nur unter engen Bedingungen möglich.
- Richter auf Lebenszeit genießen gemäß Art. 97 GG Unabhängigkeit und sind nur an Recht und Gesetz gebunden.
- Absetzung kann nur durch ein gerichtliches Verfahren erfolgen, z. B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder Verurteilungen wegen Straftaten.
- Disziplinarmaßnahmen sind nur durch die Justiz selbst möglich, nicht durch die Exekutive.
3. **Einflussnahme durch den Bundeskanzler:**
- Der Bundeskanzler oder Regierungsmitglieder dürfen keine Einflussnahme auf die Justiz ausüben (Art. 20 Abs. 2 GG).
- Eine öffentliche Forderung nach der Absetzung eines Richters wäre ein Angriff auf die Gewaltenteilung und könnte als Amtsmissbrauch gewertet werden.
- Es würde gegen das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG) verstoßen.
- Fazit: Richter in Deutschland sind weitgehend unabhängig und können nicht durch politische Entscheidungsträger abgesetzt werden. Bei Unzufriedenheit mit Gerichtsentscheidungen muss der Rechtsweg beschritten werden (Berufung oder Revision). Politische Einflussnahme auf Gerichte ist unzulässig und gefährdet rechtsstaatliche Prinzipien.